In der Praxis stellt sich die Frage nach einem adäquaten Gehörschutz für Arbeitnehmende mit Hörbeeinträchtigungen in lärmexponierten Berufen. Die Verfügbarkeit von Kombinationslösungen aus Hörgerät und Gehörschutz bietet hierbei eine potenziell geeignete Option, um sowohl den Schutz des Gehörs als auch die Kommunikationsfähigkeit zu gewährleisten. Eine Kenntnis der verschiedenen Systeme und ihrer spezifischen Eigenschaften ist unerlässlich, um eine fundierte Empfehlung aussprechen zu können.
Anders als vermutet werden könnte, sind die Diskussionen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Eignungsuntersuchungen nicht gänzlich zur Ruhe gekommen. Seitens des Staates wurde erneut verstärkt betont, dass in der Durchführung von bestimmten Eignungsuntersuchungen keine Aufgabe des Arbeitsschutzes gesehen wird. Auch stellen Arbeitgeber (teilweise auch mit Nachdruck über Rechtsanwaltskanzleien) an Betriebsärzte die Nachfrage, „was denn nun bei der Eignungsuntersuchung herausgekommen ist“. Die nicht endenden Diskussionen um diese Fragestellungen machen es lohnenswert, wieder einmal einen aktuellen rechtlichen Blick auf die Situation zu werfen. Nachfolgend soll dies anhand der landläufig immer noch so benannten „G25“ und „G41“ erfolgen.
Checklisten ermöglichen einen schnellen Überblick über komplexe Inhalte. Auch in der Arbeitsmedizin gibt es zahlreiche Bereiche, die sich mit einer Checkliste besser konkretisieren lassen. In loser Folge werden wir Ihnen im Praxisteil verschiedene Themen mit einer Checkliste näher beschreiben. Wir haben wichtige Details übersehen? Dann senden Sie uns eine Mail an manuskript [at] asu-arbeitsmedizin.com . Anregungen nehmen wir gerne auf und geben sie weiter!
Selbstständige stehen vor der Herausforderung, hohe Arbeitsanforderungen und ausreichende Erholung in Einklang zu bringen. Eine neue Studie zeigt: Erholung stärkt das Wohlbefinden, und das nicht auf Kosten der Leistung. Hierfür wurden 255 Selbstständige aus verschiedenen Branchen befragt. Die Ergebnisse liefern wichtige Impulse, wie Erholung und Wohlbefinden in der Selbstständigkeit gefördert werden können.
Das Schlafometer Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist ein Online-Screening-Tool bei Tagesmüdigkeit und Schlafstörungen, das gleichzeitig Ratschläge zur Prävention und Reduktion der Beschwerden gibt. Es richtet sich vorrangig an Beschäftigte in Schichtarbeit, aber auch an Unternehmen und kann kostenlos sowie ohne Registrierung genutzt werden. Der Vorschlag zum Tagesablauf basiert auf der Arbeitszeit und dem individuellen Chronotyp und wird durch praktische Empfehlungen zur Schlafförderung ergänzt. Die Antworten aus den integrierten Fragebögen zu Tagesmüdigkeit und Schlafstörungen weisen auf erhöhte Prävalenzen bei Beschäftigten in Schichtarbeit hin.
Flexible Arbeitszeitmodelle sind in administrativen Arbeitsbereichen ein etabliertes Modell, in der Produktion jedoch selten. Dort dominieren starre Schichtsysteme, die oft wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lassen. Um Berufs- und Privatleben besser vereinbaren zu können, fordern Beschäftigte mehr Flexibilität. Ein möglicher Ansatz hierfür ist die Selbstorganisation von Schichten, bei der Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten nach eigenen Präferenzen und Verfügbarkeiten unter Wahrung der betrieblichen Besetzungsbedarfe und Erfordernissen festlegen. Dies erfordert eine gut strukturierte Planung und die Einbindung der Beschäftigten in den Prozess. Dieser Praxisbeitrag skizziert einen Rahmen für die Selbstorganisation von Schichtarbeit ohne Schichtmodell.
Die 4-Tage-Woche wird oft mit kürzeren Arbeitszeiten und besseren Bedingungen assoziiert – doch was ist mit Schichtarbeit? Durchdachte Modelle können auch hier Belastungen senken und attraktive Freizeitblöcke schaffen. Entscheidend ist eine bedarfsgerechte Planung, die sowohl betriebliche Anforderungen als auch Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigt.
Betriebliche Arbeitszeit wird durch vielfältige Zusammenhänge geprägt. Leider sind die entstehenden Arbeitszeitmodelle unter Gesundheitsschutzaspekten nicht immer wünschenswert. Um die Gesundheit der Beschäftigten optimal zu fördern, sollte die Betriebsmedizin ihr bedeutendes Potenzial in der Arbeitszeitgestaltung aktiver einbringen.
