In Bayern ist in diesem Jahr die Zahl der Masern-Infektionen besonders hoch.
Eltern einer Grundschülerin sind vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster mit einem Eilantrag gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung für Schüler gescheitert.
Allein in den ersten Monaten 2024 haben sich in Deutschland bereits mehr Menschen nachweislich mit dem Masernvirus angesteckt als in den Jahren zuvor.
Ein Mainzer Elternpaar will seine Kinder nicht gegen Masern impfen lassen. Die Kita entscheidet daraufhin, die Kinder nicht weiter zu betreuen.
Die aktuell hohe Zahl an Masernerkrankungen in Nordrhein ist u.a. die Folge der mangelnden Impfbereitschaft gegen Erkrankungen wie Masern, Mumps und Röteln in den vergangenen Jahren.
Seit 2020 gilt in Deutschland eine Masernimpfpflicht. Durchgesetzt wird sie von den Gesundheitsämtern.
In Deutschland und der europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation steigt die Zahl der Masernfälle langsam an.
Seit dem 31. Juli gilt eine Masern-Impfpflicht für Menschen, die in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen.
Wer nach 1970 geboren wurde und in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommt, muss bis zum 31. Juli 2022 die Masernimpfung nachweisen.
Auf zwei Seiten vermitteln die Kurzinformationen "Masern-Impfung bei Kindern – was Sie wissen sollten" und "Masern – brauche ich eine Nachhol-Impfung?" wichtige Fakten und praktische Tipps zum Thema Masern und Impfschutz.