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Alle Artikel zum Thema Heftartikel

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Rechtsfragen in der Reisemedizin — Klippen und wie sie umschifft werden

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Sowohl bei Reisenden bzw. Patienten als auch
bei Ärzten bestehen Ausschlusskriterien von
Reisekranken- oder -rücktrittversicherungen.
Ärzte fühlen sich “auf dünnem Eis“ wenn sie
im Ausland, an Bord von Schiffen oder Fugzeugen
um Hilfe gebeten werden. Die vorliegende
Arbeit gibt einen Überblick über die
wichtigsten Fragen und Probleme wobei aber
betont werden muss, dass aus juristischer
Sicht jeder Fall als Einzelfall betrachtet wird.
Der Vollständigkeit halber sei betont, dass die
Betrachtungen speziell vor dem Hintergrund
deutscher Rechtsprechung zu sehen sind und
im Ausland Abweichungen möglich sind.

Der MDK im Wandel des deutschen Gesundheitssystems

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Die gesetzlichen Reformen der letzten Jahre
im gesundheits- und pflegepolitischen Sektor
hatten auch für die Medizinischen Dienste
der gesetzlichen Krankenversicherung
(MDK) weitreichende Folgen. Neben der
Entstehung neuer Beratungs- und Begutachtungsbereiche
stellen auch die jüngst verabschiedeten
Gesetze – das Patientenrechteund
Pflegeneuausrichtungsgesetz – die Medizinischen
Dienste vor neue Herausforderungen.
Unter gleichzeitiger Verkürzung der
Bearbeitungsfristen nehmen die Prüfaufträge
rasant zu. Auch in der Öffentlichkeit steht der
MDK auf dem Prüfstand. Angezweifelt werden
die Unabhängigkeit und Prüferqualifikation
der ärztlichen MDK-Gutachter und kritisiert
die Prüfpraxis sowie die Finanzierung
des MDK in Abhängigkeit von den Krankenkassen.
Der MDK wurde als Dienstleister für
alle gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen
konzipiert, so dass eine Einflussnahme schon
aus diesem Grunde ausscheidet.
Auch wird oft übersehen, dass die Medizinischen
Dienste durch ihre gutachterlichen
Stellungnahmen in versichertenbezogenen
Leistungsentscheidungen einen wichtigen
Beitrag zur Stabilisierung und strukturellen
Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung
der Versicherten leisten.

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Mobiles Telemonitoring-System für Anwendungsfelder im arbeits- und präventivmedizinischen Bereich

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Ziel: Komplexe Fragestellungen in arbeits- und
präventivmedizinischen Untersuchungen
erfordern neben einer guten Probanden-Compliance einen hohen Zeitaufwand
für die Datenerfassung und -verarbeitung.
Der Einsatz moderner Kommunikations- und
Informationstechnologien liefert neue Möglichkeiten,
Probanden mehrdimensional mit
geringerem Aufwand zu untersuchen.

Methode: Das entwickelte Telemonitoring-System ermöglicht die synchrone Erfassung
von diversen physiologischen Parametern,
arbeitsplatzbezogenen Beanspruchungsfaktoren
und individuellen Tätigkeitsangaben.
Unter Nutzung kabelloser Übertragungsstandards
erfolgt ein kontinuierliches Daten-Monitoring
vom Standort des Probanden zum
Untersucher. Über ein webbasiertes Informationssystem
stehen dem Untersucher die numerischen
oder visualisierten Ergebnisdaten
direkt zur Verfügung.

Ergebnisse: Das Online-Daten-Monitoring
erfolgte räumlich uneingeschränkt mit einer
Aufzeichnungsdauer bis zu 24 Stunden in hoher
Datenqualität und bei geringem zeitlichen
Aufwand für den Untersucher. Studien an
125 Probanden belegten die einfache Handhabung
des Systems und eine weitgehende
Beeinträchtigungsfreiheit bei der Arbeit.

Schlussfolgerung: Das vorgestellte Telemonitoring-System verringert bei hoher Nutzerakzeptanz
den Untersuchungsaufwand erheblich.

Verbesserung des Arbeitserlebens in ambulanten Pflegediensten durch den Einsatz professioneller Steuerungsinstrumente?

