Im Oktober können wir gleich über zwei Aktivitäten aus unserer DGAUM-Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit bei der Arbeit berichten. Bereits am 22. September ist die Umfrage zum Canabis-Konsum in der Arbeitswelt gestartet. Außerdem bieten unsere Expertinnen und Experten im Rahmen der diesjährigen Aktionswoche Seelische Gesundheit ein zertifiziertes und kostenloses Webinar an.
Wie sollten Arbeitgebende mit Beschäftigten umgehen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis stehen?
Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) ruft - neben einer breiten Diskussion von Experten über mögliche Chancen und Risiken - auch Verantwortliche im Arbeitsschutz auf den Plan.
Das „Cannabisgesetz“ führte zu einer Teillegalisierung in Bezug auf Cannabis und lässt auch entsprechende Auswirkungen auf das Arbeits- und Gesellschaftsleben erwarten. Insbesondere problematisch erweist sich der Umstand, dass sich verlässliche Grenzwerte für sämtliche Tätigkeiten nicht benennen lassen. Für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr hat der Gesetzgeber nun einen Grenzwert normiert. Patrick Aligbe
Für berufsbedingte Fahrten gilt: Beschäftigte dürfen sich bei der Arbeit nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft und stellt die Betriebe vor neue Herausforderungen.
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wurde der private Anbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Damit können auch Arbeitgeber den Freizeitkonsum ihrer Beschäftigten generell nicht mehr untersagen. Andererseits gilt für die Arbeitsplätze nach wie vor die DGUV Vorschrift 1, nach der eine durch Alkohol oder Drogen verursachte Berauschtheit am Arbeitsplatz nicht geduldet werden darf. Doch eine Berauschtheit durch Cannabis ist nicht so einfach zu objektivieren wie eine Alkoholisierung. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die neue Gesetzeslage für uns in der Arbeitsmedizin? Kristin Hupfer et al.
Das Cannabisgesetz ist am 01.04.2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Betriebsärztinnen und -ärzte sehen sich bereits jetzt mit Fragestellungen konfrontiert, die das Arbeitsrecht und auch das Arbeitsschutzrecht berühren. Hier lohnt sich eine Darstellung, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Arbeitsschutz hat, wie betriebliche Regelungen aussehen können und inwieweit Drogentests in Bezug auf Cannabis zulässig sind. Patrick Aligbe
Seit dem 1. April ist in Deutschland für Erwachsene der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen straffrei.
Für die gesetzliche Unfallversicherung haben Sicherheit und Gesundheit in Bildungseinrichtungen besondere Bedeutung.
Die für den Jahreswechsel geplante Legalisierung von Cannabis verschiebt sich wohl um einige Monate.
Kürzlich hat das Bundeskabinett mit dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Cannabis als Medikament ist seit 2017 zugelassen. Was bedeutet das für die Beurteilung der Fahreignung? Charlotte von Bodelschwingh
Jugendliche sind durch den Konsum von Cannabis deutlich gefährdeter als Erwachsene.
Wer seinen Patienten Cannabis verordnen will, muss schon jetzt einige Wege gehen.
Cannabis im Betrieb Beim Suchtmittelkonsum steht im betrieblichen Alltag nach wie vor der Alkohol an erster Stelle. Doch an zweiter Position folgen dann schon die Beschäftigte, bei denen ein problematischer Cannabiskonsum vermutet oder diagnostiziert wird. Sie unterscheiden sich in Alter, Konsummotiven und Bindung an den Betrieb deutlich von den Alkoholauffälligen. Einen Sonderfall stellt die Personengruppe dar, die Cannabis auf Rezept nimmt. Mit den Erfahrungen hinsichtlich dieser Gruppe steht die Forschung noch am Anfang. Der Beitrag berichtet von den Untersuchungen und Erfahrungen des betriebsärztlichen Dienstes eines weltweit agierenden Chemiekonzerns. Kristin Hupfer
Cannabis als Medizin Seit Inkrafttreten des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ im März 2017 sind die Verschreibungszahlen für Cannabis-basierte Medikamente kontinuierlich gestiegen. Chronischer (neuropathischer) Schmerz und Spastik gelten als gesicherte Indikationen. Für zahlreiche weitere Erkrankungen und Symptome ist die Datenlage noch unzureichend. Die Verträglichkeit Cannabis-basierter Medikamente ist gut. Häufigste unerwünschte Wirkungen sind Schwindel und Müdigkeit. Kirsten R. Müller-Vahl
Cannabis ist seit Jahrzehnten die mit großem Abstand am häufigsten verwendete illegale Droge. Repräsentative Bevölkerungsbefragungen zeigen, dass nahezu 30 % der Erwachsenen zumindest einmal in ihrem Leben und 8,3 % auch innerhalb der letzten 12 Monate diese Droge angewendet haben (Jahrbuch Sucht...
Cannabiskonsum Neben methodischen Problemen haben lange Zeit auch ideologisch geprägte Auseinandersetzungen oder Vorannahmen wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen und Langzeitfolgen des chronischen Cannabiskonsums erschwert, worauf unter anderem auch die wider-sprüchlichen oder tendenziellen Darstellungen in den Medien oder politischen Diskussionen verweisen. Hanns Jürgen Kunert