Für die Anerkennung einer Berufskrankheit der Nr. 3102 „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“ wurde bisher speziell für die Lyme-Borreliose der konkrete Infektionsnachweis durch den Stich einer infizierten Zecke gefordert. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nunmehr klargestellt, dass für besonders gefährdete Personengruppen eine erleichterte Feststellung genügend ist. Grundsätzlich sei der Nachweis ausreichend, dass eine besondere Infektionsgefahr wegen der entsprechenden Durchseuchung des Tätigkeitsumfelds der versicherten Person bestand.
Checklisten sind ein wertvolles Werkzeug, um komplexe Inhalte in der Arbeitsmedizin schnell zu erfassen. Sie helfen, wichtige Aspekte zu konkretisieren und den Überblick zu behalten. In unserer neuen Reihe „Checklisten für die Arbeitsmedizin“ stellen wir Ihnen praktische Vorlagen für verschiedene Bereiche vor. Haben wir ein wichtiges Detail übersehen? Wir freuen uns über Ihre Anregungen! Senden Sie uns einfach eine E-Mail an manuskript [at] asu-arbeitsmedizin.com.
Hauptziele der Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung sind die Wiederherstellung, Verbesserung sowie Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit kann im Prozess der Rückkehr zur Arbeit eine Orientierung bieten, gemeinsam notwendige und passende Unterstützungsmaßnahmen zu finden. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können diesen Prozess mit ihrer Expertise unterstützen, indem sie dazu beitragen, gesundheitsgerechte Lösungen zu finden.
Die psychotherapeutische Sprechstunde im Betrieb (PSIB) verbessert die Arbeitsfähigkeit und stärkt die Selbstwirksamkeit. Eine ganzheitliche Herangehensweise, die individuelle Unterstützung und betriebliche Maßnahmen kombiniert, fördert die erfolgreiche Krisenbewältigung und trägt zu einem gesunden Arbeitsumfeld bei.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann viel mehr bewirken, wenn es auf eine gefestigte Vertrauenskultur und breite Akzeptanz im Unternehmen trifft und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt möglichst schon in der Akutphase als Beratende und Lotsin/Lotse eingebunden ist. Sie oder er kann zum individuell angemessenen Vorgehen fachlich beraten, im Betrieb um Akzeptanz für Minderleistungen durch gesundheitliche Einschränkungen werben, die rechtzeitige Bereitstellung von Hilfen zur Arbeitserleichterung empfehlen und die Hilfsmöglichkeiten der Sozialversicherung nach gesundheitlich erforderlichen Aspekten bündeln. Dies wird im Folgendem an einem Praxisbeispiel erläutert.
In der heutigen Arbeitswelt ist es unerlässlich, die Bedürfnisse von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen ernst zu nehmen. Vor allem chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose stellen Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Ein effektives betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann jedoch entscheidend dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit dieser Beschäftigten zu bewahren und gleichzeitig ihre Integration ins Team zu fördern. Der folgende Artikel beschreibt das Praxisbeispiel eines Schienenfahrzeugmechanikers, der seit 2014 mit Einschränkungen aufgrund von Multipler Sklerose lebte, und beleuchtet die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit getroffen wurden.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Beschäftigten nach längerer Erkrankung die Reintegration in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Im folgenden Fallbeispiel wird die Situation eines Mitarbeiters beleuchtet, der aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherigen Aufgaben zu erfüllen. Die dargestellten Maßnahmen und Erkenntnisse verdeutlichen die Relevanz eines individuell abgestimmten BEM.
Der folgende Beitrag beschreibt die betriebliche Wiedereingliederung eines Triebfahrzeugführers mit einer Suchterkrankung. Dabei werden der Erkrankungsverlauf sowie die zusätzlichen Besonderheiten der verkehrsmedizinischen Eignung eines Triebfahrzeugführers im Güterverkehr betrachtet und im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung die erforderliche Zusammenarbeit aller Beteiligten dargestellt.
Das Forum Arbeitsphysiologie vereint seit seiner Gründung im Jahr 1996 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Arbeitsmedizin und der Arbeitswissenschaft zu einem jährlichen Symposium. Die finanzielle Grundlage bieten dafür die Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung und private Sponsoren1. Träger des Forums Arbeitsphysiologie sind die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA). Das Forum wird von einem Dreiergremium (seit 11/2023 Priv.-Doz. Dr. Benjamin Steinhilber und Dr. Tessy Luger – Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung, Universität Tübingen, sowie Prof. Dr. Julia Krabbe, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin [IPA] der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] Bochum) geleitet.
Als Anerkennungsvoraussetzungen für die Berufskrankheit Nr. 2102 wird ein sogenanntes belastungskonformes Schadensbild der Meniskopathie gefordert, wonach bei möglicher Mitbeteiligung des Außenmeniskus primär der Innenmeniskus und das Hinterhorn betroffen sein und stärkere Signalstörungen aufweisen sollen als Vorderhorn und Zwischenstück. Nach dem vorliegenden Urteil ist die gutachtliche Orientierung an dieser Forderung unberechtigt, weil die Berufsgruppe der Profifußballer2 Meniskusbelastungen unterlägen, die ein differenzierteres Schadensbild erwarten lassen.
Kongresse bieten immer viel Neues: Während die Referierenden im Hörsaal mit exzellenten Präsentationen viele interessierte Besucherinnen und Besucher erreichen, führen die Forschungsergebnisse aus Postern häufig nur ein Schattendasein. Sie stehen oft dicht-an dicht in Ecken des Veranstaltungsortes und es bleibt selten Zeit, sie alle gebührend zur Kenntnis zu nehmen. Doch auch hinter Postern steckt oft jede Menge Arbeit und manch interessantes Detail.
