Sozialmedizin ist ein wichtiges und unterschätztes Querschnittsfach, das sich über alle Fachgebiete der Medizin hinweg mit den vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Gesundheit und Gesellschaft beschäftigt. Darüber hinaus schlägt sie eine Brücke zu anderen Fachdisziplinen wie Sozialrecht, Soziologie, Sozialarbeit, Psychologie, Epidemiologie und Ökonomie. Im Folgenden werden Aspekte der praktischen sozialmedizinischen Tätigkeit am Beispiel des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit dargestellt. Hubert G. Hotz
Damit Menschen mit Behinderungen von ihren Traumjobs nicht nur träumen können, sondern diese Realität werden, gibt es eine Vielzahl von Förderinstrumenten. Als einer der Rehabilitationsträger setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Teams Berufliche Rehabilitation und Teilhabe, Arbeitgeberservices und Fachdienste ein, um mit finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt Arbeitgeber bei der Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze zu unterstützen und behinderte Menschen unter anderem mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen auszustatten. Ina Kersten
Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege kümmert sich um die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Arbeitsschutz der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch durchsetzen
Die komplett überarbeitete und aktualisierte siebte Auflage des bewährten Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ ist erschienen.
Der Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick über Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen. Er...
Bei den Special Olympics World Games in Berlin standen die Leistungen von Sportlerinnen und Sportlern mit geistigen und mehrfachen Behinderungen im Mittelpunkt. Doch der Weg zu sportlichen Höchstleistungen setzt voraus, dass Menschen mit Behinderungen die für sich passende Sportart wählen können. Dafür wiederum muss es im Breitensport genügend Angebote geben.
Mehr Menschen mit Behinderung zu sportlicher Aktivität zu motivieren - das ist das Ziel einer neuen Anzeigenserie der gesetzlichen Unfallversicherung.
Recht Im Rahmen der Coronavirus-Pandemie hat das Thema der begrenzten intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern besondere Aufmerksamkeit erlangt. Das Risiko einer Triage in der Intensivmedizin war mehrfach Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Mit der Verfassungsbeschwerde rügen Menschen mit Behinderungen, der Gesetzgeber schütze sie nicht wirksam vor Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung, sofern es im Verlauf der Coronavirus-Pandemie zu einer Triage kommen sollte. Die Beschwerde war mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden. Der Eilantrag wurde mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 zurückgewiesen. Es war zu diesem Zeitpunkt nicht konkret absehbar, dass die Plätze für eine intensivmedizinische Behandlung in den Krankenhäusern nicht ausreichen würden, um notwendige Maßnahmen für alle Behandlungsbedürftigen zu ergreifen. Reinhard Holtstraeter
Immer mehr Unternehmen stellen sich inklusiv auf und beschäftigen Menschen sowohl mit als auch ohne Behinderung. Damit alle selbstständig und sicher im Betrieb arbeiten können, sind barrierefreie Arbeitsplätze und -wege unerlässlich. Doch damit nicht genug: Für eine gelungene Inklusion sollten auch...
Immer mehr Unternehmen stellen sich inklusiv auf und beschäftigen Menschen sowohl mit als auch ohne Behinderung. Damit alle selbstständig und sicher im Betrieb arbeiten können, sind barrierefreie Arbeitsplätze und -wege unerlässlich.
In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Für einige von ihnen könnte sich die Versorgungsqualität während Krankenhausaufenthalten bald verändern.
Mensch-Roboter-Kollaboration Im Forschungsprojekt AQUIAS wurde ein Mensch-Robotik-Arbeitsplatz für schwerbehinderte Produktionsmitarbeiter entwickelt. Der Roboter APAS von Bosch wird in der Montage der Inklusionsfirma ISAK gGmbH eingesetzt. David Kremer, Wolfgang Pomrehn
Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige müssen besser über vorhandene Vorsorgeuntersuchungen und Ansprüche zur Primärprävention aufgeklärt werden, fordert die Ärztekammer Nordrhein.