Der Beitrag liefert empirische Befunde zur Verbreitung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland, außerdem zu deren betrieblicher Organisation. Er zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Betriebe eine Arbeitszeiterfassung eingeführt hat, größere eher auf der Basis systemischer, Kleinstbetriebe eher auf händischen Methoden. Die Arbeitszeiterfassung wirkt positiv auf die Begrenzung der Arbeitszeiten, reduziert Belastungen und damit gesundheitliche Gefährdungen. Ferner lässt sich beobachten, dass es mehr Betriebe gibt, die eine Arbeitszeiterfassung mit flexiblen Arbeitszeitsystemen, vor allem Arbeitszeitkonten, eingeführt haben als solche ohne eine Arbeitszeiterfassung. Beschäftigte erhalten Möglichkeiten zu einer selbstbestimmteren Zeitgestaltung. Dadurch lassen sich Zeitzwänge und Zeitstress abbauen und die Work-Life-Balance verbessern.
Für die Anerkennung einer Berufskrankheit der Nr. 3102 „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“ wurde bisher speziell für die Lyme-Borreliose der konkrete Infektionsnachweis durch den Stich einer infizierten Zecke gefordert. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nunmehr klargestellt, dass für besonders gefährdete Personengruppen eine erleichterte Feststellung genügend ist. Grundsätzlich sei der Nachweis ausreichend, dass eine besondere Infektionsgefahr wegen der entsprechenden Durchseuchung des Tätigkeitsumfelds der versicherten Person bestand.
Checklisten sind ein wertvolles Werkzeug, um komplexe Inhalte in der Arbeitsmedizin schnell zu erfassen. Sie helfen, wichtige Aspekte zu konkretisieren und den Überblick zu behalten. In unserer neuen Reihe „Checklisten für die Arbeitsmedizin“ stellen wir Ihnen praktische Vorlagen für verschiedene Bereiche vor. Haben wir ein wichtiges Detail übersehen? Wir freuen uns über Ihre Anregungen! Senden Sie uns einfach eine E-Mail an manuskript [at] asu-arbeitsmedizin.com.
Hauptziele der Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung sind die Wiederherstellung, Verbesserung sowie Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit kann im Prozess der Rückkehr zur Arbeit eine Orientierung bieten, gemeinsam notwendige und passende Unterstützungsmaßnahmen zu finden. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können diesen Prozess mit ihrer Expertise unterstützen, indem sie dazu beitragen, gesundheitsgerechte Lösungen zu finden.
Die psychotherapeutische Sprechstunde im Betrieb (PSIB) verbessert die Arbeitsfähigkeit und stärkt die Selbstwirksamkeit. Eine ganzheitliche Herangehensweise, die individuelle Unterstützung und betriebliche Maßnahmen kombiniert, fördert die erfolgreiche Krisenbewältigung und trägt zu einem gesunden Arbeitsumfeld bei.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann viel mehr bewirken, wenn es auf eine gefestigte Vertrauenskultur und breite Akzeptanz im Unternehmen trifft und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt möglichst schon in der Akutphase als Beratende und Lotsin/Lotse eingebunden ist. Sie oder er kann zum individuell angemessenen Vorgehen fachlich beraten, im Betrieb um Akzeptanz für Minderleistungen durch gesundheitliche Einschränkungen werben, die rechtzeitige Bereitstellung von Hilfen zur Arbeitserleichterung empfehlen und die Hilfsmöglichkeiten der Sozialversicherung nach gesundheitlich erforderlichen Aspekten bündeln. Dies wird im Folgendem an einem Praxisbeispiel erläutert.
In der heutigen Arbeitswelt ist es unerlässlich, die Bedürfnisse von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen ernst zu nehmen. Vor allem chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose stellen Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Ein effektives betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann jedoch entscheidend dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit dieser Beschäftigten zu bewahren und gleichzeitig ihre Integration ins Team zu fördern. Der folgende Artikel beschreibt das Praxisbeispiel eines Schienenfahrzeugmechanikers, der seit 2014 mit Einschränkungen aufgrund von Multipler Sklerose lebte, und beleuchtet die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit getroffen wurden.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Beschäftigten nach längerer Erkrankung die Reintegration in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Im folgenden Fallbeispiel wird die Situation eines Mitarbeiters beleuchtet, der aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherigen Aufgaben zu erfüllen. Die dargestellten Maßnahmen und Erkenntnisse verdeutlichen die Relevanz eines individuell abgestimmten BEM.
Der folgende Beitrag beschreibt die betriebliche Wiedereingliederung eines Triebfahrzeugführers mit einer Suchterkrankung. Dabei werden der Erkrankungsverlauf sowie die zusätzlichen Besonderheiten der verkehrsmedizinischen Eignung eines Triebfahrzeugführers im Güterverkehr betrachtet und im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung die erforderliche Zusammenarbeit aller Beteiligten dargestellt.
