Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann viel mehr bewirken, wenn es auf eine gefestigte Vertrauenskultur und breite Akzeptanz im Unternehmen trifft und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt möglichst schon in der Akutphase als Beratende und Lotsin/Lotse eingebunden ist. Sie oder er kann zum individuell angemessenen Vorgehen fachlich beraten, im Betrieb um Akzeptanz für Minderleistungen durch gesundheitliche Einschränkungen werben, die rechtzeitige Bereitstellung von Hilfen zur Arbeitserleichterung empfehlen und die Hilfsmöglichkeiten der Sozialversicherung nach gesundheitlich erforderlichen Aspekten bündeln. Dies wird im Folgendem an einem Praxisbeispiel erläutert.
Um „Arbeit mit Krankheiten“ geht es auf der diesjährigen Jahrestagung der DGAUM und dementsprechend auch in diesem Schwerpunkheft der ASU. Das begrüße ich sehr, denn das Arbeiten mit gesundheitlichen Einschränkungen ist in unserer Arbeitswelt Alltag – und damit für viele Menschen ein wichtiges, oft existenzielles Thema. Über die Hälfte aller älteren Beschäftigten erleben körperliche und/oder psychische Einschränkungen in ihrem Alltag, und fast alle haben mindestens eine ärztlich diagnostizierte Krankheit, wie aktuelle Daten der Studie lidA – leben in der Arbeit – zeigen.
Vom 13. bis zum 16. März öffnete die 64. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM ihre Pforten. Im Rahmen der Eröffnungspressekonferenz betonte DGAUM-Präsident Prof. Thomas Kraus die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Arbeitsmedizin. Die Arbeitswelt stelle mit fast 46 Millionen Erwerbstätigen das größte Präventionspotenzial in Deutschland dar. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erreichten Menschen, die sonst keine Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Umso wichtiger sei die Vernetzung der Arbeitsmedizin mit anderen Sektoren beziehungsweise medizinischen Disziplinen außerhalb der Arbeitswelt.
Laut § 14 der aktuell gültigen Satzung kann der Verband die Foren „Selbstständige Ärzte“, „angestellte Ärzte in werksärztlichen Diensten“ und „angestellte Ärzte in überbetrieblichen Diensten“ bilden. Die Sprecherinnen und Sprecher der Foren oder ihre Stellvertretungen sind Mitglieder des Beirats.
Mitte Dezember hat der Deutsche Bundestag sowohl das Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Insbesondere das Digitalgesetz ist für die Arbeitsmedizin von großem Interesse, da es unter anderem sowohl den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI-Struktur) als auch den Zugriff von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakt (ePA) regelt. Kern des DigiG ist die Etablierung der ePA in der Breite der medizinischen Versorgung durch eine Widerspruchslösung, das so genannte Opt-out-Verfahren. Ab 2025 sollen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) für jeden ihrer Versicherten eine solche Akte einrichten, wenn diese dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollen diese Leistung anbieten. Thomas Nesseler
Wir alle nehmen es wahr: Nicht nur die Arbeitswelt befindet sich in einem umgreifenden Wandel. Die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung verändern sowohl unsere Arbeitsplätze und Arbeitserfahrungen als auch viele unserer übrigen sozialen Lebenskontexte in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Diese, unsere Lebenszusammenhänge verändernden Prozesse, beeinflussen auch das Fachgebiet der Arbeitsmedizin und stellen neue Herausforderungen an alle Akteurinnen und Akteure in der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung.
Welche Möglichkeiten es gibt, den eigenen Arbeitsplatz rückengerecht zu gestalten und warum es sinnvoll ist, bereits vor dem Auftreten von Beschwerden mit Betriebsärzt:innen zu sprechen, erklärt unsere Expertin.
Die Relevanz psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird in Wissenschaft und Praxis regelmäßig auf den Begriff „Psychische Gesundheit“ reduziert. Dabei geht es um psychische Belastungen, Sicherheit und (ganzheitliche) Gesundheit. An praktischen Beispielen wird im Folgenden verdeutlicht, welche betriebsärztlichen Handlungsfelder sich daraus ableiten und welche Optimierungen erforderlich sind, damit die Handlungsfelder auch erfolgreich bearbeitet werden können. Dirk Windemuth, Volker Harth
Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und er untersucht die Mitarbeiter.
Die SARS-CoV-2 Pandemie wurde für beendet erklärt. Nun ist die Zeit gekommen, Lücken in der Zusammenarbeit verschiedener Gremien, in der Qualität von Entscheidungsprozessen und Kommunikation zu betrachten und es gilt, aus den Erfahrungen der letzten drei Jahre mit Blick in die Zukunft zu lernen. Der Unterausschuss II (Biologische Arbeitsstoffe, Impfen) des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit begann schon im November 2021, sich mit diesem Thema zu befassen. Das Diskussionspapier „Konsequenzen aus der Pandemie für die Arbeitsmedizin“ wurde im November 2022 vom Hauptausschuss verabschiedet. Die Inhalte sind dazu gedacht, einen Beitrag zum reibungslose(re)n Management in möglichen zukünftigen Pandemien zu leisten und richten sich an Fachleute in der betrieblichen Praxis und an Entscheidungstragende in der Politik.
