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Alle Artikel zum Thema Berufskrankheit

Der Nachweis beruflich verursachter Allergien ist ein komplexes Unterfangen: ein Fallbeispiel1

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Nach den Empfehlungen zur Diagnose von Berufsasthma sind bei entsprechenden Verdachtsfällen eine gesicherte Asthmadiagnose, arbeitsbezogene Beschwerden, der Nachweis einer Sensibilisierung gegen ein Berufsallergen und der Arbeitsbezug der Krankheitszeichen zu dokumentieren. Dies erfordert neben einer detaillierten Anamnese verschiedene Untersuchungen und Tests sowie deren differenzierte Betrachtung, um zu einer abschließenden gutachterlichen Bewertung zu kommen.

Bäckerasthma in Zeiten gesetzlicher Änderungen und der neuen S2k- Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“

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Bäckerasthma in Zeiten gesetzlicher Änderungen und der neuen S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“

© Foto: Uniklinik RWTH Aachen

Hohes Niveau asbestassoziierter Todesfälle: Früherkennungsprogramme und ihre ambivalente Wirkung

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Hohes Niveau asbestassoziierter Todesfälle: Früherkennungsprogramme und ihre ambivalente Wirkung (Interview)

Berufsdermatologie

Begutachtung von dermatologischen Erkrankungen in der ­Berufsdermatologie

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Die Begutachtung von berufsbedingten Hauterkrankungen ist eine wichtige dermatologische Aufgabe, die in den letzten Jahren nicht nur die BK 51011 umfasst, sondern auch die BK 51022 sowie die BK 51033. In dem hier präsentierten Übersichtartikel werden die wichtigsten Grundzüge der Begutachtung auch anhand von Fallbeispielen präsentiert. Elke Weisshaar

© Foto:  ©  chitsanupong-stock.adobe.com
Recht

Feststellungslast bei Krebs­erkrankungen ohne Einwirkungsdosis

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Am Beispiel der Berufskrankheit Nr. 1301 bestätigt das Bundessozialgericht (BSG) wichtige Regeln der Feststellunglast bei offenen BK-Tatbeständen ohne wissenschaftlich gesicherte Mindestdosis. Es klärt die Rahmenbedingungen, unter denen bei fehlenden Alternativursachen ein Rückschluss auf das Bestehen der arbeitstechnischen Voraussetzungen zulässig ist und stellt klar, dass die Möglichkeit anlagebedingter (Mit)Verursachung nicht ausreicht, um die arbeitsmedizinischen Bedingungen einer Anerkennung zu verneinen. Reinhard Holtstraeter

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) führen die Rangliste der Berufskrankheiten innerhalb der Grünen Branche mit über 2000 Verdachtsanzeigen pro Jahr an. Präventionsfachleute gehen davon aus, dass die Zahl in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Die SVLFG unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Markus Breuer

© Foto: Chalabala-stock-adobe.dom
Recht

Die PTBS eines Rettungssanitäters als Wie-BK anerkennungsfähig

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Unter teilweiser Aufgabe bisheriger Rechtsprechung und Paradigmenwechsel in den Begründungsansätzen, der auch für andere berufsbedingten Erkrankungen ohne Bezeichnung in der Berufskrankheitenliste richtungsweisend sein könnte, hat das Bundessozialgericht eine erste (und neue) Berufskrankheit aus dem Formenkreis der psychischen Erkrankungen definiert, die zunächst nur für den Personenkreis der Rettungssanitäter den Anwendungsbereich der ­ ­Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII eröffnet. Reinhard Holtstraeter

Eine epidemiologische Fall-Kontroll-Studie

Hand-Arm-Vibrationsdosis und arbeitstechnische Voraussetzungen für die Berufskrankheit Nr. 2103

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Zur Erarbeitung wissenschaftlich begründeter Orientierungswerte für das Feststellungsverfahren zur Berufskrankheit Nr. 2103 (BK 2103) wurde eine epidemiologische Fall-Kontroll-Studie zu Dosis-Wirkungs-Beziehungen zwischen Hand-Arm-Vibrationsbelastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen im Sinne der BK 2103 durchgeführt.

