Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein Unfallereignis einen Bezug zu einer versicherten Tätigkeit hat, also unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Arbeitsunfälle auf der Weihnachtsfeier unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 % zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (–63,5 %). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht hat.
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 28.3.2024 veröffentlicht hat.
Etwa 30 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle, die zwischen 2009 und 2022 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfasst wurden, sind auf Absturzunfälle zurückzuführen.
Eine Studie von Nachwuchsforschenden der Universitäten Passau und Bern zeigt anhand von Daten aus der Schweiz: An Tagen mit Temperaturen über 30 Grad steigt die Zahl der Arbeitsunfälle um 7,4 Prozent. Bei Bürokräften liegt die Ursache vor allem in der Nacht. Dies berichtet die Internetplattform „DeutschesGesundheitsPortal“.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent auf 791.698 gesunken.
Bei Arbeitsunfällen im Jahr 2020 sind EU-weit 3.355 Personen ums Leben gekommen. 2,7 Millionen erlitten Verletzungen, die zu mindestens vier Tagen Arbeitsausfall führten.
Gesundheitsschäden, die durch eine vom Durchgangsarzt oder Versicherungsträger veranlasste Untersuchung wegen eines Arbeitsunfalls verursacht sind, sind nach einem Urteil des LSG Sachsen-Anhalt in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, auch wenn die Untersuchung nicht erforderlich war.
Das Sozialversicherungsrecht hat seine ganz speziellen Tücken.