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Ziel: Da die Arbeit in ambulanten Pflegediensten
oft körperliche und psychische Belastung
mit sich bringt, soll in diesem Artikel
der Frage nachgegangen werden, ob eine
professionelle Steuerung von Arbeitsprozessen
– z. B. durch den Einsatz des Resident
Assessment Instrument (RAI) – helfen kann,
diese zu minimieren.

Kollektiv und Methode: Im Rahmen einer
cluster-randomisierten kontrollierten Studie
wurde in 29 von 69 Pflegediensten das RAI
eingeführt. Zu Beginn, in der Studienmitte
und zum Abschluss der Studie wurden die
Pflegekräfte unter anderem bezüglich ihrer
Arbeitszufriedenheit und -belastungen befragt.
Aufgrund sehr unterschiedlicher Intensität
der RAI-Nutzung in der Interventionsgruppe,
wurden mittels Faktorenanalyse zusätzlich
zwei Subgruppen gebildet (optimale
und suboptimale RAI-Umsetzer) und ebenfalls
analysiert.

Ergebnisse: Eine generelle, relevante Verbesserung
der Arbeitsplatzfaktoren in der
Interventionsgruppe konnte nicht gezeigt
werden. Die Interventionsgruppe zeigt oftmals
eine kurzzeitige Verschlechterung des
Arbeitserlebens, die im Studienverlauf aber
wieder zurückgeht. Die optimalen RAI-Umsetzer
zeigen teilweise eine bessere Ausgangsposition
und in einigen Bereichen
auch eine bessere Entwicklung, suboptimale
Umsetzer eine eher schlechtere Ausgangsposition.
Wenn die absolute Entwicklung des
Arbeitserlebens (Beginn vs. Ende der Studie)
betrachtet wird, ist festzustellen, dass die
suboptimalen RAI-Umsetzer immer eine Verschlechterung
aufweisen.

Schlussfolgerungen: Der Erfolg des RAI
scheint also abhängig vom Umsetzungsgrad
zu sein. Deutlich erkennbar ist vor allem die
Gefahr einer erhöhten Arbeitsplatzbelastung
bzw. geringeren Zufriedenheit bei schlechter
oder unzureichender RAI-Umsetzung. Eine
gute Umsetzung kann sich tendenziell aber
positiv auswirken.

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Wirkung von primärpräventiven Maßnahmen für Nachtschichtarbeiter
Stand der Forschung und methodische Herausforderungen

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Nachtschichtarbeit ist mit zahlreichen gesundheitlichen
Risiken wie beispielsweise
Schlaflosigkeit, Erschöpfung, Verdauungsprobleme,
arterielle Hypertonie und Diabetes
mellitus, die wiederum zu einer erhöhten
Herz-Kreislauf-Morbidität führen können, assoziiert.
Es ist unstrittig, dass primärpräventive
Interventionen wie körperliche Übungsprogramme
zur Steigerung der physischen
Aktivität wirksam sind und muskuloskelettalen
sowie kardiovaskulären Erkrankungen
vorbeugen können. Jedoch ist der Wirkungsnachweis
von Maßnahmen zur Verringerung
der arbeitsspezifischen Gesundheitsgefahren
bei Nachtschichtarbeitern ungenügend, weil
viele der bisher im betrieblichen Kontext
durchgeführten Studien methodische Mängel
aufweisen. Das Wissen um die Wirkung
von spezifischen Interventionsmaßnahmen
ist notwendig, weil damit effektive präventive
Angebote gestaltet und angeboten werden
können.

Abfall von asymmetrischem Dimethylarginin zur Vorhersage der Höhenkrankheit

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Einleitung und Ziele: Jedes Jahr sind weltweit
ca. 40 Millionen Privat- und Geschäftsreisende
durch Reisen in Höhenlagen über
2500 m gefährdet an der akuten Bergkrankheit
(AMS) zu erkranken. Da asymmetrisches
Dimethylarginin (ADMA) ein Hemmstoff der
Stickstoffoxydsynthetase (NOS) ist, sollte bei
gesteigerter Exprimierung ein Anstieg des
pulmonalarteriellen Drucks (PAP) nachzuweisen
sein und damit die Gefahr an AMS und
Höhenlungenödem (HAPE) zu erkranken zunehmen.
Vor diesem Hintergrund untersuchten
wir, ob Veränderungen des ADMASpiegels
(Δ-ADMA) in einer Höhe 4000 m
entsprechend eine Vorhersage erlauben, ob
eine Person an AMS oder HAPE erkrankt.