Im Licht des zunehmenden Fachkräftemangels zeigt der folgende Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen der Delegation gesetzlich definierter Leistungen im Arbeitsschutz vom Arbeitsmediziner zur Assistenz auf. Neben der allgemeinen Entwicklung im Personalsektor werden die sachbefangenen Aspekte im Bereich der Arbeitsmedizin dargestellt. Berufsrechtliche Fragen und Anknüpfungspunkte zur Beurteilung dessen, was muss, kann und darf, werden unter Berücksichtigung der Kernthemen Arztvorbehalt, persönliche Leistungserbringungspflicht, formale Delegation, Gesetzesgrundlagen (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG, und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV) und Haftungsfragen aus rechtlicher wie ärztlicher Sicht erörtert. Im Anschluss wird kurz auf mögliche Strafbarkeiten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eingegangen. Final werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Es sind bei weitem nicht alle Aspekte höchstrichterlich entschieden, doch gibt es klare Vorgaben, was und wie delegiert werden darf, um die Qualität zu bewahren und gleichzeitig den Obliegenheitspflichten der Unternehmer zu genügen. Daher wird zu einer guten Dokumentation geraten, um die Delegationswege nachvollziehbar zu machen – besonders wenn Beweiszwänge vorliegen. Hans-Jürgen Merkel, Annabel L. Wolf
Schlafapnoe kann eine Ursache sein – Gespräch mit Betriebsärztin oder Betriebsarzt suchen
Ergebnisse aus der Kooperation von BARMER und DGAUM 2016–2022
In der Zeit zwischen 2016 und 2022 haben die DGAUM und die gesetzliche Krankenversicherung BARMER gemeinsam das Projekt „Verbesserung der Qualität und der Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement durch Entwicklung von...
Müdigkeit am Steuer kann lebensgefährlich sein. Ob morgens oder abends auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder unterwegs bei der Arbeit, wer häufig Tagesmüdigkeit verspürt, sollte nach den Gründen suchen.
Die Arbeitswelt stellt in Deutschland mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen das größte Präventionssetting dar. Unzweifelhaft wird insbesondere durch die arbeitsmedizinische Vorsorgen Wissen generiert, das weit über das Setting der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung mit Einverständnis der...
Interview Seit kurzem sind die gesetzlichen Corona-Maßnahmen in Unternehmen weggefallen und in die Eigenverantwortung der Unternehmen übergegangen. Gleichzeitig gilt seit Mitte März die gesetzliche Impfflicht für bestimmte Einrichtungen, zum Beispiel im Gesundheitswesen. Auch wenn sich vieles ändert, bleiben die Fragen zur betriebsärztlichen Schweigepflicht auch künftig bestehen und betreffen nicht nur die COVID-19-Impfungen. Zumal man mit einem erneuten Anstieg der Fallzahlen im Herbst durchaus rechnen muss. Donata Gräfin von Kageneck ist Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht. Sie hat uns die wichtigsten Fragen zur Schweigepflicht in Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen/Testungen beantwortet.
Dr. med. Florian Struwe, Leiter des Ausschusses Arbeitsmedizin der gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitsmedizinische Vorsorge Tuberkulose (TB) war vor der COVID-19-Pandemie die häufigste infektionsbedingte Berufskrankheit. Die arbeitsmedizinische Vorsorge auf TB spielt daher eine besondere Rolle, um Beschäftigte mit einer frischen Infektion, die für eine präventive Chemotherapie infrage kommen, zu identifizieren. Hintergrundwissen und Vorgehen in der betriebsärztlichen Praxis werden hier dargestellt. Albert Nienhaus
Welche Rolle spielen Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Arbeitsmediziner während der Pandemie und wie wird sich diese Rolle in den nächsten zehn Jahren entwickeln?
Betriebsärzte gelten als dritte Säule der Impfkampagne. Jedoch müssen Sie aktuell immer wieder Termine absagen, weil Impfstoff fehlt, berichtet tagesschau.de. Unklar ist, welche Rolle sie bei den aktuellen Booster-Impfungen spielen.
Mit Beginn der Woche impfen auch die Brandenburger Betriebsärzte Mitarbeiter in Unternehmen gegen das Coronavirus - nach Angaben ihres Verbandes fehlt es aber an Impfstoff.
Betriebsärzte sollen ab dem 7. Juni routinemäßig in die Impfkampagne in Deutschland einbezogen werden. Dann soll auch die generelle Impfpriorisierung fallen.
Ab dem 7. Juni sollen auch Betriebsärzt:innen in die Impfkampagne eingebunden werden. Wie die Termine organisiert werden, ist derzeit genauso offen wie die Frage, wie viel Impfstoff die Konzerne bekommen und wer ihn liefert.
Mehr als ein Drittel der Beschäftigten hat bereits ein betriebliches Angebot zum Impfen wahrgenommen. Das hat eine aktuelle Umfrage des TÜV-Verbands ergeben.
In der am 1. April 2021 veröffentlichten Neufassung der Corona-Impfverordnung sind erstmalig Betriebsärztinnen und Betriebsärzte als Leistungserbringer für die Coronaimpfungen vorgesehen. Der VDBW begrüßt diese Änderung ausdrücklich und wertet die Einbeziehung der Arbeitsmediziner als wesentlichen Meilenstein für den Erfolg der bundesweiten Impfkampagne. Wenn ab Mai genügend Impfstoff für eine flächendeckende Impfung auch in den Unternehmen vorhanden ist, sollten dem VDBW zufolge jedoch wichtige Detailfragen geklärt sein.