Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung, unterstützt das Ziel der Stärkung von Langzeitpflege und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) und spricht sich für eine engagierte Umsetzung in den Mitgliedstaaten aus.
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft schreitet immer weiter voran. Sie hält auch Einzug in die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung. Bei dem Einsatz ergeben sich diverse Fragestellungen die beispielhaft angesprochen werden.
Die Einführung einer integrierten Softwarelösung aber...
Hilft die Digitalisierung, mehr Beschäftigte in kleinen Unternehmen betriebsärztlich zu erreichen? Keine schlechte Idee, denn die Mitarbeiter gehen lieber zu den Hausärztinnen und -ärzten. Doch auch für die digitale Lösung gibt es Widerstände, berichtet die Ärztezeitung von der DGAUM-Jahrestagung.
Für alle Eltern, die aktuell ihre Kinder zu Hause betreuen und parallel dazu im Homeoffice arbeiten, hier ein paar Tipps der Aktion „Das sichere Haus“, wie sie die Doppelbelastung möglichst sicher und gesund bewältigen können.
Praxisorientierte Handlungshilfe Gerade im Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitern zeigen sich oft erhebliche Unsicherheiten bei Kollegen und Vorgesetzten, die sich dann gerne mit Fragen an den Arbeitsmediziner wenden. Betriebsärzte mit entsprechenden Grundkenntnissen hinsichtlich psychischer Erkrankungen können hier den Betroffenen und den mit ihnen arbeitenden Mitarbeitern im Betrieb beratend zur Seite stehen. Kristin Hupfer
Die betriebliche Betreuung soll aufgeweicht werden – auch die Grundbetreuung. Dazu sagen wir entschieden Nein. So sehen die Pläne aus
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung will die Vorschrift 2 in diesem Jahr überarbeiten. Neben Betriebsärzten sollen dann
weitere Berufsgruppen für die...
Telemedizin Arbeitsunfälle im Ausland und während beruflicher Reisen sind eine Herausforderung für Unternehmen und ihre betriebsärztlichen Dienste. Einerseits sollen Diagnose und Therapie schnell und vor allem zuverlässig zur Verfügung stehen, andererseits soll umfangreich medizinisch dokumentiert werden, um spätere Ansprüche korrekt beantworten zu können. Moderne telemedizinische Methoden bieten in der Assistance-Medizin hierzu eine gute Unterstützung, da sie Befunderhebung und Dokumentation auch über große Distanzen hinweg ermöglichen. Stefan Eßer, Eva-Christine Dahlke
Betriebsärztliche Betreuung Wenn vom öffentlichen Dienst die Rede ist und insbesondere von der Bundesverwaltung, steht bei einer ersten kursorischen Gefährdungsbeurteilung zunächst vor allem der Arbeitsbereich „Büro und Schreibtisch“ im Vordergrund. Der öffentliche Dienst wird weitgehend durch Verwaltungstätigkeiten geprägt, die ohne Akte und Schreibtisch nicht durchführbar sind. Unbekannt ist aber, dass ein großer Teil der Tätigkeiten darüber hinausgeht. Bernhard Stein
Arbeitsmedizin offshore Arbeitsmediziner und Betriebsärzte, die offshore arbeitende Mitarbeiter betreuen oder entsprechende Unternehmen beraten, sollten sich eingehend mit der dortigen Arbeitswelt beschäftigen, um qualifiziert und vertrauensvoll beraten zu können. Eva-Sabine Neuhöfer
Betriebsärzte in Deutschland Von unterschiedlicher Seite wird bemängelt, dass es auf absehbare Zeit zu wenige Betriebsärzte in Deutschland gebe, um eine hochwertige, flächendeckende arbeitsmedi-zinische Betreuung aller Beschäftigten zu gewährleisten. Diskussionsgrundlage ist u. a. die BAuA-Studie „Arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf in Deutschland“ (Barth et al. 2014). Im März 2014 fand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Workshop „Die Rolle der Betriebsärzte im demo-grafischen Wandel“ mit breiter Beteiligung von Sozialpartnern, Verbänden und Experten statt. Auf Bitte des BMAS wurde anschließend eine gemeinsame Stellungnahme von DGAUM und VDBW zur Ableitung des Handlungsbedarfs für die kommenden Jahre erarbeitet (Drexler, Panter, Hasselhorn, Stork 2014) und dem Ministerium zur Verfügung gestellt. Auch wenn nicht alle Autoren jedes der Handlungsfelder in gleichem Maße priorisieren, so fanden doch die Empfehlungen im Positionspapier die Zustimmung der Vorstände von DGAUM und VDBW. In diesem Beitrag wird eine Zusammenfassung dieser Stellungnahme vorgestellt und abschließend um einige aktuelle Informationen zum Thema ergänzt. J. Stork, H. Drexler, H.M. Hasselhorn und W. Panter
Lehrkräfte sind am Arbeitsplatz Schule sehr vielseitigen tätigkeits- und arbeitsplatz-bezogenen Belastungen ausgesetzt, die zu verschiedenen Beanspruchungsreaktionen führen können. Die hohen Belastungen und Beanspruchungen von Lehrkräften verdeutlichen die Notwendigkeit einer entsprechend adaptierten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrkräfte, wie diese für alle Beschäftigten in Deutschland u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeits-sicherheitsgesetz (ASiG) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gesetzlich verankert ist.
