S. Aupers
F. Liebers
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Berlin
(eingegangen am 17.11.2022, angenommen am 27.02.2023)
Results of an expert survey on the implementation of holistic occupational preventive healthcare in company practice
Objectives: The aim of the Ordinance on...
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wurde durch die „Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (ArbMedVV) und ihre Aktualisierungen 2013 und 2019 weiterentwickelt und mehr präventiv ausgerichtet. Allerdings bleibt sie in der Praxis oft noch eng auf ihre jeweiligen Anlässe fokussiert – und damit hinter...
Arbeitsmedizinische Vorsorge In der aktuellen Fassung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt als Auslöseschwelle für die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen ein Luftgrenzwert von 75 µg/m3. Da dieser Wert nicht gesundheitsbasiert ist, kann bei dessen Einhaltung eine Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten mit einer entsprechenden Exposition nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) diskutiert daher aktuell, wie die Auslöseschwelle für Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Blei angepasst werden kann1. Stephan Letzel
Elf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Autor nun die zweite Auflage seines „Rechtshandbuches“ vorgelegt. Dabei sind die letzte Änderungsverordnung zur ArbMedVV von 2019 ebenso eingeflossen wie aktuelle medizin- und datenschutzrechtliche...
Der VDBW bereitet regionale Fortbildungsveranstaltungen zur Änderung der ArbMedVV vor.
Mit der neuen Angebotsvorsorge für Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer oder mehr Stunden pro Tag sind Betriebsärzte gefordert, vermehrt Arbeitnehmer...
Masern, Apotheken, MDK: Drei Gesetze, alle Vorhaben
Masern, Apotheken, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Krankenhausabrechnungsprüfungen: Das Bundeskabinett hat heute in Berlin drei Pakete aus Gesetzen und Verordnungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen.
Die...
Der VDBW bereitet regionale Fortbildungsveranstaltungen zur Änderung der ArbMedVV vor.Mit der neuen Angebotsvorsorge für Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer oder mehr Stunden pro Tag sind Betriebsärzte gefordert, vermehrt Arbeitnehmer als auch die Unternehmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten. Ein Dermatologe wird zu möglichen Hautveränderungen sensibilisieren und ein Arbeitsmediziner die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes vorstellen und über die in Erarbeitung befindliche AMR 13.3 berichten.
Auszug aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 05.04.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend übersende ich den Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Anlage). Der Entwurf ist von der Leitung des...
Leserbrief
Die Aussagen des Autors zur arbeitsmedizinischen Vorsorge teile ich voll und ganz und beziehe mich mit dieser Zuschrift besonders auf die Aussagen zu „Aufklärung und Beratung“. Bei Umfragen im Kreis von Kollegen, die nicht in einem Unternehmen fest als Betriebsarzt angestellt sind, wird...
Zur Diskussion gestellt Der Beitrag wurde vom Autor auf Bitten der Projektgruppe (PG) 1 des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundesarbeitsministerium geschrieben, der er seit ihrer Gründung angehört. Die Projektgruppenmitglieder sind der Auffassung, dass es offenbar große Umsetzungsprobleme mit der aktuellen Fassung der ArbMedVV und den ergänzenden Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) gibt und haben angeregt, dass hierzu eine kritische Bestandsaufnahme erfolgen soll. Mit diesem Beitrag wurden die Anregungen mit Zustimmung der PG 1 aufgenommen. Weitere Anregungen von arbeitsmedizinischen Experten, wie von Prof. Kessel, Frau Dr. Karbe-Hamacher und Dr. Nauert sind berücksichtigt worden. Detlef Glomm
Einleitung
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...
Glosse Die ArbMedVV existiert nunmehr seit über einem Jahr. Sie stellt einen erheblichen Eingriff in das Selbstverständnis und die tägliche Praxis der Werksärzte und Werksärztinnen dar. Zwei Arbeitsmediziner diskutieren über die Konsequenzen. Dr. Ironymus
Pro & Contra Nachdem die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) am 31. 10. 2013 in Kraft getreten und den Betriebsärzten die Auswirkungen für die praktische Tätigkeit bewusst geworden ist, hat eine intensive und teilweise kontroverse Diskussion begonnen. Die Kommentare reichen von einer uneingeschränkten Akzeptanz und Umsetzung bis hin zu einer gewissen Verweigerungs-haltung. Um die wesentlichen Standpunkte aufzuzeigen, haben wir zwei exponierte Autoren gebeten, die Pro- bzw. Contra-Argumente zu formulieren. Wir hoffen, damit die Diskussion zu versachlichen und gleich-zeitig unsere Leser zu ermuntern, uns ihren Kommentar oder ihre Erfahrungen zu schreiben. Die Chefredaktion
AMR Diese kürzlich in Kraft getretene Arbeitsmedizinische Regel 6.4 „Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV“ gibt Antwort auf die drängende Frage von Betriebsärzten, welche Daten von Arbeitnehmern der Betriebsarzt an dem Arbeitgeber weitergeben kann.
Fachgespräch der DGAUM am 4. Juni 2014 in Bochum
Zur Information seiner Mitglieder über die Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die am 31. Oktober 2013 in Kraft getreten ist, veranstaltete der VDBW Regionalkonferenzen in vielen deutschen Städten – so auch Mitte März in Köln.
Aus dem BMAS Die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I, S. 3882). Die Änderungsverordnung ist am 31. Oktober 2013 in Kraft getreten. „Betriebsarzt“ steht für Ärzte und Arztinnen nach § 7 ArbMedVV.
Recht Am 31. 10. 2013 ist die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ in Kraft getreten. Mit Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl) ist somit der im Februar 2013 begonnene Geschäftsgang zur Novellierung der ArbMedVV abgeschlossen. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen (Synopse) kann der Internetpräsenz http://www.sicherheitsrecht-bayern.de/Novellierung-ArbMedVVentnommen werden. Nachfolgend wird lediglich die neue Fassung der ArbMedVV wiedergegeben. Patrick Aligbe
Das Jahr 2013 ist gerade vorbeigezogen, das Jahr 2014 beginnt frisch mit vielen nützlichen Informationen für Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Trotz des Wahljahres im Jahr 2013 mit all der Hektik und Meinungsströmungen im Zuge des Wahlkampfes sind erfolgreich die Biostoff-Verordnung (BioStoff)...
Das Fachgespräch der DGAUM zur novellierten ArbMedVV wird am 29. Januar 2014 in Berlin wiederholt.