Flexible Arbeitszeitmodelle sind in administrativen Arbeitsbereichen ein etabliertes Modell, in der Produktion jedoch selten. Dort dominieren starre Schichtsysteme, die oft wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lassen. Um Berufs- und Privatleben besser vereinbaren zu können, fordern Beschäftigte mehr Flexibilität. Ein möglicher Ansatz hierfür ist die Selbstorganisation von Schichten, bei der Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten nach eigenen Präferenzen und Verfügbarkeiten unter Wahrung der betrieblichen Besetzungsbedarfe und Erfordernissen festlegen. Dies erfordert eine gut strukturierte Planung und die Einbindung der Beschäftigten in den Prozess. Dieser Praxisbeitrag skizziert einen Rahmen für die Selbstorganisation von Schichtarbeit ohne Schichtmodell.
Die 4-Tage-Woche wird oft mit kürzeren Arbeitszeiten und besseren Bedingungen assoziiert – doch was ist mit Schichtarbeit? Durchdachte Modelle können auch hier Belastungen senken und attraktive Freizeitblöcke schaffen. Entscheidend ist eine bedarfsgerechte Planung, die sowohl betriebliche Anforderungen als auch Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigt.
Betriebliche Arbeitszeit wird durch vielfältige Zusammenhänge geprägt. Leider sind die entstehenden Arbeitszeitmodelle unter Gesundheitsschutzaspekten nicht immer wünschenswert. Um die Gesundheit der Beschäftigten optimal zu fördern, sollte die Betriebsmedizin ihr bedeutendes Potenzial in der Arbeitszeitgestaltung aktiver einbringen.
Der Beitrag liefert empirische Befunde zur Verbreitung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland, außerdem zu deren betrieblicher Organisation. Er zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Betriebe eine Arbeitszeiterfassung eingeführt hat, größere eher auf der Basis systemischer, Kleinstbetriebe eher auf händischen Methoden. Die Arbeitszeiterfassung wirkt positiv auf die Begrenzung der Arbeitszeiten, reduziert Belastungen und damit gesundheitliche Gefährdungen. Ferner lässt sich beobachten, dass es mehr Betriebe gibt, die eine Arbeitszeiterfassung mit flexiblen Arbeitszeitsystemen, vor allem Arbeitszeitkonten, eingeführt haben als solche ohne eine Arbeitszeiterfassung. Beschäftigte erhalten Möglichkeiten zu einer selbstbestimmteren Zeitgestaltung. Dadurch lassen sich Zeitzwänge und Zeitstress abbauen und die Work-Life-Balance verbessern.
Arbeitszeit so gestalten, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten schützt.
Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung für das Jahr 2024. Nachdem das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen seit 2020 kontinuierlich gestiegen ist, geht es 2024 erstmals seit Corona um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück. Dies ergibt sich aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Eine Studie der Universität Leipzig im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liefert aktuelle Erkenntnisse über Mobbing am Arbeitsplatz.
Neues Kapitel zur Arbeit an und mit Menschen im Handbuch Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht
Hauptziele der Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung sind die Wiederherstellung, Verbesserung sowie Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit kann im Prozess der Rückkehr zur Arbeit eine Orientierung bieten, gemeinsam notwendige und passende Unterstützungsmaßnahmen zu finden. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können diesen Prozess mit ihrer Expertise unterstützen, indem sie dazu beitragen, gesundheitsgerechte Lösungen zu finden.
Die psychotherapeutische Sprechstunde im Betrieb (PSIB) verbessert die Arbeitsfähigkeit und stärkt die Selbstwirksamkeit. Eine ganzheitliche Herangehensweise, die individuelle Unterstützung und betriebliche Maßnahmen kombiniert, fördert die erfolgreiche Krisenbewältigung und trägt zu einem gesunden Arbeitsumfeld bei.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann viel mehr bewirken, wenn es auf eine gefestigte Vertrauenskultur und breite Akzeptanz im Unternehmen trifft und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt möglichst schon in der Akutphase als Beratende und Lotsin/Lotse eingebunden ist. Sie oder er kann zum individuell angemessenen Vorgehen fachlich beraten, im Betrieb um Akzeptanz für Minderleistungen durch gesundheitliche Einschränkungen werben, die rechtzeitige Bereitstellung von Hilfen zur Arbeitserleichterung empfehlen und die Hilfsmöglichkeiten der Sozialversicherung nach gesundheitlich erforderlichen Aspekten bündeln. Dies wird im Folgendem an einem Praxisbeispiel erläutert.
In der heutigen Arbeitswelt ist es unerlässlich, die Bedürfnisse von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen ernst zu nehmen. Vor allem chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose stellen Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Ein effektives betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann jedoch entscheidend dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit dieser Beschäftigten zu bewahren und gleichzeitig ihre Integration ins Team zu fördern. Der folgende Artikel beschreibt das Praxisbeispiel eines Schienenfahrzeugmechanikers, der seit 2014 mit Einschränkungen aufgrund von Multipler Sklerose lebte, und beleuchtet die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit getroffen wurden.
Um „Arbeit mit Krankheiten“ geht es auf der diesjährigen Jahrestagung der DGAUM und dementsprechend auch in diesem Schwerpunkheft der ASU. Das begrüße ich sehr, denn das Arbeiten mit gesundheitlichen Einschränkungen ist in unserer Arbeitswelt Alltag – und damit für viele Menschen ein wichtiges, oft existenzielles Thema. Über die Hälfte aller älteren Beschäftigten erleben körperliche und/oder psychische Einschränkungen in ihrem Alltag, und fast alle haben mindestens eine ärztlich diagnostizierte Krankheit, wie aktuelle Daten der Studie lidA – leben in der Arbeit – zeigen.