© Foto:  ©  zinkevych-stock.adobe.com
Beratung bei beruflicher Lärmschwerhörigkeit

Die berufliche Lärmschwerhörigkeit aus beratungsärztlicher Sicht

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Beratungsärztinnen und -ärzte unterstützen die Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherungen und stellen den für die Bewertung von Unfallfolgen und Berufskrankheiten erforderlichen medizinischen Sachverstand zur Verfügung. Anders als bei medizinischen Gutachterinnen und Gutachtern, deren Funktion im Sozialgesetzbuch (SGB) VII explizit beschrieben wird, besteht in der Regel eine vertragliche Bindung zum Versicherungsträger. Beratungsärztliche Stellungnahmen erfolgen auf Auftrag und werden nachfolgend aktenkundig, so dass die erforderliche Transparenz des Verfahrens gewahrt bleibt.
Die ärztliche Beratung erfolgt nach Aktenlage. Jürgen Alberty

Begutachtung

Die Königsteiner Empfehlung

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Die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) richtet sich nach der Königsteiner Empfehlung (KE), deren 1. Auflage 1974 als Königsteiner Merkblatt (KM) erschien. Mit nachfolgenden fünf Aktualisierungen wurde es zur anerkannten Grundlage für eine sachgerechte, ange­messene Bewertung dieser Berufskrankheit. Das KM war das allererste Merkblatt für die Begut­achtung einer Berufskrankheit (BK), erlangte eine Leitwirkung für die Entwicklung anderer Merkblätter und wurde in der sozialversicherungsrechtlichen Begutachtungspraxis unentbehrlich Eberhard F. Meister, Tilman Brusis

Tinnitusanalyse

Lärmbedingter Tinnitus begleitet, aber führt nicht!

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Begleitende Klagen über Ohrgeräusche (Tinnitus) bei einer Lärmschwer­hörigkeit sind nicht selten. Je nach Krankheitswert kann eine Berücksichtigung bei der Schätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5–10 % integrativ erfolgen. Wegen der Unmöglichkeit, Tinnitus zu objektivieren, ist nicht nur zur Begutachtung eine audiometrisch gestützte Tinnitusanalyse zur Überprüfung der Plausibilität notwendig, die sich nach der Königsteiner Empfehlung 2020 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet. Nach ihr steht ein Tinnitus nie im Vordergrund der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit. Olaf Michel

Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit

Lärmschwerhörigkeit (BK 2301)

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Die berufliche Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten Berufskrankheiten. Sie entwickelt sich schleichend und wird von den Betroffenen oft erst spät bemerkt, vor allem im privaten Umfeld. In diesem Beitrag wird beschrieben, wie die Wahrscheinlichkeitsdiagnose einer Lärmschwerhörigkeit gestellt wird und wie sie von anderen
Formen chronischer Schwerhörigkeit abgegrenzt werden kann. Tilman Brusis

© LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Beirat rät zur Aufnahme von Parkinsonsyndrom durch Pflanzenschutzmittel als Berufskrankheit

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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, das Parkinsonsyndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen.

© Foto: Pseudonym-stock-adobe.com 
Recht

Basalzellkarzinome nach beruflicher UV-Einwirkung als Wie-Berufskrankheit anerkannt

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Nachdem zunächst bis 2013 mindestens 26 Fälle von Basalzellkarzinom (BZK) nach beruflicher UV-Einwirkung wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2I SGB VII anerkannt worden waren, wird deren Anerkennung seit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Hautkrebs durch UV-Licht vom 01.07.2013, die sich auf Plattenepithelkarzinome begrenzte, mit Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf abgelehnt. Noch am 06.03.2023, also 10 Jahre später, lautete die Auskunft des BMAS lapidar, das Thema BZK befände sich im Beratungsstadium der „Vorprüfung“ des ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB). Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen. Dem tritt das vorliegende Urteil nicht zuletzt wegen der überlangen Verfahrensdauer beim Verordnungsgeber entgegen. Reinhard Holtstraeter

© Fotos: Frank Heblich
Weißfingerkrankheit 

Weißfinger durch Hand-Arm-­Vibrationen – eine unterschätzte Berufskrankheit?

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Vibrationen von Hand-Arm-geführten Werkzeugen können auch heute noch zu Durchblutungsstörungen der Finger führen. Betroffene und ihre Ärztinnen oder Ärzte erkennen häufig nicht die berufsbedingte Ursache, so dass der Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) selten angezeigt wird. Frank Heblich und Wataru Kähler

Technische Aspekte – Einwirkungen von Schweißrauchen

Beurteilung der Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen (Siderofibrose) – Berufskrankheit Nr. 4115

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Voraussetzung für die Anerkennung einer Siderofibrose als Berufskrankheit (BK) Nummer 4115 ist eine „extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen“. Mit der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe hat sich das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 16.03.2021 (B 2 U 7/19 R) beschäftigt.

