Die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Qualität der Arbeitsbedingungen sind noch nicht ausreichend untersucht, auch wenn Kenntnisse zu Fehlbeanspruchungen, die mit der digitalen Transformation einhergehen, und Einschätzungen zu bisher ausgebliebenen oder auch ergriffenen Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Durch den zunehmenden Einsatz von KI können sich insbesondere die psychischen Fehlbeanspruchungen verschärfen. Quantität und Qualität der Maßnahmen müssen sich verbessern und der Einfluss auf die Technik und deren Einführung in den Betrieben muss für die Beschäftigten erhöht werden.
Die Arbeitswelt befindet sich in einer tiefgreifenden Transformation, unter anderem angetrieben durch den rasanten Fortschritt der Künstlichen Intelligenz (KI). Diese Technologie eröffnet Chancen, die Effizienz zu steigern, Arbeitsbelastungen zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Gleichzeitig stellt sie uns vor die Herausforderung, den Einsatz von KI so zu gestalten, dass sie Menschen unterstützt, ohne neue Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schaffen. Dies erfordert eine fundierte Auseinandersetzung mit der Rolle, die KI in der Arbeitswelt einnehmen kann – als Werkzeug, als Assistenz und als integraler Bestandteil moderner Arbeitsprozesse.
Deeskalationstrainings für Pflege- und Betreuungskräfte im Gesundheits- und Sozialwesen gehören zu den wichtigen Schutzmaßnahmen im betrieblichen Arbeitsschutz. Nahezu jede Pflege- und Betreuungskraft im Gesundheits- und Sozialwesen wird in irgendeiner Form mit Ereignissen von Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Dies verdeutlicht den Bedarf an präventiven Maßnahmen. Deeskalationstrainings gehen weit über körperliche Abwehrtechniken hinaus. Sie umfassen insbesondere nonverbale und verbale Techniken, die den Beschäftigten helfen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Damit Deeskalationstrainings wirksam sind, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg solcher Maßnahmen ist die Auswahl von spezialisierten Trainingsanbietern und die Einbindung in die betriebliche Struktur der Einrichtungen.
„Es geht Euch alle an, wenn man mich angeht“, ist die Botschaft der aktuellen Kampagne der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihres Dachverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit dem Titel „#GewaltAngehen“. Dabei stehen insbesondere Menschen im Fokus, die sich in den Dienst anderer stellen, ihnen helfen, sie schützen, für sie sorgen.
Bei Husten, Hals- und Gliederschmerzen ist an Arbeit kaum zu denken. Bei der Krankmeldung lauert aber so manches Fettnäpfchen.
Die Herausforderungen für die arbeitende Bevölkerung haben sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Neben großen gesellschaftlichen Themen wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und insbesondere der Einführung der Künstlichen Intelligenz (KI), geopolitischen Konflikten und dem Klimawandel, spielt dabei insbesondere die Veränderung der Arbeitswelt eine entscheidende Rolle. Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Themen wie New Work, mobiles Arbeiten sowie virtuelle Führung in aller Munde. Für die Menschen sind diese Änderungen häufig mit einem Anstieg von Unsicherheit, Komplexität und Veränderungsgeschwindigkeit verbunden.
In der sich wandelnden Arbeitswelt müssen Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten gewährleisten und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Besonders Klein- und Mittelbetriebe (KMU) haben oft begrenzte Ressourcen für Arbeitsschutzmaßnahmen. Hier setzt das österreichische Modell AUVAsicher an.
Die Babyboomer der Geburtsjahrgänge 1945 bis 1964 verlassen heute und in den kommenden Jahren die Unternehmen. Diese Nachkriegsgeneration gilt als strebsam, leistungsorientiert, belastbar und zuverlässig. Die Babyboomer tragen in großen Teilen die Wirtschaft in Deutschland und sitzen an deren Schaltstellen. Neu auf den Arbeitsmarkt drängt die junge Generation Z der Geburtsjahrgänge um 2000. Ihr wird im Rahmen ihrer Well-Life-Balance eine höhere Freizeitorientierung, eine geringere Belastbarkeit und ein zunehmender Fokus auf die eigenen Bedürfnisse nachgesagt. Die Generation Z wirke mit Blick auf die Babyboomer fragil, so die These derjenigen, die zur Zeit die Wirtschaft lenken. Sie lebe im „Selbstfürsorge-“ und nicht mehr „Selbstausbrenner-Modus“. Eine Entwicklung, die, gemessen an der Entwicklung psychischer Erkrankungen im AU-Geschehen, überfällig erscheint.
