Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages führte am 23. 10. 2019 eine Anhörung zum Entwurf eines „Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“ durch. Die Federführung dazu liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Die DGAUM konnte als...
Auf dem Papier eröffnet das Präventionsgesetz den Betriebsärzten neue Möglichkeiten, die Impfprävention zu intensivieren. Doch an anderer Stelle – beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen – werden diese Anreize durch komplexe Vorgaben konterkariert. Ein weiteres Problem ist, dass Impfungen durch Betriebsärzte nach wie vor nicht von den Krankenkassen erstattet werden können. Vertragliche Regelungen und ein strukturiertes, digitales Abrechnungssystem sind zu entwickeln.
Ein wichtiger Ansatzpunkt für eine umfassende Impfprävention ist der Zugang zu Bevölkerungsgruppen im Betrieb