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Sitzen als Berufskrankheit?

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Es gilt als leichte, ungefährliche Tätigkeit, doch die Gesundheitsgefahr ist beachtlich: Rückenschmerzen, Schulterbeschwerden, Laiendiagnose "Bandscheibe" und "Kreuz", ein erhöhtes Risiko für Diabetes Typ 2, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen:

© stock-adobe.com – benjaminnolte

Belastungsstörung als Berufskrankheit

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Ein Rettungssanitäter mit posttraumatischer Belastungsstörung hatte geklagt – und das Bundessozialgericht (BSG) erkennt erstmals eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit an.

© bongkarn – stock.adobe.com

Berufskrankheiten durch Asbest nehmen zu

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Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am heutigen Dienstag in Berlin mitteilt, sind im vergangenen Jahr die Arbeits- und Wegeunfälle in der Bauwirtschaft im Vergleich zu 2021 zurückgegangen.

– Folge 2 –

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Bei dem SVLFG-Atemwegsverfahren betreuen SVLFG-Präventionsfachleute Versicherte, bei denen das Risiko besteht, dass sich eine berufsbedingte Atemwegserkrankung im Sinne der BKV entwickelt. Im Folgenden werden das Verfahren, die Vorgehensweise sowie die Vorteile für die Versicherten und die Solidargemeinschaft erklärt. Markus Breuer

© Valerii – stock.adobe.com

Fast 300.000 Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit

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Die Corona-Pandemie spiegelt sich weiterhin in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheiten-Zahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat.

Berufsbedingte Kontakturtikaria und Verdacht auf allergische Rhinitis durch Sensibilisierung gegen Cannabis sativa

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J. Pieter

V. Harth

A.M. Preisser

Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM)
(Direktor: Prof. Dr. med. Volker Harth), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg

(eingegangen am 13.12.2022, angenommen am 12.01.2023)

Occupational contact urticaria with suspected allergic...

© Foto: SVLFG
– Folge 1 –

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Im Rahmen des § 3 Hautarztverfahrens (BKV) betreuen SVLFG-Präventionsfachleute Versicherte mit krankhaften Hautveränderungen, bei denen das Risiko besteht, dass sich daraus eine berufsbedingte Hauterkrankung im Sinne der BKV entwickelt. Evaluierungen zeigen, dass mehr als 90 % der Betroffenen mit der Unterstützung, den Produkten und der Beratung durch die SVLFG sehr zufrieden oder zufrieden sind. Im Folgenden werden das Verfahren und die Vorgehensweise der SVLFG erklärt und die Vorteile für die Versicherten sowie für die Solidargemeinschaft beschrieben. Markus Breuer

Obstruktive Atemwegserkrankungen im Beruf

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Berufskrankheiten  Durch das Aufheben des Unterlassungszwangs ab dem 01.01.2021 unter anderem bei den obstruktiven Atemwegserkrankungen kommt nun bei wesentlich mehr Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Krankheitsbildern eine Berufskrankheit infrage. Dieser Artikel führt gefährdende Tätigkeiten für obstruktive Atemwegserkrankungen auf und weist auf typische Herausforderungen hin, die bei der Abklärung auftreten können. Ergänzend werden einige Lösungsvorschläge unterbreitet, inwiefern das Prozedere zukünftig verbessert werden könnte. Das Frühmeldeverfahren Atemwege der DGUV wurde in drei Pilotregionen gestartet. Ludwig Frei-Stuber et al.

© Foto: privat
BK 5101: Experiences from Allergological Practice

BK 5101: Erfahrungen aus der allergologischen Praxis

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BK 5101  Auch wenn bei der Berufskrankheit Nr. 5101 („Schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheiten“) zahlenmäßig irritative Ekzeme im Vordergrund stehen, ist eine allergologische Abklärung regelmäßig erforderlich, zumal irritative Ekzeme Ausschlussdiagnosen sind. Zu der allergologischen Abklärung gehören neben der serologischen Diagnostik Hauttestungen (Epikutan- und Pricktestungen, heute seltener Scratchtests und Provokationstests). Im Sinne eines erfolgreichen Fallmanagements ist dabei nicht nur auf berufliche Allergene, sondern auch auf Allergene in Hautschutzmitteln und in Therapeutika zu achten. Da die Verfügbarkeit kommerzieller Epikutantestsubstanzen zunehmend eingeschränkt ist, kommt der Testung von Eigensubstanzen der Versicherten eine immer größere Bedeutung zu. Peter Elsner