Liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Mitarbeiter freiwillig an einer vom Arbeitgeber angebotenen Impfung teilnimmt und anschließend erkrankt?
Bei extrem hohen Lärmpegeln kann es sowohl in der Arbeitswelt als auch im Wehrbereich zu akuten Gehörschäden kommen. In der Arbeitswelt handelt es sich definitionsgemäß um einen Arbeitsunfall, im militärischen Bereich um eine Wehrdienstbeschädigung. Zur Unterscheidung zwischen Knall- und Explosionstrauma ist sowohl das Zeit- als auch das Frequenzspektrum zu betrachten. Frauen und Männer der Bundeswehr, der Polizei oder anderer Berufsgruppen können je nach Einsatz zum Teil enormen Schalldruckpegelspitzen ausgesetzt sein Sandra Schmidt
Immer wieder sorgen defekte Elektrogeräte für Unfälle in Unternehmen.
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 28.3.2024 veröffentlicht hat.
Etwa 30 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle, die zwischen 2009 und 2022 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfasst wurden, sind auf Absturzunfälle zurückzuführen.
Für das Jahr 2022 meldet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 74 tödliche Arbeitsunfälle.
Eine Studie von Nachwuchsforschenden der Universitäten Passau und Bern zeigt anhand von Daten aus der Schweiz: An Tagen mit Temperaturen über 30 Grad steigt die Zahl der Arbeitsunfälle um 7,4 Prozent. Bei Bürokräften liegt die Ursache vor allem in der Nacht. Dies berichtet die Internetplattform „DeutschesGesundheitsPortal“.
Stolpern, Umknicken, Aus- und Abrutschen sowie das Hinfallen, gehören in der Grünen Branche zu den häufigsten Unfallursachen mit oft schweren Unfallfolgen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als zuständiger Unfallversicherungsträger zeigt die Unfallursachen auf und gibt Hinweise, wie Verletzungen vermieden werden. Florian Heuser
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent auf 791.698 gesunken.
Bei Arbeitsunfällen im Jahr 2020 sind EU-weit 3.355 Personen ums Leben gekommen. 2,7 Millionen erlitten Verletzungen, die zu mindestens vier Tagen Arbeitsausfall führten.
Schätzungsweise 85 Prozent aller Arbeitsunfälle sind verhaltensbedingt.
Recht Vorschnell wird oft das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ohne nähere Prüfung verneint, sofern der Gesundheitsschaden bei alltäglichen Routinetätigkeiten und/oder ohne körperliche Berührung eintritt. Mit der vorliegenden Entscheidung tritt das Bundesozialgericht dieser Handhabung deutlich entgegen. Es zeigt auf, welche Mindestfeststellungen zu treffen sind und betont die versicherungsrechtliche Gleichwertigkeit von unfallbedingter Einwirkung auf Körper oder Psyche versicherter Personen. Reinhard Holtstraeter
Begutachtung COVID-19-Infektionen und somit auch deren möglichen Folgen können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Die Symptomatik und Ätiopathogenese von Post-COVID wird derzeit wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Dennoch müssen bereits heute Personen mit Post-COVID für die Unfallversicherungsträger begutachtet werden. Daher wurde vom Autorenteam dieses Beitrags ein Vorschlag für eine Begutachtungsempfehlung erarbeitet, um eine standardisierte und damit vereinheitlichte Beurteilung unter Berücksichtigung des Unfallversicherungsrechts zu ermöglichen. Dieser wird hier zur Diskussion gestellt. Stephan Ott et al.
Die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung hat für die Betroffenen häufig weitreichende Folgen, die sich auch auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken.
A. Nienhaus1
S. Schneider2
1Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Zentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare), Hamburg
2Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)...
Das Sozialversicherungsrecht hat seine ganz speziellen Tücken.
Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Kennzahlen für 2020
Die veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie haben die Zahl der Unfälle bei der Arbeit auf ein Allzeittief gesenkt. Stark gestiegen ist hingegen die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten.
Sind symptomlose Coronainfektionen ein meldepflichtiger Versicherungsfall? Und wann gilt COVID-19 als Arbeitsunfall?
Bricht ein Arbeitnehmer nach einem Gespräch mit dem Chef zusammen, kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln, den die zuständige Berufsgenossenschaft entschädigen muss. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 2 U15/19 R), wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet.
Infektionen mit SARS-CoV-2 werfen sozialrechtliche Fragen auf: Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erklären Arbeitsmediziner und Juristen in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift.
Nur in wenigen Corona-Fällen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung aufgrund einer Anerkennung von Corona als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall Leistungen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.
Mit dem Recht auf Homeoffice, zu dem aktuell ein Gesetzesentwurf diskutiert wird, sollen Beruf und Familie leichter miteinander vereinbar gemacht werden. Doch sind im Homeoffice Beschäftigte arbeits- und versicherungsrechtlich abgesichert?
90 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle werden durch nur fünf Unfalltypen verursacht: Unfälle mit Fahrzeugen, Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und Anlagen, Absturz von Leitern oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen, umkippende Teile oder herabfallende Gegenstände und Explosionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI).
Ist ein Arbeitnehmer allein infolge seiner beruflichen Tätigkeit polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt und erleidet dieser hierdurch einen Gesundheitsschaden, so ist ein Arbeitsunfall anzuerkennen. Insoweit ist nicht von einer „privaten Verrichtung“ auszugehen.Dies entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.