Kollektiv und Methode: Zwölf Freiwillige
verbrachten zwei Nächte in einer hypobaren
Kammer, die erste Nacht ohne Höhenexposition,
die zweite Nacht in einer simulierten
Höhe 4000 m entsprechend. Zu identischen
Zeitpunkten (nach 2, 5 und 11 Stunden), wurden
Serum-ADMA-Spiegel, PAP (dopplerechokardiographisch)
und Höhensymptomatik
(Lake Louise Score: LLS) bestimmt.

Ergebnisse: Entgegen unserer ursprünglichen
Hypothese zeigten Personen mit einem
deutlichen ADMA-Anstieg in 4000 m PAPDrücke
unterhalb der kritischen Schwelle
für HAPE und waren auch nicht höhenkrank.
Im Gegensatz dazu waren alle Personen mit
einem ADMA-Abfall höhenkrank und hatten
PAP-Drücke > 40 mmHg. Nach zwei Stunden
Höhenhypoxie fanden wir eine signifikante
Korrelation zwischen Δ-PAPs t2 (Spearmans
rho = 0,30, p ≤ 0,05) und Δ-ADMA t2 (rho=
–0,92, p ≤ 0,05) sowie dem LLS.

Schlussfolgerung: Nach zwei Stunden Höhenhypoxie
kann anhand Δ-ADMA (positiv
oder negativ) ein LLS von > 5 mit einer Sensitivität
von 80 % und eine Spezifität von 100 %
vorhergesagt, sowie das Risiko eines PAPs
> 40mmHg und damit das Risiko ein HAPE
zu entwickeln (Phi-coefficient: 0,69; p ≤ 0,05),
abgeschätzt werden.

Healthyskin@work — Ergebnisse einer globalen konzernweiten Gesundheitsaktion für die Haut

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Einleitung und Ziel: Im Rahmen der 4. globalen
Gesundheitsaktion der BASF wurde am
Standort Ludwigshafen neben Informationsveranstaltungen
und einer Fragebogenaktion
ein Hautkrebsscreening durchgeführt.
Zum einen wurde damit das Ziel einer Früherkennung
von Hautkrebs verfolgt, zum anderen
sollte das Bewusstsein für Hautschutz
geschärft werden.

Methode und Konzept: An dem Hautkrebsscreening
konnten alle Mitarbeiter des Standortes
Ludwigshafen teilnehmen. Die Untersuchungen
wurden von Dermatologen
durchgeführt, es wurde das gesamte Integument
untersucht. Neben einer detaillierten
Dokumentation der epithelialen und melanozytären
Tumore wurden auch andere dermatologische
Befunde in einem PC-basierten
Befundbogen dokumentiert.

Ergebnisse: Es nahmen 6169 Mitarbeiter am
Hautkrebsscreening teil. Die 468 Teilnehmer
mit kontroll- oder behandlungsbedürftigen
epithelialen oder melanozytären Hauttumoren
wurden nachverfolgt. Dabei meldeten
sich 222 der kontaktierten Mitarbeiter. Es
konnten 4 Melanome und 9 Basaliome als Malignome
gesichert werden. Daneben wurde
die Häufigkeit von chronisch-entzündlichen
Hauterkrankungen untersucht. Während die
Häufigkeit von Psoriasis höher war als in einer
Vergleichsstudie, fanden sich deutlich weniger
Handekzeme bei unseren Teilnehmern.
Dies wird als Hinweis für ein effektives Hautschutzprogramm
in der BASF am Standort
Ludwigshafen gewertet.

Schlussfolgerung: Durch das Hautkrebsscreening
konnten 13 bösartige Hauttumore
einer kurativen Therapie zugeführt werden.
Durch die Aktion Healthyskin@work konnte
bei den Mitarbeitern und sicher auch bei deren
Angehörigen das Bewusstsein für Hautschutz
und die Hautkrebsfrüherkennung geschärft
werden. Durch ein effektives Hautschutzprogramm
lässt sich die Häufigkeit von
Handekzemen günstig beeinflussen.

