Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein umfassender Prozess, bei dem sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte bestimmte Aspekte beachten sollten.
D. Bühne
T. Alles
C. Hetzel
M. Mozdzanowski
Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln
(eingegangen am 15.09.2021, angenommen am 23.11.2021)
Implementation of operational integration management – findings of a representative survey of...
Das Sachgebiet Beschäftigungsfähigkeit des DGUV Fachbereichs Gesundheit im Betrieb hat einen neuen Leitfaden zum Thema BEM erarbeitet.
Ein weiteres Highlight wartet auf die Mitglieder des Verbandes im Jubiläumsjahr. Mit der Dezember-Ausgabe des Mitgliedermagazins VDBWaktuell erhalten unsere Mitglieder exklusiv den neuen Leitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)...
Ein weiteres Highlight wartet auf die Mitglieder des Verbandes im Jubiläumsjahr. Mit der Dezember-Ausgabe des Mitgliedermagazins VDBWaktuell erhalten unsere Mitglieder exklusiv einen neuen Leitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Betriebliches Eingliederungsmanagement Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe. Es regelt den Umgang mit Beschäftigten, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind. Im folgenden Beitrag wird die Umsetzung des BEM mit externer Unterstützung in Klein- und Kleinstbetrieben des Handwerks in Schleswig-Holstein beschrieben. Klaus Leuchter
Betriebliche Wiedereingliederung Wenn Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen Probleme im Arbeitsalltag haben oder ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen können, bietet die BASF SE eine betriebliche Wiedereingliederung an. Bei Ausfallzeiten von mehr als 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für den Arbeitgeber zur Pflicht. Ein möglicher Baustein des BEM ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Hier werden Mitarbeiter nach längerer Erkrankung wieder schrittweise an die Belastung am Arbeitsplatz herangeführt. Gunild Frey et al.
Seit der Implementierung der Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) im SGB IX § 84 (2), der „Bibel“ des Eingliederungsmanagements, bieten viele Betriebe ihren Mitarbeitern Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf an. Der Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe von ASU beschäftigt sich mit den Fragen: Vor welchen Herausforderungen stehen die Betriebe heute? Was hat sich bewährt, wo gibt es Unterstützungsbedarf? Jutta Kindel
Im SGB IX verortet, richtet sich das BEM im Sinne einer betriebsnahen Rehabilitation mit präventiver Ausrichtung ausdrücklich an alle Beschäftigten. Stufenweise Wiedereingliederung soll den Rehabilitanden über eine „dosierte“ Steigerung an die volle Arbeitsbelastung heranführen. Sie gilt als ein zentrales Instrument zur erfolgreichen Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) bietet für beide Instrumente – und Akteure – trägerübergreifende und betriebspraktische Orientierung. Marcus Schian, Rainer Thimmel
Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Lehrkräften in Sachsen-Anhalt
Ziel der Studie: Ein Anliegen war es, den Anteil an Langzeiterkrankten und die Teilnahme an Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu...
Kasuistik Um Langzeiterkrankte wieder frühzeitig in die Arbeitswelt zu integrieren, erneute Arbeitsunfähigkeiten und einen Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern, wurde das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) 2004 im §84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX verankert. Jedem Arbeitnehmer, der 6 Wochen oder länger in den zurückliegenden 12 Monaten erkrankt war, muss arbeitgeberseitig ein BEM angeboten werden, wobei die Annahme eines BEM Verfahrens von Seiten des Beschäftigten freiwillig ist und jederzeit unter- oder abgebrochen werden kann. Auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes gilt die Verpflichtung, BEM anzubieten, wobei die Umsetzung im öffentlichen Dienst Anpassungen an das Dienst- und Beamtenrecht erfordert. Ann-Kathrin Jakobs und Dirk-Matthias Rose
Das DGB-Bildungswerk führt seit vergangenem Jahr das Projekt “Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (RE-BEM) durch, welches vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem Ausgleichsfonds gefördert wird.
Fortbildung Die aktuelle CME-Fortbildung der ASU führt Sie ab dem 1. Juli 2015 in eine Spedition. Mit profundem Wissen in der Arbeits- und Sozialmedizin, aber auch zu einigen sozialversicherungsrechtlichen Eckdaten, die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte wissen sollten, können Sie dieses Mal erfolgreich bei Eingliederungsmaßnahmen punkten. Hanns Wildgans
Das Projekt „Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ lief von April 2010 bis März 2013. Es wurde durchgeführt vom DGB Bildungswerk BUND und gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von Prof. Dr. Juhani Ilmarinen aus Finnland, Dr. Jürgen Tempel aus Hamburg und Prof. Dr. Lutz Packebusch von der Hochschule Niederrhein aus Mönchengladbach.
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