Am 4. Dezember wurde die Änderung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Video der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) fasst die Neuerungen und Überarbeitungen knapp und gut verständlich zusammen.
Küchenutensilien wie Pfannenwender, Löffel oder Kellen aus schwarzem Plastik. Doch die Verwendung dieser Utensilien ist laut einer aktuellen Studie nicht unbedenklich.
Am 26. September wurden die Preisträger des 15. Deutschen Gefahrstoffschutzpreises in Stuttgart bekanntgegeben.
Bürgerinitiativen und Anwohner sind alarmiert über den Atommüll im maroden Lager Asse II: In der Schachtanlage des Bergwerks im Landkreis Wolfenbüttel lagern laut Betreiber rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen.
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat ihre aktuellen wissenschaftlich basierten Empfehlungen zur Risikobewertung von am Arbeitsplatz verwendeten Stoffen vorgelegt.
Prof. Dr. rer. nat. Michael Bader leitet die Arbeitsgruppe „Hautresorption“ der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). Für die Bewertung der gesundheitlichen Gefährdung durch die dermale Aufnahme von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz betrachtet die Arbeitsgruppe den aktuellen Kenntnisstand und empfiehlt auf der Basis festgelegter Verfahren und toxikologischer Kriterien gegebenenfalls eine sogenannte „H“-Markierung. Diese Markierung wird nicht nur in der MAK- und BAT-Werte-Liste der MAK-Kommission explizit ausgewiesen, sondern findet auch Eingang in die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte). Sie stellt damit eine wichtige stoffbezogene Zusatzinformation für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Im folgenden Interview erklärt Prof. Bader die wesentlichen Kriterien für die Vergabe der „H“-Markierung und ihre Bedeutung für die arbeitsmedizinische Praxis.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die jüngsten Änderungen an der TRGS 903 veröffentlicht.
Die in Urinproben nachgewiesenen Konzentrationen des Stoffes Mononhexylphthalat (MnHexP) geben nach einer ersten, vorläufigen Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis, hieß es in einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung
Arbeitsplätze mit Schweißtätigkeiten (MIG, MAG) bedeuten eine Exposition der Mitarbeitenden gegenüber Gefahrstoffen, unter anderem von krebserregender und/oder keimzellmutagener Wirkung (➥ Abb. 1). Die Einhaltung vorgegebener Grenz- und Referenzwerte im Betrieb von Schweißarbeitsplätzen und die Betreuung der dort arbeitenden Menschen stellt Arbeitgeber sowie Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner häufig vor große Probleme.In einem gemeinsamen Projekt mit dem Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) gelang es, im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes alle Einflussfaktoren für die Belastung zu erarbeiten und neu zu strukturieren. Die hieraus resultierenden Veränderungen zeigen eine zunehmende Normalisierung der auffälligen Messergebnisse und verändern die Planung künftiger Arbeitsplätze. Sandra Oehm
Gefahrstoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind mit Blick auf eine sich schnell verändernde Arbeitswelt ein stets aktuelles Thema. Der Umgang mit Gefahrstoffen kann zu Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen führen. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um Art und Ausmaß der Gefährdungen der Beschäftigten zu bewerten. Im Rahmen der „Arbeitsschutz Aktuell 2022“ wurden im Themenblock „Gefahrstoffe“ konkrete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten unter anderem für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen, Asbest, Quarzstaub auf Baustellen und Lithiumbatterien vorgestellt. Von besonderer Bedeutung war ein Ausblick auf den aktuellen Stand der erwarteten neuen Gefahrstoffverordnung. Ralf Rutscher
Neues aus der BAT-Arbeitsgruppe der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe