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Neues zum Infektionsschutz in der Reisemedizin

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Spezifischer Infektionsschutz durch Zusammenstellung
eines Spektrums sinnvoller
Impfungen und eine risikoadaptierte Empfehlung
zur Malariaprävention bleiben eine
Herausforderung für die reisemedizinische
Beratung. Neuerungen im Standard-Impfprogramm
gemäß STIKO, neue Impfstoffe
und Aktualisierungen der Indikationen zur
Impfung gegen FSME, Gelbfieber, Mumps,
Masern, Röteln und Meningokokken werden
dargestellt, auf frühe Zeichen der Effektivität
der HPV-Impfung in der Bevölkerung hingewiesen
und die gegenwärtige Sichtweise auf
Malariagefahr und ihre Verringerung werden
erläutert.

Kollaborierende Roboter — eine Herausforderung auch für den Betriebsarzt

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An Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Robotern
arbeiten Mensch und Maschine eng
zusammen. Diese Nähe bedingt besondere
Gefahren durch Kollisionen. Die technischen
Sicherheitsanforderungen für Industrieroboter
sind in der DIN EN ISO 10218 festlegt. In
der Risikobeurteilung ist immer der gesamte
Arbeitsplatz, d. h. auch Werkzeug und -stück
sowie die Arbeitsumgebung, zu betrachten.
Der Umfang der erforderlichen arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen hängt sowohl
vom Ergebnis der Risikobeurteilung als
auch von der individuellen gesundheitlichen
Konstitution der betreffenden Mitarbeiter
ab. Bisher gibt es nur sehr wenige traumatologische
Erkenntnisse zu möglichen Kollisionsfolgen,
so dass die arbeitsmedizinische
Beurteilung im Einzelfall schwierig sein kann.

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Psychotherapieweiterbildung für Arbeitsmediziner
Erfahrungen und Ausblick

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Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung
die psychosoziale Problemstellungen
in der Arbeitswelt einnehmen, sind
Betriebsmediziner gefordert, sich für diese
Themen zu professionalisieren. Als ärztliche
Weiterbildungsgänge bieten sich die “Psychosomatische
Grundversorgung“ sowie der Zusatztitel
“fachgebundene Psychotherapie“ an.
In der vorliegenden Arbeit werden die Erfahrungen
eines Weiterbildungscurriculums zur
Erlangung des Zusatztitels “fachgebundene
Psychotherapie“ von den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern des Weiterbildungsgangs
differenziert dargestellt. Abschließend werden
die möglichen Handlungsansätze, die
sowohl die direkte Beziehung zum einzelnen
Mitarbeiter als auch organisationsbezogenen
Interventionen umfassen, diskutiert.

Leichter in der Gruppe — Einjahres-Katamnese eines betriebsmedizinischen Angebots für Übergewichtige

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Die Deutschen, d. h. auch die Arbeitnehmer
in Deutschland, werden zunehmend schwerer:
Schon 15 % der Kinder und Jugendlichen
sind übergewichtig, 4—8 % sind adipös (BZgA
2007). Mit dem Alter nimmt der Anteil der
Übergewichtigen weiter zu, etwa 65 % der erwachsenen
Männer und ca. 50 % der Frauen
sind übergewichtig. (Robert Koch Institut
2005). Der Anteil der stark Übergewichtigen
stieg in den letzten Jahren kontinuierlich.
Aus diesem Grund kommt der betrieblichen
Adipositas-Prävention eine zunehmend größere
Bedeutung zu. Eine diesbezüglich bundesweite
Kampagne startete das Bundesministerium
für Ernährung Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (BMELV) im Jahr
2008 mit der “IN FORM — Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“.
Die hier beschriebene Intervention in
einer obersten Bundesbehörde wurde durch
diese Initiative angeregt und nutzt in einem
neuen betrieblichen Gesundheitsförderungsangebot
soziale Gruppeneffekte zur Verstärkung
bisher nur individuell eingesetzter
Interventionen für übergewichtige Arbeitnehmer.

