Der VDBW-Frühjahrskongress Health in Care Professions richtet sich an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Interessierte aus dem Gesundheitswesen. Schwerpunkt ist die Gesundheit von Beschäftigten in der Patientenversorgung, Altenpflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Neben arbeitsschutzrechtlichen Themen werden auch Schnittstellen zum Infektionsschutzgesetz behandelt.
Der VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit begrüßt die neuen Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Gestaltung hybrider Bildschirmarbeit.
Mitte Dezember hat der Deutsche Bundestag sowohl das Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Insbesondere das Digitalgesetz ist für die Arbeitsmedizin von großem Interesse, da es unter anderem sowohl den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI-Struktur) als auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakt (ePA) regelt. Kern des DigiG ist die Etablierung der ePA in der Breite der medizinischen Versorgung durch eine Widerspruchslösung, das so genannte Opt-out-Verfahren. Ab 2025 sollen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) für jeden ihrer Versicherten eine solche Akte einrichten, wenn diese dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollen diese Leistung anbieten. Thomas Nesseler
Versicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK haben seit Jahresbeginn im Job niedrigschwellig Zugang zu allen gängigen Schutzimpfungen bei vielen Betriebsärzten und arbeitsmedizinischen Diensten.
Die Relevanz psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird in Wissenschaft und Praxis regelmäßig auf den Begriff „Psychische Gesundheit“ reduziert. Dabei geht es um psychische Belastungen, Sicherheit und (ganzheitliche) Gesundheit. An praktischen Beispielen wird im Folgenden verdeutlicht, welche betriebsärztlichen Handlungsfelder sich daraus ableiten und welche Optimierungen erforderlich sind, damit die Handlungsfelder auch erfolgreich bearbeitet werden können. Dirk Windemuth, Volker Harth
Die SARS-CoV-2 Pandemie wurde für beendet erklärt. Nun ist die Zeit gekommen, Lücken in der Zusammenarbeit verschiedener Gremien, in der Qualität von Entscheidungsprozessen und Kommunikation zu betrachten und es gilt, aus den Erfahrungen der letzten drei Jahre mit Blick in die Zukunft zu lernen. Der Unterausschuss II (Biologische Arbeitsstoffe, Impfen) des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit begann schon im November 2021, sich mit diesem Thema zu befassen. Das Diskussionspapier „Konsequenzen aus der Pandemie für die Arbeitsmedizin“ wurde im November 2022 vom Hauptausschuss verabschiedet. Die Inhalte sind dazu gedacht, einen Beitrag zum reibungslose(re)n Management in möglichen zukünftigen Pandemien zu leisten und richten sich an Fachleute in der betrieblichen Praxis und an Entscheidungstragende in der Politik.
Im Licht des zunehmenden Fachkräftemangels zeigt der folgende Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen der Delegation gesetzlich definierter Leistungen im Arbeitsschutz vom Arbeitsmediziner zur Assistenz auf. Neben der allgemeinen Entwicklung im Personalsektor werden die sachbefangenen Aspekte im Bereich der Arbeitsmedizin dargestellt. Berufsrechtliche Fragen und Anknüpfungspunkte zur Beurteilung dessen, was muss, kann und darf, werden unter Berücksichtigung der Kernthemen Arztvorbehalt, persönliche Leistungserbringungspflicht, formale Delegation, Gesetzesgrundlagen (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG, und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV) und Haftungsfragen aus rechtlicher wie ärztlicher Sicht erörtert. Im Anschluss wird kurz auf mögliche Strafbarkeiten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eingegangen. Final werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Es sind bei weitem nicht alle Aspekte höchstrichterlich entschieden, doch gibt es klare Vorgaben, was und wie delegiert werden darf, um die Qualität zu bewahren und gleichzeitig den Obliegenheitspflichten der Unternehmer zu genügen. Daher wird zu einer guten Dokumentation geraten, um die Delegationswege nachvollziehbar zu machen – besonders wenn Beweiszwänge vorliegen. Hans-Jürgen Merkel, Annabel L. Wolf
Alle gesetzlich versicherten Personen können seit Januar 2021 bei ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte anlegen lassen. Damit alle Gesundheitsdaten erfasst werden können, ist eine Anbindung an die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) der Leistungserbringer verpflichtend erforderlich. Die Kosten, die hierbei entstehen, werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen, indem der Spitzenverband der GKV mit den vertretungsberechtigten Organisationen der Leistungserbringer Finanzierungsvereinbarungen schließt. Nach dem aktuellen Sachstand wird allerdings für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte eine Ausnahme gelten: Sie sollen nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die TI-Anbindung aus eigener Tasche finanzieren. Die DGAUM sieht hier eine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung und hat nun dem BMG ein entsprechendes Rechtsgutachten vorgelegt.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. setzt sich dafür ein, eine ganzheitliche Vorsorge durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu stärken.
