Gefahrgutrecht Von Patienten stammende medizinisch-diagnostische Proben sowie aus diesen Materialien isolierte Keime sind potenziell infektiös. Die fachgerechte Entnahme, der Transport derartiger Proben und der Umgang mit ihnen sind durch verschiedene Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen wie das Infektionsschutzgesetz, die Biostoffverordnung sowie technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 100, TRBA 250) geregelt. Matthias Imöhl und Klaus Ritter