Einer Kniearthrose, auch Gonarthrose genannt, soll bei langjährig professionellen Fußballspielern künftig generell als Berufskrankheit anerkannt werden können.
Zwischen dem deutschen und dem österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt es viele Ähnlichkeiten. Das erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz wird im Folgenden zum Anlass genommen, die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen in Österreich zu beschreiben und über einige Berufskrankheiten im Speziellen zu berichten.
Grenzüberschreitende Arbeit bringt neue Herausforderungen – auch bei der Meldepflicht von Berufskrankheiten. Welche Regelungen gelten für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und Österreich? Was passiert, wenn Verdachtsfälle in verschiedenen EU-Ländern auftreten? Europäische Verordnungen steuern die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und regeln, welche Pflichten Medizinerinnen und Mediziner bei der Meldung von Berufskrankheiten haben.
Die Berufskrankheiten-Systeme in Deutschland und Österreich sind prinzipiell relativ ähnlich, unterscheiden sich aber doch in einzelnen Punkten. Im Februar 2024 kam es in Österreich zu einer Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Einen Überblick zum österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt der Arbeitsmediziner und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Herr DDr. Karl Hochgatterer, MSc., im Interview.
Am 20. März 2024 hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) die Anerkennung der Parkinson-Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ empfohlen.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, das Parkinsonsyndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen.
Vorläufige Jahreszahlen 2023 der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen veröffentlicht
Allein in Deutschland sterben jährlich weit über 1.500 Menschen an den Folgen einer berufsbedingten Krebserkrankung – in der EU gehen Schätzungen von 80.000 bis 100.000 Todesfällen pro Jahr aus.
Es gilt als leichte, ungefährliche Tätigkeit, doch die Gesundheitsgefahr ist beachtlich: Rückenschmerzen, Schulterbeschwerden, Laiendiagnose "Bandscheibe" und "Kreuz", ein erhöhtes Risiko für Diabetes Typ 2, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen:
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Viele Erwerbstätige sind durch ihren Beruf täglich starker UV-Strahlung ausgesetzt, weshalb bestimmte...
Auch im dritten Corona-Jahr 2022 spiegeln sich die Auswirkungen der Pandemie in den Zahlen der Unfälle und Berufskrankheiten wider, die den Unfallversicherungsträgern gemeldet wurden.
Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am heutigen Dienstag in Berlin mitteilt, sind im vergangenen Jahr die Arbeits- und Wegeunfälle in der Bauwirtschaft im Vergleich zu 2021 zurückgegangen.
Die Corona-Pandemie spiegelt sich weiterhin in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheiten-Zahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat.
Berufskrankheiten Durch das Aufheben des Unterlassungszwangs ab dem 01.01.2021 unter anderem bei den obstruktiven Atemwegserkrankungen kommt nun bei wesentlich mehr Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Krankheitsbildern eine Berufskrankheit infrage. Dieser Artikel führt gefährdende Tätigkeiten für obstruktive Atemwegserkrankungen auf und weist auf typische Herausforderungen hin, die bei der Abklärung auftreten können. Ergänzend werden einige Lösungsvorschläge unterbreitet, inwiefern das Prozedere zukünftig verbessert werden könnte. Das Frühmeldeverfahren Atemwege der DGUV wurde in drei Pilotregionen gestartet. Ludwig Frei-Stuber et al.
BK 5101 Auch wenn bei der Berufskrankheit Nr. 5101 („Schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheiten“) zahlenmäßig irritative Ekzeme im Vordergrund stehen, ist eine allergologische Abklärung regelmäßig erforderlich, zumal irritative Ekzeme Ausschlussdiagnosen sind. Zu der allergologischen Abklärung gehören neben der serologischen Diagnostik Hauttestungen (Epikutan- und Pricktestungen, heute seltener Scratchtests und Provokationstests). Im Sinne eines erfolgreichen Fallmanagements ist dabei nicht nur auf berufliche Allergene, sondern auch auf Allergene in Hautschutzmitteln und in Therapeutika zu achten. Da die Verfügbarkeit kommerzieller Epikutantestsubstanzen zunehmend eingeschränkt ist, kommt der Testung von Eigensubstanzen der Versicherten eine immer größere Bedeutung zu. Peter Elsner
Erkrankungen der Haut und der Atemwege gehören schon seit Jahren zu den häufigsten mit Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigten Krankheiten. Ohne Berücksichtigung der Infektionskrankheiten, die aktuell in Folge der SARS-CoV2-Pandemie eine deutliche Zunahme der Berufskrankheitsverdachtsmeldungen...
Der Wegfall des Unterlassungszwangs bei Berufskrankheiten zeigt positive Signalwirkungen. Ein Ekzem muss nicht mehr das Ende des Jobs bedeuten.
Eigentlich gibt es jährlich rund 80.000 Verdachtsfälle zu Berufskrankheiten - in den beiden Pandemiejahren werden jedoch über 200.000 Meldungen allein wegen Covid-19 eingereicht.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben im vergangenen Jahr in 123.228 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt.
A. Nienhaus1,2
D. Wendeler2
M. Dulon2
1Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Zentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare), Hamburg
2Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst...
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist durch die Coronapandemie besonders gefordert:
Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor.
Infektionen mit SARS-CoV-2 werfen sozialrechtliche Fragen auf: Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erklären Arbeitsmediziner und Juristen in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift.
Die DGAUM hat zum Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) am 8. Januar 2021 eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit versendet und die folgenden Punkte adressiert:
1. Die wissenschaftliche Fachgesellschaft begrüßt ausdrücklich die...
Mit ihren 2 qm Oberfläche ist die Haut nach der Lunge das größte Kontaktorgan des Menschen zu seiner Umwelt. Schädigende Einflüsse können die Haut direkt schädigen oder Fremdstoffe entfalten nach Aufnahme über die Haut gegebenenfalls auch systemische Wirkungen. Hauterkrankungen haben nach wie vor...