Die Leistung von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz variiert inter- und intraindividuell innerhalb eines großen Spektrums. Hierzu tragen neben zahlreichen Faktoren des Arbeitsplatzes auch Merkmale der betreffenden Person selbst bei. Einen der personengebundenen Einflussfaktoren stellt das Lebensalter dar. Es wird daher vorgeschlagen, Altersaspekte im betrieblichen Gesundheitsschutz präventiv und systematisch zu berücksichtigen. Manfred Albrod
In jüngster Zeit verbreitet sich die hoffnungsvolle Ansicht, dass die kommende europäische KI-Verordnung nicht nur eine ethische Antwort auf den Einsatz von so genannter künstlicher Intelligenz (KI) liefert, sondern auch der Arbeitsschutz im Hinblick auf psychische Belastungen entscheidende Impulse dadurch erfahren würde. Im Folgenden wird in Abgrenzung dazu der These nachgegangen, dass durch den restriktiven Charakter des Rechtsrahmens einer Binnenmarktverordnung nur wenige Aspekte des Arbeitsschutzes berührt beziehungsweise in Anforderungen ausformuliert werden können und die als „ethisch“ bezeichnete Dimension einem allenfalls funktional gedachten Ethikbegriff genügt. Geradezu wie unter einem Brennglas schwelen die vorhandenen Regulierungsdefizite und subjektivistischen Zuschreibungen der Verantwortung für psychische Belastungen in Richtung der Ressourcen der Beschäftigten. Ein kurzer Problemaufriss soll das Unbehagen dieses Zusammenhangs und den Bedarf der Sensibilisierung verdeutlichen. Michael Bretschneider-Hagemes
Sind es Ängste, Sorgen und Nöte? Ist es der Druck im Job, Stress im Privatleben oder schlicht übermäßiger Genuss?
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Arbeitspausen sollen einen Ausgleich zur ausgeübten Tätigkeit schaffen und so der Erholung dienen. Doch Termin- oder Leistungsdruck...
Klimatische Veränderungen und deren Folgen auf unseren Lebensraum haben direkten Einfluss auf das betriebliche und private Setting und stehen im Fokus der AG Klimawandel, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit am Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW). Wie das Thema „Klimawandel und Gesundheit“ im Rahmen einer nachhaltigen Praxisgestaltung und als Thema der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) umgesetzt werden kann, wird im Folgenden am Beispiel des Instituts für Arbeitsmedizin in Sulzbach und der Audi AG vorgestellt. Melanie Weiss et al.
Aufbauend auf dem Artikel „Bewertung der Exposition von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz – Teil 1: Beschäftigte ohne Implantat“ in dieser ASU-Ausgabe wird hier die Beurteilung der Gefährdung von Beschäftigten mit aktiven und passiven medizinischen Implantaten bei Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (kurz: EMF) am Arbeitsplatz erläutert. Diese Personengruppe fällt nach der Arbeitsschutzverordnung für elektromagnetische Felder (EMFV) unter den Oberbegriff der „besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“, die bei der Gefährdungsbeurteilung gesondert betrachtet werden müssen. Carsten Alteköster et al.
Nach § 3 der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, festzustellen, ob am Arbeitsplatz von Beschäftigten elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (kurz: EMF) auftreten und ob durch eine damit verbundene Exposition Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit entstehen. Liegt eine unzulässige Exposition vor, so muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Dieser Artikel erläutert die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung exemplarisch an zwei Beispielen. Carsten Alteköster et al.
Die Corona-Krise hat für viele Beschäftigte zu erheblichen Veränderungen ihres Arbeitsalltags geführt, indem private und öffentliche Organisationen ihre Belegschaft ganz oder teilweise ins Homeoffice geschickt haben.
Die BAuA hat für die Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten (LMM-ZS) eine ausführliche Handlungsanleitung herausgegeben.
Um Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten bis zum Renteneintritt zu ermöglichen, ist ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz unerlässlich, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels.
