Vom 13. bis zum 16. März öffnete die 64. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM ihre Pforten. Im Rahmen der Eröffnungspressekonferenz betonte DGAUM-Präsident Prof. Thomas Kraus die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Arbeitsmedizin. Die Arbeitswelt stelle mit fast 46 Millionen Erwerbstätigen das größte Präventionspotenzial in Deutschland dar. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erreichten Menschen, die sonst keine Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Umso wichtiger sei die Vernetzung der Arbeitsmedizin mit anderen Sektoren beziehungsweise medizinischen Disziplinen außerhalb der Arbeitswelt.
Laut § 14 der aktuell gültigen Satzung kann der Verband die Foren „Selbstständige Ärzte“, „angestellte Ärzte in werksärztlichen Diensten“ und „angestellte Ärzte in überbetrieblichen Diensten“ bilden. Die Sprecherinnen und Sprecher der Foren oder ihre Stellvertretungen sind Mitglieder des Beirats.
Mitte Dezember hat der Deutsche Bundestag sowohl das Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Insbesondere das Digitalgesetz ist für die Arbeitsmedizin von großem Interesse, da es unter anderem sowohl den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI-Struktur) als auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakt (ePA) regelt. Kern des DigiG ist die Etablierung der ePA in der Breite der medizinischen Versorgung durch eine Widerspruchslösung, das so genannte Opt-out-Verfahren. Ab 2025 sollen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) für jeden ihrer Versicherten eine solche Akte einrichten, wenn diese dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollen diese Leistung anbieten. Thomas Nesseler
Wir alle nehmen es wahr: Nicht nur die Arbeitswelt befindet sich in einem umgreifenden Wandel. Die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung verändern sowohl unsere Arbeitsplätze und Arbeitserfahrungen als auch viele unserer übrigen sozialen Lebenskontexte in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Diese, unsere Lebenszusammenhänge verändernden Prozesse, beeinflussen auch das Fachgebiet der Arbeitsmedizin und stellen neue Herausforderungen an alle Akteurinnen und Akteure in der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung.
Welche Möglichkeiten es gibt, den eigenen Arbeitsplatz rückengerecht zu gestalten und warum es sinnvoll ist, bereits vor dem Auftreten von Beschwerden mit Betriebsärzt:innen zu sprechen, erklärt unsere Expertin.
Die Relevanz psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird in Wissenschaft und Praxis regelmäßig auf den Begriff „Psychische Gesundheit“ reduziert. Dabei geht es um psychische Belastungen, Sicherheit und (ganzheitliche) Gesundheit. An praktischen Beispielen wird im Folgenden verdeutlicht, welche betriebsärztlichen Handlungsfelder sich daraus ableiten und welche Optimierungen erforderlich sind, damit die Handlungsfelder auch erfolgreich bearbeitet werden können. Dirk Windemuth, Volker Harth
Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und er untersucht die Mitarbeiter.
Schlafapnoe kann eine Ursache sein – Gespräch mit Betriebsärztin oder Betriebsarzt suchen
Ergebnisse aus der Kooperation von BARMER und DGAUM 2016–2022
In der Zeit zwischen 2016 und 2022 haben die DGAUM und die gesetzliche Krankenversicherung BARMER gemeinsam das Projekt „Verbesserung der Qualität und der Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement durch Entwicklung von...
Müdigkeit am Steuer kann lebensgefährlich sein. Ob morgens oder abends auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder unterwegs bei der Arbeit, wer häufig Tagesmüdigkeit verspürt, sollte nach den Gründen suchen.
Die Arbeitswelt stellt in Deutschland mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen das größte Präventionssetting dar. Unzweifelhaft wird insbesondere durch die arbeitsmedizinische Vorsorgen Wissen generiert, das weit über das Setting der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung mit Einverständnis der...