In den letzten Jahren sind die Umgebungs- und Arbeitsgeräusche in Büroräumen nahezu verschwunden. Bürogebäude sind aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gegen Lärm von außen, aus Nebenräumen, von Etagen darüber oder darunter inzwischen gut geschützt, die allgemeinen Umgebungsgeräusche fallen niedrig aus. Bürogeräte sind ebenfalls gesetzlich bedingt immer leiser geworden. Geblieben sind sprechende Personen, die wegen fehlender Umgebungsgeräusche oft an jeder Stelle im Raum gut verstanden werden. Die durch das Absinken der Umgebungs- und Arbeitsgeräte entstandene Ruhe ist zum Problem geworden.
Lärmwirkungen, die das Gehör, und hier insbesondere das Innenohr, schädigen können, bezeichnet man als „aurale Lärmwirkungen“. Sie können ab einem dauerhaften Schalldruckpegel von 80 dB(A) auftreten, wobei die Wahrscheinlichkeit eines Hörschadens mit zunehmendem Pegel und zunehmender Dauer der Einwirkung steigt. Diese Wirkungen treten unabhängig davon ein, ob betroffene Personen den gehörten Schall als Lärm oder zum Beispiel als Musik beurteilen. Entscheidend ist der physikalische Schalldruckpegel.
Um am Arbeitsplatz Aufgaben effektiv und sicher zu erledigen ist die klare Kommunikation zwischen Beschäftigten und Führunngskräften das A und O.
Beschäftigte mit Büroarbeit verbringen ca. 70 % der Arbeitszeit sitzend. Sitzzeiten über 8 Stunden pro Tag sind mit gesundheitlichen Einschränkungen wie Bluthochdruck und Diabetes mellitus Typ II assoziiert. Im Rahmen von Interviews mit Beschäftigten sollten förderliche Faktoren und Barrieren für Sitzunterbrechungen und Bewegung in der Präsenzarbeit im Büro und im Homeoffice aus Sicht der Beschäftigten erfasst werden, um daraus erste Lösungsansätze abzuleiten.
Ein gesundes Arbeitsumfeld ist heute nicht mehr nur ein Luxus, sondern eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens und die Motivation der Mitarbeitenden. Dies gilt besonders bei der Einführung von Systemen, die durch künstliche Intelligenz (KI) unterstützt werden. Um Gesundheitsrisiken proaktiv zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Arbeitsbedingungen sorgfältig analysieren und gestalten. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet sich hier als Instrument an. Miriam Rexroth, Ivon Ames
Die personenbezogenen Dienstleistungen repräsentieren sehr unterschiedliche Berufe, die Pflege gehört hierzu genauso wie die Lehrberufe. Was aber sind ihre gemeinsamen Arbeitsmerkmale und wie bewerten die Beschäftigten dieser Branchen ihre Gesundheit und Arbeitszufriedenheit?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) NRW hat den DGB-Index Gute Arbeit vorgestellt. Zwischen 2020 und 2023 wurden mehr als 3.000 Beschäftigte aus NRW nach ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Die Leistung von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz variiert inter- und intraindividuell innerhalb eines großen Spektrums. Hierzu tragen neben zahlreichen Faktoren des Arbeitsplatzes auch Merkmale der betreffenden Person selbst bei. Einen der personengebundenen Einflussfaktoren stellt das Lebensalter dar. Es wird daher vorgeschlagen, Altersaspekte im betrieblichen Gesundheitsschutz präventiv und systematisch zu berücksichtigen. Manfred Albrod