Um ein Biomonitoring bei Gefahrstoffexponierten fachgerecht einzusetzen, sind zunächst einige Fragen zu klären: Welcher Untersuchungsparameter soll in welchem Probenmaterial bestimmt werden? Welches Analyseverfahren ist geeignet? Liefert das Laboratorium valide Ergebnisse? Welche Beurteilungswerte stehen zur Verfügung und wie sind die Messdaten zu bewerten? Das Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA unterstützt Betriebsärztinnen und -ärzte bei der Klärung dieser und weiterer Fragen. Chris-Elmo Ziener
Human-Biomonitoring (HBM) ist ein vielfältig einsetzbares Instrument der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen. Neben der Abschätzung und Bewertung der individuellen Belastung stellen systematisch aufbereitete Ergebnisse einen erheblichen Mehrwert für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung dar. Praxisorientierte Konzepte für aussagefähige HBM-Programme und deren Kommunikation sind dabei für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort, den Austausch mit Behörden und die Akzeptanz an in- und ausländischen Standorten der chemischen Industrie von entscheidender Bedeutung. Michael Bader
Auch bei Einhaltung von MAK- und BAT-Werten kann das ungeborene Kind von schwangeren Beschäftigten nicht sicher geschützt sein. Die Evaluierung von MAK- und BAT-Werten hinsichtlich ihrer fruchtschädigenden Wirkung und die Einschätzung des Risikos in vier Schwangerschaftsgruppen durch die MAK-Kommission ermöglicht es, bei schwangeren Frauen das Risiko für ihr ungeborenes Kind zu beurteilen. Wobbeke Weistenhöfer et al.
Biomonitoring ist integraler Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei potenziellen Gefahrstoffexpositionen. Die Ergebnisse können zu wichtigen Schlussfolgerungen hinsichtlich des Gesundheitsrisikos der einzelnen Beschäftigten oder der Gefährdungsbeurteilung führen. Der Vermeidung von Fehlern und Mängeln beziehungsweise der Sicherung der Qualität kommt daher im gesamten Workflow des Biomonitorings eine fundamentale Bedeutung zu. Thomas Göen
Dortmund - Unter dem Motto "Sicher. Besser. Arbeiten" sucht der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis (GSP) nach Initiativen und praktischen Lösungen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz schützen.
Ab dem 24. August 2023 benötigen alle gewerblichen und industriellen Anwenderinnen und Anwender von diisocyanathaltigen Produkten – dazu gehören unter anderem PU-Schäume und bestimmte Klebstoffe – eine Schulung zur sicheren Verwendung.
Neugefasste TRGS 725 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen":
Wie das Ärzteblatt berichtet, ist der Anteil junger Raucher in Deutschland einer Umfrage zufolge stark gestiegen.
Illegales Arzneimittel statt harmloses Heißgetränk: Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat in „Trex Tea“ den gesundheitsschädlichen und nicht deklarierten Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen.
Eine Verbundstudie aus dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) untersuchte bei Feuerwehreinsatzkräften die Abbauprodukte von krebserzeugenden Gefahrstoffen nach verschiedenen Einsatzszenarien und die Auswirkungen des Tragens von persönlicher Schutzausrüstung.
Interview Die ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, die sogenannte MAK-Kommission, ist in Arbeitsgruppen organisiert, die konkrete Arbeitspakete im Kontext der stofflichen Risikobewertung bearbeiten. Die Arbeitsgruppe „Allergie“ bewertet Arbeitsstoffe, Stoffgemische und Stoffgruppen hinsichtlich ihres (foto-)sensibilisierenden beziehungsweise allergenen Potenzials nach Hautkontakt oder Inhalation am Arbeitsplatz.
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat nach 68 Änderungen beziehungsweise Neuaufnahmen die aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste veröffentlicht.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Recht Bisher war umstritten, inwieweit es für das Merkmal der „extremen Einwirkung” i. S. d. Berufskrankheit Nr. 4115 entscheidend auf das Vorliegen eingeschränkter Belüftungs- verhältnisse ankomme, wie sie beispielsweise in Kellern, Tunneln, Behältern, Tanks, Containern, engen Schiffsräumen oder vergleichbaren räumlichen Verhältnissen mit arbeitshygienisch unzu- reichenden Vorkehrungen bestehen. Mit der jetzigen Entscheidung klärt das Bundessozialgericht wesentliche Rahmenbedingen für die Begutachtung der BK 4115. Reinhard Holtstraeter