Zwischen dem deutschen und dem österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt es viele Ähnlichkeiten. Das erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz wird im Folgenden zum Anlass genommen, die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen in Österreich zu beschreiben und über einige Berufskrankheiten im Speziellen zu berichten.
Grenzüberschreitende Arbeit bringt neue Herausforderungen – auch bei der Meldepflicht von Berufskrankheiten. Welche Regelungen gelten für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und Österreich? Was passiert, wenn Verdachtsfälle in verschiedenen EU-Ländern auftreten? Europäische Verordnungen steuern die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und regeln, welche Pflichten Medizinerinnen und Mediziner bei der Meldung von Berufskrankheiten haben.
Die Berufskrankheiten-Systeme in Deutschland und Österreich sind prinzipiell relativ ähnlich, unterscheiden sich aber doch in einzelnen Punkten. Im Februar 2024 kam es in Österreich zu einer Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Einen Überblick zum österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt der Arbeitsmediziner und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Herr DDr. Karl Hochgatterer, MSc., im Interview.
Am 20. März 2024 hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) die Anerkennung der Parkinson-Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ empfohlen.
Die berufliche Lärmschwerhörigkeit gehört – nach wie vor – zu den häufigsten Berufskrankheiten. Im Jahr 2022 wurden trotz gesetzlicher Vorsorgemaßnahmen 15.449 neue Verdachtsfälle gemeldet. Bei etwa jedem zweiten Beschäftigten bestätigte sich der Verdacht. Da eine Lärmschwerhörigkeit nicht heilbar ist, ist es erforderlich, diese Form der chronischen Innenohrschwerhörigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Vorläufige Jahreszahlen 2023 der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen veröffentlicht
Allein in Deutschland sterben jährlich weit über 1.500 Menschen an den Folgen einer berufsbedingten Krebserkrankung – in der EU gehen Schätzungen von 80.000 bis 100.000 Todesfällen pro Jahr aus.
Es gilt als leichte, ungefährliche Tätigkeit, doch die Gesundheitsgefahr ist beachtlich: Rückenschmerzen, Schulterbeschwerden, Laiendiagnose "Bandscheibe" und "Kreuz", ein erhöhtes Risiko für Diabetes Typ 2, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen:
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Viele Erwerbstätige sind durch ihren Beruf täglich starker UV-Strahlung ausgesetzt, weshalb...
Das Metall Indium und seine anorganischen Verbindungen gelten fortab in der Arbeitsmedizin als kanzerogen.
Auch im dritten Corona-Jahr 2022 spiegeln sich die Auswirkungen der Pandemie in den Zahlen der Unfälle und Berufskrankheiten wider, die den Unfallversicherungsträgern gemeldet wurden.
Ein Rettungssanitäter mit posttraumatischer Belastungsstörung hatte geklagt – und das Bundessozialgericht (BSG) erkennt erstmals eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit an.
Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am heutigen Dienstag in Berlin mitteilt, sind im vergangenen Jahr die Arbeits- und Wegeunfälle in der Bauwirtschaft im Vergleich zu 2021 zurückgegangen.
Die Corona-Pandemie spiegelt sich weiterhin in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheiten-Zahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat.
Die Coronapandemie hatte 2020 und 2021 maßgeblichen Einfluss auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Erwerbstätigen.
Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor.
Berufskrankheiten Die in der „Knipping-Schule“ der Universitätsklinik zu Köln angelegte klinische Betrachtungsweise von Berufskrankheiten nach internistischen Fachgebieten spiegelt die Tatsache wider, dass sich bevorzugt im Respirationstrakt von Beschäftigten aufgrund der Expositionsverhältnisse in der Arbeitswelt insbesondere auch maligne Krankheitsbilder gehäuft manifestieren (Zerlett 1994; Müsch 2006). Daraus erwachsende Probleme der Prävention, Anzeigepflicht, Morbidität, Mortalität, Begutachtung usw. rechtfertigen somit eine Aufbereitung der aktuellen Datenlage. Franz H. Müsch