Interview Seit kurzem sind die gesetzlichen Corona-Maßnahmen in Unternehmen weggefallen und in die Eigenverantwortung der Unternehmen übergegangen. Gleichzeitig gilt seit Mitte März die gesetzliche Impfflicht für bestimmte Einrichtungen, zum Beispiel im Gesundheitswesen. Auch wenn sich vieles ändert, bleiben die Fragen zur betriebsärztlichen Schweigepflicht auch künftig bestehen und betreffen nicht nur die COVID-19-Impfungen. Zumal man mit einem erneuten Anstieg der Fallzahlen im Herbst durchaus rechnen muss. Donata Gräfin von Kageneck ist Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht. Sie hat uns die wichtigsten Fragen zur Schweigepflicht in Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen/Testungen beantwortet.
Dr. med. Florian Struwe, Leiter des Ausschusses Arbeitsmedizin der gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitsmedizinische Vorsorge Tuberkulose (TB) war vor der COVID-19-Pandemie die häufigste infektionsbedingte Berufskrankheit. Die arbeitsmedizinische Vorsorge auf TB spielt daher eine besondere Rolle, um Beschäftigte mit einer frischen Infektion, die für eine präventive Chemotherapie infrage kommen, zu identifizieren. Hintergrundwissen und Vorgehen in der betriebsärztlichen Praxis werden hier dargestellt. Albert Nienhaus
Welche Rolle spielen Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Arbeitsmediziner während der Pandemie und wie wird sich diese Rolle in den nächsten zehn Jahren entwickeln?
Betriebsärzte gelten als dritte Säule der Impfkampagne. Jedoch müssen Sie aktuell immer wieder Termine absagen, weil Impfstoff fehlt, berichtet tagesschau.de. Unklar ist, welche Rolle sie bei den aktuellen Booster-Impfungen spielen.
Mit Beginn der Woche impfen auch die Brandenburger Betriebsärzte Mitarbeiter in Unternehmen gegen das Coronavirus - nach Angaben ihres Verbandes fehlt es aber an Impfstoff.
Betriebsärzte sollen ab dem 7. Juni routinemäßig in die Impfkampagne in Deutschland einbezogen werden. Dann soll auch die generelle Impfpriorisierung fallen.
Ab dem 7. Juni sollen auch Betriebsärzt:innen in die Impfkampagne eingebunden werden. Wie die Termine organisiert werden, ist derzeit genauso offen wie die Frage, wie viel Impfstoff die Konzerne bekommen und wer ihn liefert.
Mehr als ein Drittel der Beschäftigten hat bereits ein betriebliches Angebot zum Impfen wahrgenommen. Das hat eine aktuelle Umfrage des TÜV-Verbands ergeben.
In der am 1. April 2021 veröffentlichten Neufassung der Corona-Impfverordnung sind erstmalig Betriebsärztinnen und Betriebsärzte als Leistungserbringer für die Coronaimpfungen vorgesehen. Der VDBW begrüßt diese Änderung ausdrücklich und wertet die Einbeziehung der Arbeitsmediziner als wesentlichen Meilenstein für den Erfolg der bundesweiten Impfkampagne. Wenn ab Mai genügend Impfstoff für eine flächendeckende Impfung auch in den Unternehmen vorhanden ist, sollten dem VDBW zufolge jedoch wichtige Detailfragen geklärt sein.
In einem Spitzengespräch am 10. März mit den drei arbeitsmedizinischen Verbänden hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine aktive Einbindung der Betriebsärzte in die Impfkampagne gegen Sars-CoV-2 befürwortet. BsAfB, DGAUM und VDBW haben dem Minister nochmals bestätigt, dass die über 12.000...
In einem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierten Spitzengespräch der Arbeitsmedizin konnte der VDBW am gestrigen Mittwoch essentielle Punkte bei der Umsetzung von COVID-Impfungen durch Betriebsärzte verdeutlichen.
Die mehr als 12.000 Betriebsärzte in Deutschland könnten pro Woche rund fünf Millionen Arbeitnehmer gegen SARS-CoV-2 impfen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Die COVID-Impfungen gehen in Deutschland nur schleppend voran. Der Berufsverband der Arbeitsmediziner fordert die Einbeziehung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in die Impfkampagne der Bundesregierung. Eine Durchimpfung der Beschäftigten könnte so in kurzer Zeit erreicht werden.