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Alle Artikel zum Thema Kläger

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Recht

Basalzellkarzinome nach beruflicher UV-Einwirkung als Wie-Berufskrankheit anerkannt

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Nachdem zunächst bis 2013 mindestens 26 Fälle von Basalzellkarzinom (BZK) nach beruflicher UV-Einwirkung wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2I SGB VII anerkannt worden waren, wird deren Anerkennung seit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Hautkrebs durch UV-Licht vom 01.07.2013, die sich auf Plattenepithelkarzinome begrenzte, mit Hinweis auf weiteren Forschungsbedarf abgelehnt. Noch am 06.03.2023, also 10 Jahre später, lautete die Auskunft des BMAS lapidar, das Thema BZK befände sich im Beratungsstadium der „Vorprüfung“ des ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB). Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen. Dem tritt das vorliegende Urteil nicht zuletzt wegen der überlangen Verfahrensdauer beim Verordnungsgeber entgegen. Reinhard Holtstraeter

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Recht

Kaffeeholen ist versichert

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Mit dem Durchschreiten der Tür zu Kantine, Pausen- oder Sozialraum findet regelmäßig der Übergang zu nicht unfallversicherter privatwirtschaftlicher Tätigkeit statt. Mit bemerkenswerter Argumentation macht das hessische Landessozialgericht (LSG) hiervon eine Ausnahme, soweit die Wegstrecke innerhalb dieses Raumes noch Bestandteil des Weges zur Besorgung von Nahrungsmitteln zum alsbaldigen Verzehr ist. Reinhard Holtstraeter

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Unfallversicherungsschutz im Zu­sammenhang mit Corona-Schnelltests

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Recht  Allgemeine Gesundheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Behandlungen oder Grippeschutzimpfungen, gehören grundsätzlich zum unversicherten, persönlichen Lebensbereich. Sie stehen nicht schon deshalb unter Unfallversicherungsschutz, weil sie vom Unternehmen empfohlen und finanziert werden. Dies kann anders zu beurteilen sein, falls ein wesentliches betriebliches Interesse an der Durchführung besteht und die konkrete Maßnahme dem Unternehmen wesentlich dient. Unfallversicherungsschutz auf innerbetrieblichen Wegen zur Durchführung einer Gesundheitsmaßnahme kann unabhängig davon bereits aus organisatorischen Gründen bestehen. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 15.02.2022 - 1 Sa 208/21

COVID-19-Quarantäne als Urlaub

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Recht  Erkrankt ein Arbeitnehmer1 während seines Erholungsurlaubs und tritt Arbeitsunfähigkeit ein, so wird dieser Zeitraum nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Krankheit steht dem Erholungszweck entgegen. Das Gericht hatte vorliegend zu entscheiden, ob dies auch im Falle einer während des Erholungsurlaubs ergangenen behördlichen Absonderungsanordnung für einen nicht erkrankten Ansteckungsverdächtigen gilt. Reinhard Holtstraeter

VG Würzburg erkennt Erkrankung einer Gymnasiallehrerin an Multipler Chemikaliensensitivität nicht als Unfall und Berufskrankheit an

Chemielehrerin ohne Dienstunfallfürsorge

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Recht  Dienstunfälle oder Berufskrankheiten anerkennen zu lassen kann zuweilen schwierig sein – die Beschäftigten haben die volle Beweislast. Bei Unfällen kommt es auf ein „plötzliches Ereignis“ an. Bei Krankheiten muss man ihnen „besonders“ ausgesetzt sein. Eine Chemielehrerin scheiterte mit ihrer Klage beim Verwaltungsgericht. Thomas Wilrich

Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.05.2021 – B 2 U 15/19 R

Arbeitsunfall ohne körperliche Einwirkung

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Recht  Vorschnell wird oft das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ohne nähere Prüfung verneint, sofern der Gesundheitsschaden bei alltäglichen Routinetätigkeiten und/oder ohne körperliche Berührung eintritt. Mit der vorliegenden Entscheidung tritt das Bundesozialgericht dieser Handhabung deutlich entgegen. Es zeigt auf, welche Mindestfeststellungen zu treffen sind und betont die versicherungsrechtliche Gleichwertigkeit von unfallbedingter Einwirkung auf Körper oder Psyche versicherter Personen. Reinhard Holtstraeter