Klaus Schöne, Sarah Dudenhöffer, Matthias Claus, Dirk-Matthias Rose und Stephan Letzel
15 Jahre Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Betreuung einer großen Kreisstadt
Der Ausgangspunkt der Betrachtung war ein Aspekt in der Redaktionssitzung am 31. 01. 2008 zur Art der arbeitsmedizinischen Betreuung in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen.
Vor 30 Jahren trat das Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft. Zunächst waren nur mittlere und große Betriebe in die dort festgelegte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einbezogen. Seit Mitte der 90er-Jahre erfolgte im Zuge nationaler Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz eine Ausdehnung der Betreuungsverpflichtung auch auf die kleinsten Betriebe ab 1 Beschäftigten. Verordnete Maßnahmen zum Arbeitsschutz stoßen jedoch entsprechend den Erfahrungen in anderen Staaten der EU auf Widerstand. Gleichzeitig lassen sich Betreuungsmaßnahmen in kleinen Betrieben auf dem Boden von Einsatzzeitenkontingenten aus Sicht der Dienstleistungserbringer weder unter inhaltlichen noch unter wirtschaftlichen Aspekten in qualitativ akzeptabler Form erbringen. Daher wurde ein neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe durch die Berufsgenossenschaften entwickelt. Dabei wird zwischen den Möglichkeiten “Regelbetreuung“ und “Alternative Betreuung“ unterschieden. Für die genannten Modelle gibt es zukünftig keine Festlegung von ( Mindest-)Einsatzzeiten mehr. Die Basis der Betreuung ist eine sachgerechte Gefährdungsbeurteilung. Beide Möglichkeiten sind in 3 Gefährdungsgruppen unterteilt, die Zuordnung zu einer dieser Gruppen wird von der Berufsgenossenschaft vorgenommen. Das alternative Betreuungsmodell kann in Abhängigkeit von den branchenspezifischen Gegebenheiten für Betriebe maximal 50 Beschäftigte gewählt werden. Inhaltlich besteht es aus Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen für die Unternehmer, bei denen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzuschalten sind. Weiterhin muss eine sachgerechte und bedarfsorientierte Betreuung im Betrieb erforderlichenfalls unter Einschaltung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit erfolgen. Ergänzend werden verbindliche Beratungsanlässe definiert, die ebenfalls die Einschaltung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit erfordern. Zur Sicherung einer Nachhaltigkeit der Betreuung werden qualitätssichernde Maßnahmen installiert. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben sind die Bedingungen der Regelbetreuung zu erfüllen. Das Modell der Regelbetreuung gilt für Betriebe bis zu 10 Beschäftigten. Sie wird durch eine so genannte “Grundbetreuung“ und ergänzende “anlassbezogene Betreuungen“ definiert. Im Rahmen der Grundbetreuungen, die in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind, wird der Unternehmer bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb unterstützt. Hierbei muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Es ist möglich, dass der Erstbeurteilende den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht, jedoch muss der Zweitbeurteilende in der Lage sein, aufgrund der vorgelegten Informationen abzuschätzen, ob eine zusätzliche Inaugenscheinnahme aus fachlicher Sicht begründet erforderlich ist oder ob die Vervollständigung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne eines sorgfältigen Umganges mit den vorhandenen Ressourcen auch nach Aktenlage erfolgen kann. Wie beim alternativen Betreuungsmodell werden bestimmte besondere Anlässe definiert, bei denen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden müssen. Dieses neue Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe wird durch die ebenfalls neue gemeinsame Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) rechtlich umgesetzt. Es beinhaltet gleichermaßen Berufsgenossenschafts-übergreifende Gemeinsamkeiten als auch branchenspezifische Gestaltungsspielräume. Damit wird eine Berufsgenossenschaften-übergreifende qualitativ gleichwertige Umsetzung erreicht. Die durchzuführenden qualitätssichernden Evaluierungsmaßnahmen werden zeigen, inwieweit zukünftig Korrekturbedarf erforderlich sein wird.
Strategien eines mittelständischen Unternehmens