AMR Am 17.11.2014 ist die neue Arbeitsmedizinische Regel 13.2 verabschiedet worden. Mit dieser Regel wird die im Anhang Teil 3 Absatz 2 Nummer 4 der Neufassung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-verordnung (ArbMedVV) vom 30. Oktober aufgenommene Vorsorge bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen konkretisiert. Bernd Hartmann1