Arbeitsbedingte UV-Exposition und Malignome der Haut
Überlegungen zu einer neuen Berufskrankheit: UV-induzierter Hautkrebsa

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Although the causal relationship between
occupational solar UV irradiation and the occurrence
of squamous cell carcinomas of the
skin is proven pathophysiologically as well
as epidemiologically, there exists so far no
official occupational disease number in the
appendix of the German ordinance on occupational
diseases (Berufskrankheitenverordnung
(BKV)). For the introduction of a new
disease into the appendix 1 of the BKV as well
as for the recognition of this disease as a “virtually”
occupational disease according to § 9
(2) of the 7th book of the German Social Code
(SGB VII) it is necessary that based on medical
knowledge, this disease is caused by certain
factors to which certain groups, by virtue of
their insured work activity are exposed to a
greater degree than the remainder of the population.
To a “greater degree” does not refer to
the exposure, but to the risk of developing
the disease. Therefore, for the recognition of a
squamous cell carcinoma of the skin as a new
occupational disease it is a prerequisite to investigate,
based on scientific literature, whether
a group of people defined in this sense
can be distinguished from the remaining population.
Based on the available scientific literature
it can be concluded that an additional
occupational UV exposure by 40 % at the
area of the tumour doubles the risk for squamous
cell carcinoma. Therefore skin cancer
can be considered as occupationally induced.

Die BK 2112 aus gutachterlicher Sicht
Eine Darstellung zur Anerkennung empfohlener Fälle

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Einleitung und Ziel: Die Diskussion zur Rolle
konkurrierender Faktoren, Dosisgrenzwerten
und eines belastungskonformen Schädigungsbilds
im Rahmen der Berufserkrankung
Gonarthrose hält unvermindert an. Die praktische
Umsetzbarkeit bleibt unklar und die
Erstellung von Begutachtungsempfehlungen
ein klarer Auftrag.
Nach einer vorausgegangenen Beschreibung
genereller Zusammenhänge soll nun
eine exemplarische Darstellung und Diskussion
von fünf zur Anerkennung empfohlenen
Fällen folgen, die unseren Entscheidungsweg
und die Berücksichtigung konkurrierender
Faktoren widerspiegeln.

Methode: Anamnese, klinische, laborchemische
und radiologische Untersuchungen
erfolgten zur Beurteilung der praktischen
Umsetzbarkeit unter alltäglichen klinischen
Bedingungen. In nahezu allen Fällen folgt
eine MRT-Untersuchung beider Kniegelenke.
Im Anschluss wurde die Wertung der erhobenen
Daten vorgenommen. Besondere
Beachtung fand dabei die Bewertung konkurriender
Faktoren wie Übergewicht, Achsfehlstellungen,
Hyperurikämie und Hypercholesterinämie
sowie sportliche Betätigung.
Vorverletzungen, kongenitale Einflüsse und
die seit jüngerer Zeit diskutierte Rolle der Arthrose
als Teil des Metabolischen Syndroms
wurden ebenso beleuchtet.

Schlussfolgerungen: Eine Empfehlung zur
Anerkennung war auch bei Vorliegen von
außerberuflichen Risikofaktoren möglich.
Die Anfertigung von MRT-Untersuchungen
war Bestandteil der Untersuchungen, um
eine mögliche Lokalisation berufsbedingter
Belastungen und Degenerationen zu evaluieren
und um eine Prognose abzugeben. Eine
Labordiagnostik erscheint uns zur differenzialdiagnostischen
Abklärung essentiell.
Die Ergebnisse der Evaluationen waren
unter anderem Beitrag zur Entwicklung von
Begutachtungsempfehlungen und unterlagen
einer regelmäßigen kritischen Beurteilung
durch den Arbeitskreis Gonarthrose der
DGUV.

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Innovatives Lehrprojekt: BASF bildet Mainzer Medizinstudierende im Praktischen Jahr aus

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Nach der geltenden Approbationsordnung
für Ärzte müssen die Studierenden der Humanmedizin
am Ende des Studiums das
praktische Jahr absolvieren. Dieses gliedert
sich in drei 16-wöchige Abschnitte. Neben
den beiden Pflichtfächern Chirurgie und Innere
Medizin muss zusätzlich ein Wahlfach
gewählt werden. In einem innovativen Lehrprojekt
der Universitätsmedizin Mainz ist es
gelungen, in Zusammenarbeit mit der Abteilung
Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz
der BASF ein Wahlfach Allgemeinmedizin
anzubieten. Hierzu wurde bei der BASF eine
Lehrpraxis eingerichtet, in der die Studierenden
sowohl in allgemeinmedizinischen
als auch arbeitsmedizinischen Inhalten auf
ihre zukünftige ärztliche Tätigkeit vorbereitet
werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen,
dass sich diese Form der Studentenausbildung
sehr bewährt und uneingeschränkt zur
Nachahmung empfohlen werden kann.

