Einer Kniearthrose, auch Gonarthrose genannt, soll bei langjährig professionellen Fußballspielern künftig generell als Berufskrankheit anerkannt werden können.
Schwere körperliche Arbeit gehört für viele Erwerbstätige zum Arbeitsalltag – und zwar bis ins höhere Alter.
Die Berufskrankheiten-Systeme in Deutschland und Österreich sind prinzipiell relativ ähnlich, unterscheiden sich aber doch in einzelnen Punkten. Im Februar 2024 kam es in Österreich zu einer Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Einen Überblick zum österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt der Arbeitsmediziner und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Herr DDr. Karl Hochgatterer, MSc., im Interview.
Am 20. März 2024 hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) die Anerkennung der Parkinson-Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ empfohlen.
Die neue Empfehlung „Lärm“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist Teil der im August 2022 erschienenen „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“. Sie hat den DGUV Grundsatz G 20 als neuen Standard für die arbeitsmedizinische Vorsorge abgelöst und dient dazu, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei der Gestaltung der Vorsorge zu unterstützen. Peter Hammelbacher
Kopfschmerzen stellen für viele Menschen eine Belastung dar. Auch auf das Arbeitsleben haben sie großen Einfluss: In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Krankschreibungen aufgrund dieser Diagnose vervierfacht.
Schweißrauchexpositionen können die Gesundheit des Menschen unterschiedlich beeinträchtigen. Für die Anerkennung berufsbedingter Erkrankungen bei Schweißenden sieht die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) verschiedene Berufskrankheiten vor. Zu den in der BKV geregelten Erkrankungen gehört auch Lungenkrebs.
BK-Recht Mit der Novellierung des Berufskrankheitenrechts zum 01.01.2021 traten neben dem Wegfall des sogenannten „Unterlassungszwangs“ als Anerkennungsvoraussetzung bestimmter Berufskrankheiten (BK) weitere Änderungen in Kraft. Steffen Krohn, Uwe Gerecke
Das Recht der Berufskrankheiten soll weiterentwickelt werden. Das hat die Mitgliederversammlung des Verbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschlossen.