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Alle Artikel zum Thema Berufskrankheitenrecht

© Foto:  ©   karaboux - stock.adobe.com

Isolierter Außenmeniskusschaden beim Profisportler1

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Als Anerkennungsvoraussetzungen für die Berufskrankheit Nr. 2102 wird ein sogenanntes belastungskonformes Schadensbild der Meniskopathie gefordert, wonach bei möglicher Mitbeteiligung des Außenmeniskus primär der Innenmeniskus und das Hinterhorn betroffen sein und stärkere Signalstörungen aufweisen sollen als Vorderhorn und Zwischenstück. Nach dem vorliegenden Urteil ist die gutachtliche Orientierung an dieser Forderung unberechtigt, weil die Berufsgruppe der Profifußballer2 Meniskusbelastungen unterlägen, die ein differenzierteres Schadensbild erwarten lassen.

Alt-Text: „Hand platziert einen Block mit Pfeilen zwischen zwei Blöcken mit Aktenordner-Symbolen, die den Austausch von Präventionsstrategien im Betrieblichen Gesundheitsmanagement darstellen.“. - © thodonal – stock.adobe.com

KBV und GKV-Spitzenverband aktualisieren Formular 52

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Ab dem 1. April 2025 wird das überarbeitete Muster 52 eingeführt.

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Verordnung soll um drei weitere Berufskrankheiten ergänzt werden

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Einer Kniearthrose, auch Gonarthrose genannt, soll bei langjährig professionellen Fußballspielern künftig generell als Berufskrankheit anerkannt werden können.

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Ein Viertel der Erwerbstätigen leistet häufig körperlich schwere Arbeit

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Schwere körperliche Arbeit gehört für viele Erwerbstätige zum Arbeitsalltag – und zwar bis ins höhere Alter.

Sicher, hier ist ein optimierter Alt-Text für das beschriebene Bild:

„Porträt eines lächelnden Mannes in Anzug und Brille vor neutralem Hintergrund, symbolisierend die professionelle Beratung im Bereich Arbeitsschutz und präventive Maßnahmen. - © Foto: AAMP/Georg Wilke
Interview

Das Berufskrankheiten-System in Österreich

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Die Berufskrankheiten-Systeme in Deutschland und Österreich sind prinzipiell relativ ähnlich, unterscheiden sich aber doch in einzelnen Punkten. Im Februar 2024 kam es in Österreich zu einer Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Einen Überblick zum österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt der Arbeitsmediziner und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Herr DDr. Karl Hochgatterer, MSc., im Interview.

© bongkarn – stock.adobe.com

Gemeinsame Stellungnahme der DGN und DPG zur Anerkennung des „Parkinson-Syndroms durch Pestizide“ als Berufskrankheit

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Am 20. März 2024 hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) die Anerkennung der Parkinson-Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ empfohlen.

Alt-Text: "Buchcover der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Auflage, ein unverzichtbarer Leitfaden für Betriebsärzte und Präventionsberater zur Umsetzung optimaler Arbeitsschutzmaßnahmen und Voruntersuchungen.
Lärmvorsorge

Neuer Standard für die ­arbeitsmedizinische Lärmvorsorge1

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Die neue Empfehlung „Lärm“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist Teil der im August 2022 erschienenen „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“. Sie hat den DGUV Grundsatz G 20 als neuen Standard für die arbeitsmedizinische Vorsorge abgelöst und dient dazu, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei der Gestaltung der Vorsorge zu unterstützen. Peter Hammelbacher

© PeJo – stock.adobe.com

Krankschreibungen aufgrund von Kopfschmerzen haben sich seit 2003 vervierfacht

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Kopfschmerzen stellen für viele Menschen eine Belastung dar. Auch auf das Arbeitsleben haben sie großen Einfluss: In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Krankschreibungen aufgrund dieser Diagnose vervierfacht.

Schweißrauchexpositionen in Deutschland und Bewertung der gesundheitsschädigenden Wirkungen – insbesondere im Hinblick auf Lungenkrebserkrankungen

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Schweißrauchexpositionen können die Gesundheit des Menschen unterschiedlich beeinträchtigen. Für die Anerkennung berufsbedingter Erkrankungen bei Schweißenden sieht die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) verschiedene Berufskrankheiten vor. Zu den in der BKV geregelten Erkrankungen gehört auch Lungenkrebs.

Zukünftige Bedeutung von Aufklärung, Beratung und Individualprävention bei Hautkrankheiten – aus betriebsärztlicher Sicht

Neues Berufskrankheitenrecht

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BK-Recht  Mit der Novellierung des Berufskrankheitenrechts zum 01.01.2021 traten neben dem Wegfall des sogenannten „Unterlassungszwangs“ als Anerkennungsvoraussetzung bestimmter Berufskrankheiten (BK) weitere Änderungen in Kraft. Steffen Krohn, Uwe Gerecke

IM BRENNPUNKT

Vorschläge für Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts

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Das Recht der Berufskrankheiten soll weiterentwickelt werden. Das hat die Mitgliederversammlung des Verbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschlossen.