Bevölkerungsmedizin Die Ärzteschaft, aber auch Politiker aus Bund, Ländern und Gemeinden haben durch zahlreiche Beschlüsse und Veröffentlichungen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst den Rücken gestärkt. Besondere Aufmerksamkeit hat im vergangenen Jahr der Beschluss der 89. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) erzielt. Insbesondere stand das Thema Öffentlicher Gesundheitsdienst im Mittelpunkt des Interesses. Angesichts der aktuellen Herausforderungen durch Epidemien und nicht zuletzt durch die Flüchtlingskrise erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion endlich breite Anerkennung. Ute Teichert
Einführung Die rechtlichen Grundlagen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) werden in Bundes- und Landesgesetzen im Sinne der Daseinsfürsorge der Länder geregelt. Deswegen wird der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) mit seinem großen Aufgabenspektrum auch als „Versorgungssektor“, als „3. Säule des Gesundheitswesens“ angesehen. Der ÖGD nimmt wichtige gesellschaftliche Funktionen ein und ergänzt unsere Gesundheitsversorgung, vor allem in den Bereichen, wo die ambulante und stationäre Versorgung keine Angebote haben – und zwar mit niedrigschwelligen Zugängen und aufsuchenden Hilfen. Ute Teichert
Mit der Situation von Ärztinnen und Ärzten im Versorgungssektor „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ befasst sich der Schwerpunkt der ASU 1/2017.In diesem Sektor arbeiten rund 2.500 Ärztinnen und Ärzte, schreiben Dr. Annegret Schoeller und Dr. Ute Teichert.