46 Prozent der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung waren laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV in den letzten zwölf Monaten von verbaler Gewalt betroffen - wurden angeschrien oder beleidigt.
Mit „Arbeit trifft Gesundheit“ veröffentlicht der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) jeden Monat im zeitgemäßen Podcast-Format niederschwellig Informationen zu arbeitsmedizinischen Themen für ein breites Publikum.
Die Arbeitswelt befindet sich in einer tiefgreifenden Transformation, unter anderem angetrieben durch den rasanten Fortschritt der Künstlichen Intelligenz (KI). Diese Technologie eröffnet Chancen, die Effizienz zu steigern, Arbeitsbelastungen zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Gleichzeitig stellt sie uns vor die Herausforderung, den Einsatz von KI so zu gestalten, dass sie Menschen unterstützt, ohne neue Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schaffen. Dies erfordert eine fundierte Auseinandersetzung mit der Rolle, die KI in der Arbeitswelt einnehmen kann – als Werkzeug, als Assistenz und als integraler Bestandteil moderner Arbeitsprozesse.
Deeskalationstrainings für Pflege- und Betreuungskräfte im Gesundheits- und Sozialwesen gehören zu den wichtigen Schutzmaßnahmen im betrieblichen Arbeitsschutz. Nahezu jede Pflege- und Betreuungskraft im Gesundheits- und Sozialwesen wird in irgendeiner Form mit Ereignissen von Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Dies verdeutlicht den Bedarf an präventiven Maßnahmen. Deeskalationstrainings gehen weit über körperliche Abwehrtechniken hinaus. Sie umfassen insbesondere nonverbale und verbale Techniken, die den Beschäftigten helfen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Damit Deeskalationstrainings wirksam sind, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg solcher Maßnahmen ist die Auswahl von spezialisierten Trainingsanbietern und die Einbindung in die betriebliche Struktur der Einrichtungen.
„Es geht Euch alle an, wenn man mich angeht“, ist die Botschaft der aktuellen Kampagne der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihres Dachverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit dem Titel „#GewaltAngehen“. Dabei stehen insbesondere Menschen im Fokus, die sich in den Dienst anderer stellen, ihnen helfen, sie schützen, für sie sorgen.
Bei Husten, Hals- und Gliederschmerzen ist an Arbeit kaum zu denken. Bei der Krankmeldung lauert aber so manches Fettnäpfchen.
Die Herausforderungen für die arbeitende Bevölkerung haben sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Neben großen gesellschaftlichen Themen wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und insbesondere der Einführung der Künstlichen Intelligenz (KI), geopolitischen Konflikten und dem Klimawandel, spielt dabei insbesondere die Veränderung der Arbeitswelt eine entscheidende Rolle. Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Themen wie New Work, mobiles Arbeiten sowie virtuelle Führung in aller Munde. Für die Menschen sind diese Änderungen häufig mit einem Anstieg von Unsicherheit, Komplexität und Veränderungsgeschwindigkeit verbunden.
In der sich wandelnden Arbeitswelt müssen Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten gewährleisten und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Besonders Klein- und Mittelbetriebe (KMU) haben oft begrenzte Ressourcen für Arbeitsschutzmaßnahmen. Hier setzt das österreichische Modell AUVAsicher an.
Die Babyboomer der Geburtsjahrgänge 1945 bis 1964 verlassen heute und in den kommenden Jahren die Unternehmen. Diese Nachkriegsgeneration gilt als strebsam, leistungsorientiert, belastbar und zuverlässig. Die Babyboomer tragen in großen Teilen die Wirtschaft in Deutschland und sitzen an deren Schaltstellen. Neu auf den Arbeitsmarkt drängt die junge Generation Z der Geburtsjahrgänge um 2000. Ihr wird im Rahmen ihrer Well-Life-Balance eine höhere Freizeitorientierung, eine geringere Belastbarkeit und ein zunehmender Fokus auf die eigenen Bedürfnisse nachgesagt. Die Generation Z wirke mit Blick auf die Babyboomer fragil, so die These derjenigen, die zur Zeit die Wirtschaft lenken. Sie lebe im „Selbstfürsorge-“ und nicht mehr „Selbstausbrenner-Modus“. Eine Entwicklung, die, gemessen an der Entwicklung psychischer Erkrankungen im AU-Geschehen, überfällig erscheint.
In den letzten Jahren sind die Umgebungs- und Arbeitsgeräusche in Büroräumen nahezu verschwunden. Bürogebäude sind aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gegen Lärm von außen, aus Nebenräumen, von Etagen darüber oder darunter inzwischen gut geschützt, die allgemeinen Umgebungsgeräusche fallen niedrig aus. Bürogeräte sind ebenfalls gesetzlich bedingt immer leiser geworden. Geblieben sind sprechende Personen, die wegen fehlender Umgebungsgeräusche oft an jeder Stelle im Raum gut verstanden werden. Die durch das Absinken der Umgebungs- und Arbeitsgeräte entstandene Ruhe ist zum Problem geworden.
Lärmwirkungen, die das Gehör, und hier insbesondere das Innenohr, schädigen können, bezeichnet man als „aurale Lärmwirkungen“. Sie können ab einem dauerhaften Schalldruckpegel von 80 dB(A) auftreten, wobei die Wahrscheinlichkeit eines Hörschadens mit zunehmendem Pegel und zunehmender Dauer der Einwirkung steigt. Diese Wirkungen treten unabhängig davon ein, ob betroffene Personen den gehörten Schall als Lärm oder zum Beispiel als Musik beurteilen. Entscheidend ist der physikalische Schalldruckpegel.
Um am Arbeitsplatz Aufgaben effektiv und sicher zu erledigen ist die klare Kommunikation zwischen Beschäftigten und Führunngskräften das A und O.