Persönlicher Erfahrungsbericht „Immer mehr Fehltage wegen Depressionen“ oder „Krankenstand 2021: weniger Erkältungen – mehr Depressionen“ lauten manche Schlagzeilen. Die „Volkskrankheit Depression“ spielt längst auch in der Arbeitswelt eine Rolle. Der Autor, Vorstandsmitglied der Deutschen DepressionsLiga e.V., hat in seiner schwersten depressiven Phase mit sich gerungen, ob er dem Arbeitgeber die Wahrheit sagen soll oder nicht. Er tat es. Hier schildert er, wie sich seine Depression anfühlt, wie sein Arbeitgeber reagiert hat – und wie in der Berufswelt miteinander umgegangen werden soll. Armin Rösl
Erfahrungsbericht Die Autorin beschreibt aus praktischer Sicht genau die Problematik, die sich aus der restriktiven Entscheidungspraxis der Rentenversicherung in Verbindung mit der in dem Artikel „Honorararzt (k)ein ärztlicher Freelancer?“ skizzierten Rechtsprechung ergibt: Die statusfeststellende Rentenversicherung interpretiert freiberufliche Honorararzttätigkeit – nicht nur bei Rettungsärzten – oft zu weitgehend als angestellte Tätigkeit (Scheinselbständigkeit) mit den von der Autorin beschriebenen Folgen. Weitere rechtliche Hinweise hierzu erhalten Sie durch den folgenden Artikel „Honorararzt (k)ein ärztlicher Freelancer?“ Thekla Kitschmann
Erfahrungsbericht aus der betriebsärztlichen Praxis Dr. med. W. Panter, Präsident des VDBW, hatte dem Deutschen Ärzteblatt vor längerer Zeit einmal ein Interview gegeben. Er betonte hierbei die nützliche Zusammenarbeit von Betriebsarzt und niedergelassenem Arzt, insbesondere in der Betreuung von Personen, die ansonsten selten einen Arzt aufsuchen. Brita Ambrosi
Erfahrungsbericht Allgemein empfohlene Impfungen sollen – nach dem Willen des Gesetzgebers – von allen geeigneten, an der Gesundheitsversorgung teilnehmenden Ärzten durchgeführt werden. Dazu zählen neben den niedergelassenen Ärzten insbesondere Ärzte in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und Betriebsärzte. Die Bediensteten des Landes Brandenburg werden seit Januar 2015 durch einen eigenen betriebsärztlichen Dienst betreut, der in wenigen Jahren über vierzigtausend Beamte und Angestellte erreichen soll. Impfangebote könnten im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung einfach und niedrigschwellig erfolgen. Der Artikel berichtet von ersten Erfahrungen im Umgang mit den Kostenträgern. Frank Eberth
Dieser Inhalt liegt nur als PDF-Datei vor. Bitte öffnen Sie die im Artikel verlinkte Datei, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Die Qualitätsprüfungen nach den §§ 112, 114 des XI. Sozialgesetzbuches sollen dem Willen des Gesetzgebers entsprechend die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der Weiterentwicklung ihrer Pflegequalität unterstützen. Dieses Ziel verfolgt der beratungsorientierte Prüfansatz des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Gleichzeitig soll durch Identifizierung defizitärer Einrichtungen Schaden von den pflegebedürftigen Menschen abgewendet werden. Die Ergebnisse der bundesweiten Auswertung durch den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) dokumentieren Fortschritte in Teilbereichen der Pflege bei jedoch weiter bestehendem Handlungsbedarf. Bei schwerst defizitären Einrichtungen können die Prüfergebnisse eine Kündigung des Versorgungsvertrages oder auch deren Schließung nach sich ziehen. In den anderen Fällen ist die Wirksamkeit der Qualitätsprüfung maßgeblich vom Willen und Können der jeweiligen Pflegeeinrichtung zur systematischen Umsetzung der Empfehlungen des MDK abhängig.
Auszubildende sind für betriebliche Gesundheitsförderungsprogramme eine Zielgruppe mit hoher Bedeutung. Der vorliegende Bericht beschreibt am Beispiel eines Großunternehmens, wie Heranwachsenden wichtige Themen der Präventivmedizin nahegebracht werden können. Die Evaluation zeigt, dass das Konzept angenommen und ein Lernprozess angestoßen wird.