Berufskrankheiten-Verfahren Sowohl die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als auch die in den Betrieben tätigen Werks- und Betriebsärzte (im Folgenden zur Vermeidung von Wiederholungen nur Betriebsärzte genannt) engagieren sich aus präventiver Sicht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Eine engere Zusammenarbeit beider Akteure in Berufskrankheiten-Verfahren kann sich für die Erkrankten aber auch für alle Beteiligten lohnen. Fred-D. Zagrodnik