Eine kritische Bestandsaufnahme zum arbeitsmedizinischen Lungenkrebsscreening am Beispiel der Einwirkung kanzerogener Fasern im Niedrigdosisbereich
Arbeitsmedizinische Untersuchungen als Pflicht?

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Bei der Bearbeitung verschiedener Gesteine
werden Amphibolasbeste im Niedrigdosisbereich
freigesetzt. Der Ausschuss für Gefahrstoffe
hat Expositions-Risiko-Beziehungen
für Asbestfasern und für Aluminiumsilikatfasern
festgelegt. Es ist unverhältnismäßig
und ärztlich-ethisch nicht vertretbar, bei
Asbestexpositionen und bei anderen Faserexpositionen
wie z.B. Keramikfasern im
Niedrigdosisbereich arbeitsmedizinische
Pflichtuntersuchungen durchzuführen. An
der Akzeptanzrisikoschwelle mit Faserkonzentrationen
von 10000 Fasern/m³ für Alumiumsilikat-
und Asbestfasern müssen in
einem 40-jährigen Nachuntersuchungszeitraum
32500 Untersuchungen durchgeführt
werden, damit ein Lungenkrebs gefunden
wird. An der Toleranzschwelle von 100000
Fasern/m³ sind es 3250 Untersuchungen. Die
derzeitige Untersuchungspraxis widerspricht
sowohl ärztlichen Leitlinien als auch dem aus
den Grundrechten hergeleiteten Recht auf
informationelle Selbstbestimmung. Sie steht
ferner im Widerspruch zu Forderungen der
Strahlenschutzkommission und zu aktuellen
Forschungsergebnissen zum Lungenkrebsscreening.
In Hochrisikokollektiven und unter
Verwendung eines Volumen-low-dose
CT ließe sich die “number needed to screen“
auf 320 senken. Es sollte das gesamte System
arbeitsmedizinischer Pflichtuntersuchungen
kritisch hinterfragt werden. Die Arbeitsmedizin
braucht dringend eine wissenschaftlich
begründete Leitlinie zum (Lungen)krebsscreening.

Parasiten am Arbeitsplatz
Mögliche Risiken für Zoomitarbeiter und -besucher?

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Ziel: Ziel dieser Pilotstudie war es, erstmals
einen Überblick über das Vorkommen von
Parasiten bei Zootieren eines österreichischen
Zoos zu bekommen. Das Hauptaugenmerk
wurde dabei auf die Diagnostik von
Stuhlparasiten gelegt, die primär fäkooral
oder durch kontaminierte Nahrung übertragen
werden können. Sowohl das Zoopersonal
als auch die Besucher befinden sich permanent
in der Nähe von bestimmten Humanparasiten.
Um den Schutz vor Infektion zu
gewährleisten, muss man einerseits wissen,
wie der Parasit übertragen wird und andererseits
richtig informieren, ohne dabei zu verängstigen.

Kollektiv und Methode: Es wurden 300 Kotproben
von 51 Tierarten mittels der so genannten
Sodium-Formaldehyd-Acetat-Methode
(SAF) angereichert, um anschließend
eine lichtmikroskopische Bestimmung der
einzelnen Parasitenarten und -stadien durchführen
zu können.

Ergebnisse: Aus den Kotproben von 51 Tierarten
konnten 13 verschiedene Parasitenarten
nachgewiesen werden. Die wichtigsten
Humanparasiten waren Balantidum sp., Toxocara
sp. und Capillaria sp.

Schlussfolgerungen: Die vorliegende Studie
zeigt, dass man relativ wenig weiß, ob sich
Zoopersonal oder Besucher in Tiergärten mit
Humanparasiten infizieren. Mikrobiologische
Untersuchungen beim Menschen würden
entsprechend Aufschluss darüber geben, ob
und wie sich Zoopersonal oder Besucher mit
Humanparasiten infizieren bzw. wie man,
falls notwendig, Schutzmaßnahmen verbessern
könnte.