Das Forum Arbeitsphysiologie vereint seit seiner Gründung im Jahr 1996 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Arbeitsmedizin und der Arbeitswissenschaft zu einem jährlichen Symposium. Die finanzielle Grundlage bieten dafür die Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung und private Sponsoren1. Träger des Forums Arbeitsphysiologie sind die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA). Das Forum wird von einem Dreiergremium (seit 11/2023 Priv.-Doz. Dr. Benjamin Steinhilber und Dr. Tessy Luger – Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung, Universität Tübingen, sowie Prof. Dr. Julia Krabbe, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin [IPA] der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] Bochum) geleitet.
Als Anerkennungsvoraussetzungen für die Berufskrankheit Nr. 2102 wird ein sogenanntes belastungskonformes Schadensbild der Meniskopathie gefordert, wonach bei möglicher Mitbeteiligung des Außenmeniskus primär der Innenmeniskus und das Hinterhorn betroffen sein und stärkere Signalstörungen aufweisen sollen als Vorderhorn und Zwischenstück. Nach dem vorliegenden Urteil ist die gutachtliche Orientierung an dieser Forderung unberechtigt, weil die Berufsgruppe der Profifußballer2 Meniskusbelastungen unterlägen, die ein differenzierteres Schadensbild erwarten lassen.
Kongresse bieten immer viel Neues: Während die Referierenden im Hörsaal mit exzellenten Präsentationen viele interessierte Besucherinnen und Besucher erreichen, führen die Forschungsergebnisse aus Postern häufig nur ein Schattendasein. Sie stehen oft dicht-an dicht in Ecken des Veranstaltungsortes und es bleibt selten Zeit, sie alle gebührend zur Kenntnis zu nehmen. Doch auch hinter Postern steckt oft jede Menge Arbeit und manch interessantes Detail.
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) hat Schnittstellen mit vielen verschiedenen Bereichen. Insbesondere die Arbeitsmedizin kann einen wichtigen Beitrag zu einem zukunftsweisenden und ganzheitlich ausgerichteten Gesundheitswesen leisten. Am Beispiel des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird die mögliche sektorenverbindende Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmedizin und ÖGD aufgezeigt.
Mutterschutz am Arbeitsplatz – die Schutzziele sind im aktuellen Mutterschutzgesetz klar formuliert: Die Gesundheit der Mutter und des Kindes soll nicht gefährdet werden und gleichzeitig soll die Mutter keine Benachteiligungen erleiden. Ist dies ein Antagonismus oder zumindest eine Gratwanderung? Kann eine Umsetzung gelingen? Sind weitergehende Maßnahmen nötig?
Bluthochdruck wird global gerne als „silent killer“ bezeichnet, da er unbemerkt über Jahre und Jahrzehnte (neben Übergewicht, einem erhöhten Cholesterinspiegel, Rauchen und Diabetes) einen deutlichen Einfluss auf das Entstehen von Herz-Kreislauf-Ereignissen und die Mortalität hat. Bluthochdruck gehört wie Rauchen oder Diabetes zu den modifizierbaren Risiken (Global Cardiovascular Risk Consortium 2023) und kann heute mit guten Allgemeinmaßnahmen und einer pharmakologischen Therapie effizient beeinflusst werden. 90 % aller Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck sind gut kontrollierbar, so dass auch die negativen Folgen massiv reduziert werden können. Etablierte Leitlinien europäischer Fachgesellschaften (Mancia et al. 2023; McEvoy et al. 2024) und eine Nationale Versorgungsleitlinie (s. Online-Quelle) geben einfache und gute Empfehlungen für Blutdruckdiagnostik, -prävention und -therapie.
Die sektorenverbindende Versorgung im Gesundheitswesen spielt eine zentrale Rolle, um den Menschen eine ganzheitliche und kontinuierliche Betreuung zu bieten. Besonders die Zusammenarbeit zwischen Hausärztinnen/-ärzten und Arbeitsmedizinerinnen/-medizinern spielt hier eine entscheidende Rolle.
Die aktuelle TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ bietet umfassende Empfehlungen zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen und definiert Feuchtarbeit neu. Seit der Veröffentlichung im November 2022 gab es Unsicherheiten bei der Interpretation und Umsetzung, was zu vielen Anfragen bei den Unfallversicherungsträgern (UVT) führte. Dieser Artikel beantwortet häufige Fragen und Praxisprobleme aus arbeitsmedizinischer und wissenschaftlicher Sicht, um die Umsetzung der Empfehlungen zu erleichtern und pragmatische Lösungen vorzuschlagen.