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Urteil des BSG vom 20.08.2019 – B 2 U 1/18 R –

Probearbeitstage sind versichert

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Recht  Vorstellungsgespräche, Probetage und sonstige dem Vertragsschluss vorgelagerte Aktivitäten standen bisher nur ausnahmsweise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallver­sicherung. Das Interesse des Stellenbewerbers1 am Erhalt des Arbeitsplatzes wurde als maßgebliche, eigenwirtschaftliche Motivation für diese Aktivitäten gesehen. Zu Recht stellt das Bundessozialgericht (BSG) nunmehr verstärkt auf das Interesse des Arbeitgebers an geeigneter Personalauswahl und den objektiv wirtschaftlichen Wert der Probearbeit für das Unternehmen ab und bejaht insoweit den Versicherungsschutz. Reinhard Holtstraeter

Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2019 – L 3 U 1/171

Berechnung der beruflichen ­UV-Belastung im Sinne der BK 5103

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Recht  Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut können als Berufskrankheit nach Nr. 5103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) anerkannt werden, sofern die versicherte berufsbedingte Sonneneinstrahlung zur Erhöhung der privaten Gesamtbelastung durch natürliche UV-Strahlen um mindestens 40 Prozent geführt hat. Bei Berechnung der Belastung ist eine Expositionserhöhung durch nicht versicherte (selbständige) Berufstätigkeit nicht zu berücksichtigen, insbesondere nicht der privaten Gesamtbelastung hinzuzurechnen.  Reinhard Holtstraeter

Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2019 – L 13 SB 4/19

Keine Begleitperson bei Begutachtungen

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Recht  Nur für die psychiatrische Begutachtung ist bisher höchstrichterlich geklärt, dass kein Anspruch auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei Anamneseerhebung und Untersuchung besteht. Als wesentlichen Aspekt hatte das Landessozialgericht zu beurteilen, ob das Verbot der Begleitperson auch für Untersuchungen bei sozialgerichtlich bestellten Sachverständigen auf orthopädischem Sachgebiet greift. In der auch für andere Fachgebiete richtungsweisenden Entscheidung verneint der Senat ein grundsätzliches Recht auf Begleitung. Die konsequente Weigerung des Klägers, eine Untersuchung durch gerichtlich bestellten Sachverständigen ohne Begleitung zu akzeptieren, könne zudem zum Verlust des Rechts auf Benennung eines eigenen Gutachters1 nach § 109 SGG führen. Reinhard Holtstraeter

Beschluss des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 03.07.2019 – L 5 U 29/18

Arbeitsplatzexposition an Telearbeitsplätzen privatwirtschaftlich?

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Recht  Die ohnehin aktuellen Themen Homeoffice und Telearbeit haben in der Corona-Krise eine zusätzliche Brisanz erhalten. Viele Arbeitnehmer1, die mit diesem Thema bisher nie konfrontiert waren, werden von ihren Beschäftigungsunternehmen gebeten, die dienstlichen Aufgaben von zuhause aus zu erledigen. Was ist, wenn im Homeoffice gesundheitsschädliche Stoffe einwirken, denen die oder der Beschäftigte privat nicht oder nicht in diesem Maße ausgesetzt ist? Einschlägige Rechtsprechung zu Berufserkrankungen von Telearbeitern gibt es bisher nicht. Ein Urteil zu einer arbeitsplatzbedingten exogen allergischen Alveolitis lässt aufhorchen. Reinhard Holtstraeter

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Warum Schadensersatzklagen nach arbeitsmedizinischen Diagnosen schwierig sind

“Privilegierte“ Betriebsärzte

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Recht  Ein Postzusteller verklagte eine Betriebsärztin, die ihn für arbeitsunfähig erklärte. Vergeblich: LG Leipzig und OLG Dresden verweisen auf die Rechtsstellung der Betriebsärzte gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Weisungsfreiheit und das Benachteiligungsverbot. Außerdem sind arbeitsmedizinische Begutachtungen „privilegierte“ Äußerungen, die nicht separat gerichtlich angegriffen werden können. Thomas Wilrich