Burnout-Erleben, Akzeptanz und Nutzung von Gesundheitsangeboten in Betrieben aus Sicht psychosomatischer Patienten

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Fragestellung: Betriebliches Gesundheitsmanagements
zielt darauf ab, im Interesse
der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber, die
Gesundheit von Mitarbeitern zu fördern. In
wieweit wurden bzw. werden in diesem Rahmen
gemachte Angebote zumal von gesundheitlich
belasteten, konkret von manifest
psychosomatisch erkrankten Mitarbeitern,
genutzt?

Methodik: 133 konsekutiv in der Medizinisch-
psychosomatischen Schön Klinik
Roseneck aufgenommene, zumeist unter
Depressionen leidende, als Angestellte oder
Beamte tätige Patienten wurden bezüglich
ihrer Arbeitssituation, ihres beruflichen Belastungs-
und Burnout-Erlebens sowie ihrer
Kenntnis und Nutzung betrieblicher Gesundheitsangebote
befragt.

Ergebnisse: Die Mehrzahl der befragten Patienten
(Alter um 50 J.) erlebte sich in erheblichem
Maße durch berufliche Probleme belastet
und identifizierte sich mit den Begriffen
„Ausgebrannt“ bzw. „Burnout“. Bei etwa der
Hälfte der Patienten wurde eine erhebliche
Distanz zum Arbeitgeber deutlich; eben
diese Patienten hatten nicht an betrieblichen
Gesundheitsangeboten teilgenommen und
schlossen dies mangels Vertrauens auch zukünftig
aus. Sie setzen u. a. primär nicht auf
das Mitarbeiterwohl gerichtete Interessen
und einen problematischen Umgang des
Arbeitgebers mit der Schweigepflicht unterliegenden
Daten voraus.

Perspektiven: Unabhängig von Inhalten und
Qualität betrieblicher Gesundheitsangebote
ist für deren Nutzung und damit deren Effizienz
die Frage von Betriebsklima und Vertrauen
gerade von Seiten belasteter Mitarbeiter
mitentscheidend. Sich hieraus für das
betriebliche Gesundheitsmanagement ergebende
Fragen werden diskutiert.

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Biomonitoring in der arbeitsmedizinischen Praxis*
Anerkannte Analysenverfahren und Beurteilungswerte als essentielle Voraussetzung

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Biomonitoring ist ein essentielles arbeitsmedizinisches
Diagnoseinstrument zur Beurteilung
der Arbeitsstoffbelastung von
Beschäftigten. Gemäß ArbMedVV ist es ein
fester Bestandteil der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen, soweit anerkannte
Analysenverfahren und Werte zur Beurteilung
zur Verfügung stehen. In Deutschland
werden von der DFG-Senatskommission zur
Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe
seit Jahrzehnten zum einen Analysenverfahren
zur zuverlässigen Bestimmung
von Biomonitoringparametern geprüft und
veröffentlicht und zum anderen Werte zur
Beurteilung von Biomonitoringergebnissen
wissenschaftlich abgeleitet und veröffentlicht.
Bei den von der DFG-Senatskommission
abgeleiteten Beurteilungswerten handelt es
sich sowohl um gesundheitsbezogene Werte,
wie dem Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwert
(BAT), als auch um deskriptive Werte,
wie dem Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwert
(BAR) und die Expositionsäquivalente
für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA). In
Kombination mit den vom Ausschuss für Gefahrstoffe
veröffentlichten Akzeptanz- und
Toleranzwerten aus den Expositions-Risiko-
Beziehungen und den EKA lassen sich darüber
hinaus auch risikobezogene Werte zur
Beurteilung ableiten. Derzeit existieren für
97 Stoffe bzw. Stoffgruppen Werte, die von
der DFG-Senatskommission zur Beurteilung
von Biomonitoringergebnissen erarbeitet
wurden, wobei es sich dabei in der Mehrzahl
um gesundheitsbasierte Werte handelt.
Ebenfalls existieren für diese Parameter auch
die entsprechenden Analysenmethoden, die
eine zuverlässige Bestimmung der Biomarker
ermöglichen. Damit werden bereits heute
für zahlreiche prominente Arbeitsstoffe die
Randbedingungen erfüllt, die von Seiten des
Verordnungsgebers als Voraussetzung für
ein Pflichtangebot von Biomonitoringuntersuchungen
an Beschäftigte mit Arbeitsstoff-Exposition vorgesehen sind.