In jüngster Zeit verbreitet sich die hoffnungsvolle Ansicht, dass die kommende europäische KI-Verordnung nicht nur eine ethische Antwort auf den Einsatz von so genannter künstlicher Intelligenz (KI) liefert, sondern auch der Arbeitsschutz im Hinblick auf psychische Belastungen entscheidende Impulse dadurch erfahren würde. Im Folgenden wird in Abgrenzung dazu der These nachgegangen, dass durch den restriktiven Charakter des Rechtsrahmens einer Binnenmarktverordnung nur wenige Aspekte des Arbeitsschutzes berührt beziehungsweise in Anforderungen ausformuliert werden können und die als „ethisch“ bezeichnete Dimension einem allenfalls funktional gedachten Ethikbegriff genügt. Geradezu wie unter einem Brennglas schwelen die vorhandenen Regulierungsdefizite und subjektivistischen Zuschreibungen der Verantwortung für psychische Belastungen in Richtung der Ressourcen der Beschäftigten. Ein kurzer Problemaufriss soll das Unbehagen dieses Zusammenhangs und den Bedarf der Sensibilisierung verdeutlichen. Michael Bretschneider-Hagemes
Sind es Ängste, Sorgen und Nöte? Ist es der Druck im Job, Stress im Privatleben oder schlicht übermäßiger Genuss?
Arbeitspausen sollen einen Ausgleich zur ausgeübten Tätigkeit schaffen und so der Erholung dienen. Doch Termin- oder Leistungsdruck, mehrere Aufgaben gleichzeitig oder der Ausfall von Personal lassen oft keine Zeit für Arbeitspausen. Dabei sind Ruhepausen gesetzlich vorgeschrieben und für eine sichere und gesunde Arbeitsgestaltung von zentraler Bedeutung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Ausfall von Ruhepausen in Deutschland untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht. Der Bericht zeigt nicht nur, welche Beschäftigtengruppen von häufigen Pausenausfällen besonders betroffen sind, sondern auch wie Pausenausfälle mit der Erholung, Gesundheit und Zufriedenheit von Beschäftigten zusammenhängen.
Klimatische Veränderungen und deren Folgen auf unseren Lebensraum haben direkten Einfluss auf das betriebliche und private Setting und stehen im Fokus der AG Klimawandel, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit am Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW). Wie das Thema „Klimawandel und Gesundheit“ im Rahmen einer nachhaltigen Praxisgestaltung und als Thema der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) umgesetzt werden kann, wird im Folgenden am Beispiel des Instituts für Arbeitsmedizin in Sulzbach und der Audi AG vorgestellt. Melanie Weiss et al.
Aufbauend auf dem Artikel „Bewertung der Exposition von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz – Teil 1: Beschäftigte ohne Implantat“ in dieser ASU-Ausgabe wird hier die Beurteilung der Gefährdung von Beschäftigten mit aktiven und passiven medizinischen Implantaten bei Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (kurz: EMF) am Arbeitsplatz erläutert. Diese Personengruppe fällt nach der Arbeitsschutzverordnung für elektromagnetische Felder (EMFV) unter den Oberbegriff der „besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“, die bei der Gefährdungsbeurteilung gesondert betrachtet werden müssen. Carsten Alteköster et al.
Nach § 3 der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, festzustellen, ob am Arbeitsplatz von Beschäftigten elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (kurz: EMF) auftreten und ob durch eine damit verbundene Exposition Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit entstehen. Liegt eine unzulässige Exposition vor, so muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Dieser Artikel erläutert die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung exemplarisch an zwei Beispielen. Carsten Alteköster et al.
Die Corona-Krise hat für viele Beschäftigte zu erheblichen Veränderungen ihres Arbeitsalltags geführt, indem private und öffentliche Organisationen ihre Belegschaft ganz oder teilweise ins Homeoffice geschickt haben.
Die BAuA hat für die Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten (LMM-ZS) eine ausführliche Handlungsanleitung herausgegeben.
Um Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten bis zum Renteneintritt zu ermöglichen, ist ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz unerlässlich, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels.