Honorarabrechnung Der Konkurrenzkampf zwischen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienstleistern wird nicht selten über „Dumpingpreise“ ausgetragen, wodurch die Qualität der Leistung zumindest gefährdet ist. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die GOÄ in der Regel nur bei großen Beschäftigtenzahlen angewendet werden kann; bei kleinen Beschäftigtenzahlen hingegen könnten Arbeitgeber anhand der Rechnungen vulnerable Daten ihren Mitarbeitern zuordnen. Eine Lösung dieses Dilemmas existiert seit vielen Jahren in Österreich, wo die Ärztekammer Mindesthonorar-Empfehlungen herausgibt. Annegret E. Schoeller