Nachlese ASU-Kongress Es war ein langer Weg, bis die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Betrieb selbstverständlich wurde. Heutzutage tauschen sich die verschiedenen Akteure im Betrieb über hemmende und fördernde betriebliche Aspekte während des Prozesses zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus und werden durch interne und externe Experten unterstützt. Bianca Engelmann
Nachlese ASU-Kongress Impfungen im Sinne der ArbMedVV „sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten“. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers legt fest, ob die berufliche Tätigkeit ein höheres Infektionsrisiko beinhaltet. Ein berufliches Infektionsrisiko verpflichtet den Arbeitgeber zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und damit zum Angebot von Impfungen. Der Artikel fußt auf einem Vortrag beim 2. ASU-Präventionskongress und gibt nützliche Hinweise zu den Bestimmungen in Bezug auf Impfungen nach der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgevorordnung (ArbMedVV). Friedhelm Klingels