Dieser Flyer, soll inhaltliche Vorschläge anbieten sowie zum Austausch und zur Diskussion anregen.
Mitglieder des VDBW erhalten den Flyer mit...
Den meisten Ärzten in Deutschland wird der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) refinanziert. Für Betriebsärzte gilt das nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sieht darin eine elementare Ungleichbehandlung und...
Schlafapnoe kann eine Ursache sein – Gespräch mit Betriebsärztin oder Betriebsarzt suchen
Ergebnisse aus der Kooperation von BARMER und DGAUM 2016–2022
In der Zeit zwischen 2016 und 2022 haben die DGAUM und die gesetzliche Krankenversicherung BARMER gemeinsam das Projekt „Verbesserung der Qualität und der Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement durch Entwicklung von...
Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig die betriebsärztliche Expertise und Beratung ist, wenn es darum geht, Infektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden und den Betrieb in Unternehmen aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund haben die Delegierten beim 125. Deutschen Ärztetag in einem am 02.11.2021...
Mit dem Herbst befürchten viele Expertinnen und Experten steigende Corona-Zahlen, denn die Impfquote in Deutschland ist ins Stocken geraten. Die Impfquote mit etwas mehr als 60 % reicht nicht aus, die Pandemie einzudämmen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im September daher eine...
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Referentenentwurf einer Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erlauben wir uns auf folgende Punkte hinzuweisen:
I. Vergütung ärztlicher Leistungen (§ 6 Abs. 1, S. 10): aufsuchende Impfungen Betriebsärzte
Eingede...
Am 6. Mai 2021 hatten die Mitglieder des VDBW die Möglichkeit, sich in einem Web-Meeting über Zoom und YouTube zum Thema „Covid-19-Impfungen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“ zu informieren.
Seit Beginn des Jahres findet der VDBW mit seinen Forderungen zur Einbeziehung der Betriebsärzte in die Covid-19-Impfkampagne der Bundesregierung großen Anklang in den Leitmedien der deutschen Presselandschaft. Die aktuellsten Beiträge finden Sie auf vdbw.de unter der Rubrik „Der VDBW in den Medien“. Lesen Sie hier zu den jüngsten drei.
Am 29.04.2021 hat NRW-Gesundheitsminister Laumann gegenüber Vertretern des VDBW sein Vorhaben bekräftigt, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in die COVID-Impfungen einzubinden.
Die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig die Beratung und Versorgung von Beschäftigten und Arbeitgebern im Feld von betrieblicher Prävention und Gesundheitsförderung durch die über 12 000 in Deutschland tätigen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ist.
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in...
Die medizinische Versorgung durch Betriebsärztinnen und -ärzte ist ohne deren Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) nicht möglich. Darauf machte die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) im Vorfeld zur geplanten Anhörung am 27. Mai zum so genannten...
Interview Die Corona-Pandemie stellt Betriebe und ihre Betriebsärztinnen und -ärzte vor neue Herausforderungen. In einem Interview für die ASU erläutert Professor Hans Drexler, was jetzt zu beachten ist und welche Rolle die Betriebsärztinnen und -ärzte dabei spielen. Professor Hans Drexler ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) und Leiter des Instituts und der Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Die Corona-Pandemie stellt Betriebe und ihre Betriebsärztinnen und -ärzte vor neue Herausforderungen. In einem Interview für die ASU erläutert Professor Hans Drexler, was jetzt zu beachten ist und welche Rolle die Betriebsärztinnen und -ärzte dabei spielen. Professor Hans Drexler ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) und Leiter des Instituts und der Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Versorgung durch Betriebsärzte besser berücksichtigen und Zugang zur elektronischen Patientenakte ermöglichen
Die Versorgung durch Betriebsärzte muss beim neuen Patientendaten-Schutzgesetz eine bessere Berücksichtigung finden und zudem einen angemessenen Zugang zur elektronischen Patientenakte...