Unfallverhütung im Betrieb Am 1. Januar 2011 trat die reformierte Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) als mit allen Unfallversicherungsträgern (UVT), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Ländern (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, LASI) abgestimmte Rechtsnorm zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes in Kraft. Annekatrin Wetzstein, Marlen Rahnfeld