Spätestens seit der Corona-Pandemie sind starre Bürokonzepte vielerorts passé und flexible Arbeitsmodelle auf dem Vormarsch.
Der Klimawandel hat deutliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt in Deutschland. 23 Prozent der Beschäftigten fühlen sich im Job während einer Hitzewelle stark belastet. Hochgerechnet sind das rund zehn Millionen Menschen.
Der Krankenstand in Deutschland bleibt auch 2024 auf hohem Niveau.
Die AOK Bayern zeichnet mit dem GesundMacher Award erstmals Ideen von jungen Beschäftigten für eine gesündere Arbeitswelt in Unternehmen aus.
Bauarbeiter, die einen Hitzschlag erleiden, Landwirte, die an weißem Hautkrebs erkranken, Feuerwehrleute, die ihr Leben bei Waldbränden und Überflutungen einsetzen. Der Klimawandel bringt eine Vielzahl von Gefährdungen für die Beschäftigten mit sich.
Nachhaltigkeit beim Arbeitsschutz Unternehmen stehen zunehmend in der Pflicht, ihre nachhaltige Arbeitsweise unter Beweis zu stellen. Mit der Einführung der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich zukünftig nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Die gute Nachricht dabei ist: Ein bewusstes Engagement für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zahlt direkt auf die Nachhaltigkeitsbilanz eines Unternehmens ein. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden gesellschaftlichen Anliegen avanciert, erwarten insbesondere junge Menschen von Unternehmen ein verstärktes Engagement in diesem Bereich. Dieses Kriterium spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl des Arbeitgebers und wird somit zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor im Kampf um qualifizierte Fachkräfte. Ronny Senft
Das Cannabisgesetz ist am 01.04.2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Betriebsärztinnen und -ärzte sehen sich bereits jetzt mit Fragestellungen konfrontiert, die das Arbeitsrecht und auch das Arbeitsschutzrecht berühren. Hier lohnt sich eine Darstellung, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Arbeitsschutz hat, wie betriebliche Regelungen aussehen können und inwieweit Drogentests in Bezug auf Cannabis zulässig sind. Patrick Aligbe
Immer wieder sorgen defekte Elektrogeräte für Unfälle in Unternehmen.
Auswirkungen des Klimawandels sind bereits im beruflichen wie auch privaten Setting spürbar. Um den Anforderungen an die...
Arbeitsgruppe „Gesundheitswesen“ des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte Die Gesundheit der Beschäftigten im Gesundheits...
Wie glücklich Arbeitnehmer in ihrem Job sind, wirkt sich direkt auf die Lebensqualität aus. Immerhin beeinflusst die Arbeit auch das Leben vor und nach der Zeit im Büro.
Gespräch der Verbände mit weitem Themenspektrum einer zukunftsorientierten arbeitsmedizinischen Versorgung
In einem ersten...
Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge berücksichtigt alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen, die die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen können. Hieraus ergeben sich Schnittstellen zu anderen medizinischen Disziplinen, von Prävention über Kuration bis zur Rehabilitation – vor allem auch im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung. Andrea Kaifie-Pechmann
Ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Vier-Phasen-Modell entwickelt, damit Beschäftigte nach psychischen Krisen erfolgreich wieder in ihre Betriebe eingegliedert werden können.
Gefahrstoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind mit Blick auf eine sich schnell verändernde Arbeitswelt ein stets aktuelles Thema. Der Umgang mit Gefahrstoffen kann zu Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen führen. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um Art und Ausmaß der Gefährdungen der Beschäftigten zu bewerten. Im Rahmen der „Arbeitsschutz Aktuell 2022“ wurden im Themenblock „Gefahrstoffe“ konkrete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten unter anderem für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen, Asbest, Quarzstaub auf Baustellen und Lithiumbatterien vorgestellt. Von besonderer Bedeutung war ein Ausblick auf den aktuellen Stand der erwarteten neuen Gefahrstoffverordnung. Ralf Rutscher