TRBA Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Das Gesundheitswesen ist eine große und boomende Branche mit über 5,5 Millionen Beschäftigten. Jeder 8. Erwerbstätige ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege, wie in Krankenhäusern, Praxen und Heimen tätig. Die TRBA 250 soll ein sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ermöglichen.
Aufgrund des demografischen Wandels wird der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung Deutschlands wie auch in betrieblichen Belegschaften weiter steigen. Diese Entwicklung rückt zunehmend Ältere als Zielgruppe des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Die vorliegende Literaturauswertung gibt eine breite Übersicht über die Erkenntnisse zu den möglichen Einflüssen altersphysiologischer Veränderungen auf die Gefahrstoffsuszeptibilität, wobei diese anschließend im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Situation älterer Beschäftigter an Arbeitsplätzen mit potenzieller Gefahrstoffexposition bewertet werden.
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) wurden erneut geändert (GMBl. Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 83).
Das Verständnis der Mechanismen der Tumorentstehung hat in den vergangenen Jahren erstaunlich zugenommen. Die unter regulatorischen Gesichtspunkten stringente Unterscheidung zwischen genotoxischen und nicht-genotoxischen krebserzeugenden Stoffen ist nicht mehr begründet. Die Arbeitsstoffkommission der DFG (“MAK“-Kommission) hat dieser Entwicklung bereits 1998 mit der Einführung eines erweiterten Einstufungsschemas Rechnung getragen. Insbesondere die einfache lineare Extrapolation tierexperimenteller Hochdosis-Daten in den für Menschen eher relevanten Niedrigdosis-Bereich entspricht nicht mehr dem Stand toxikologischer Kenntnis, so dass Vorschläge wie die Berechnung eines Lebenszeitrisikos auf Basis einer durch Dreisatzrechnung ermittelten T25 nicht akzeptabel sind. Wir schlagen vor, für real bekannte Situationen (Arbeitsplatz) kein scheingenaues Risiko, sondern einen Abstand zur Konzentration mit einer 5%igen Tumorinzidenz, ausgedrückt als “Margin of Exposure“ (MoE), auf Basis der “Benchmark Dosis 5 % für den Menschen“ (HBMD05 — Human, Mensch) zu berechnen. Die Entscheidung, welcher Abstand akzeptabel ist, sollte sowohl von stoffspezifischen wie auch von sozio-ökonomischen Faktoren abhängig sein. Der Vorschlag wird am Beispiel unterschiedlich bedeutsamer krebserzeugender Arbeitsstoffe und ihrer aktuellen TRK-Werte transparent dargestellt. Die bisher berechneten MoE’s reichen von 1,4 bis 265 und stellen damit eine toxikologisch begründete Grundlage zur Priorisierung von Management-Maßnahmen dar.