Beschäftigte in Unternehmen aller Branchen und Größen gehen häufig auch mit Gefahrstoffen um, dazu gehören v.a. Verwenden, Bereithalten und Lagern. Die neue TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt nun ausdrücklich auch für das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, d.h., wenn dies in Mengen erfolgt, die den Tages- bzw. Schichtbedarf übertreffen. Unternehmer müssen aktuelle Forderungen ermitteln und umsetzen.
Die Corona-Warn-App soll künftig um weitere Funktionen ergänzt werden, meldet das Deutsche Ärzteblatt. Das gehe aus einem Papier des Bundesministeriums für Gesundheit hervor.
B. Thomson1
C. Steidelmüller1
T. Schröder2
A. Wittmers1
F. Pundt3
C. Weber1
1Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund2Universität Bremen, Institut für Soziologie 3Fachhochschule des Mittelstands, Berlin
The correlation between organisational context and the health of leaders and...
Dieser Inhalt liegt nur als PDF-Datei vor. Bitte öffnen Sie die im Artikel verlinkte Datei, um auf den Inhalt zuzugreifen.