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) hat Schnittstellen mit vielen verschiedenen Bereichen. Insbesondere die Arbeitsmedizin kann einen wichtigen Beitrag zu einem zukunftsweisenden und ganzheitlich ausgerichteten Gesundheitswesen leisten. Am Beispiel des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird die mögliche sektorenverbindende Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmedizin und ÖGD aufgezeigt.
Mutterschutz am Arbeitsplatz – die Schutzziele sind im aktuellen Mutterschutzgesetz klar formuliert: Die Gesundheit der Mutter und des Kindes soll nicht gefährdet werden und gleichzeitig soll die Mutter keine Benachteiligungen erleiden. Ist dies ein Antagonismus oder zumindest eine Gratwanderung? Kann eine Umsetzung gelingen? Sind weitergehende Maßnahmen nötig?
Bluthochdruck wird global gerne als „silent killer“ bezeichnet, da er unbemerkt über Jahre und Jahrzehnte (neben Übergewicht, einem erhöhten Cholesterinspiegel, Rauchen und Diabetes) einen deutlichen Einfluss auf das Entstehen von Herz-Kreislauf-Ereignissen und die Mortalität hat. Bluthochdruck gehört wie Rauchen oder Diabetes zu den modifizierbaren Risiken (Global Cardiovascular Risk Consortium 2023) und kann heute mit guten Allgemeinmaßnahmen und einer pharmakologischen Therapie effizient beeinflusst werden. 90 % aller Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck sind gut kontrollierbar, so dass auch die negativen Folgen massiv reduziert werden können. Etablierte Leitlinien europäischer Fachgesellschaften (Mancia et al. 2023; McEvoy et al. 2024) und eine Nationale Versorgungsleitlinie (s. Online-Quelle) geben einfache und gute Empfehlungen für Blutdruckdiagnostik, -prävention und -therapie.
Die sektorenverbindende Versorgung im Gesundheitswesen spielt eine zentrale Rolle, um den Menschen eine ganzheitliche und kontinuierliche Betreuung zu bieten. Besonders die Zusammenarbeit zwischen Hausärztinnen/-ärzten und Arbeitsmedizinerinnen/-medizinern spielt hier eine entscheidende Rolle.
Die aktuelle TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ bietet umfassende Empfehlungen zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen und definiert Feuchtarbeit neu. Seit der Veröffentlichung im November 2022 gab es Unsicherheiten bei der Interpretation und Umsetzung, was zu vielen Anfragen bei den Unfallversicherungsträgern (UVT) führte. Dieser Artikel beantwortet häufige Fragen und Praxisprobleme aus arbeitsmedizinischer und wissenschaftlicher Sicht, um die Umsetzung der Empfehlungen zu erleichtern und pragmatische Lösungen vorzuschlagen.
Posterpräsentationen sind ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlicher Kongresse, bieten sie doch Raum für detaillierte Diskussionen und den Austausch von Ideen. Dennoch werden sie oft nicht ausreichend gewürdigt. Um die Bedeutung dieser Präsentationsform zu unterstreichen, bietet die ASU den Posterpreisträgerinnen und -trägern unserer einschlägigen Fachkongresse die Möglichkeit, ihre Arbeit einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Künstliche Intelligenz (KI) kann für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein entscheidender Wettbewerbsvorteil werden und zusätzlich noch viel Gutes für die Arbeitsgestaltung und den Arbeitsschutz mit sich bringen. Richtig eingesetzt kann KI Produkte und Dienstleistungen verbessern UND die Arbeit sicherer sowie angenehmer machen. Um diese Win-Win-Situation hervorzubringen, müssen jedoch Spielregeln eingehalten werden. Diese stellt aktuell die KI-Verordnung der EU auf, die durch harmonisierte Normen rechtlich konkretisiert wird – mit direktem Bezug auf den Arbeitsschutz sowie konkrete Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland. Dass europäische Normung hier den Ton vorgeben soll, ist jedoch ein Novum auf verschiedenen Ebenen, was sowohl politisch als auch praktisch ganz bewusst begleitet und gesteuert werden muss.
Die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Qualität der Arbeitsbedingungen sind noch nicht ausreichend untersucht, auch wenn Kenntnisse zu Fehlbeanspruchungen, die mit der digitalen Transformation einhergehen, und Einschätzungen zu bisher ausgebliebenen oder auch ergriffenen Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Durch den zunehmenden Einsatz von KI können sich insbesondere die psychischen Fehlbeanspruchungen verschärfen. Quantität und Qualität der Maßnahmen müssen sich verbessern und der Einfluss auf die Technik und deren Einführung in den Betrieben muss für die Beschäftigten erhöht werden.
KI-assistierte Technologien versprechen, die Arbeit in der Pflege zu verbessern. Die Vielzahl veröffentlichter Studien stellt Akteurinnen und Akteure des Arbeitsschutzes vor die Herausforderung, einen Überblick über aktuelle Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen dieser Technologien auf Arbeitsbedingungen, die Kompetenzen und Gesundheit der Beschäftigten sowie auf ethische Aspekte der Pflegepraxis zu erhalten. Der Beitrag fasst Erkenntnisse aus 59 Übersichtsarbeiten zum Einsatz von KI in der Pflege zusammen und beleuchtet Bezüge zum Arbeitsschutz.
Der demografische Wandel bedeutet neue Herausforderungen für die Industrie. Der steigende Anteil älterer Beschäftigter erfordert eine stärkere Berücksichtigung ergonomischer Belastungen und gesundheitlicher Risiken am Arbeitsplatz. Mithilfe von intelligenter Sensorik können Bewegungen analysiert, ergonomische Bedingungen bewertet und Arbeitsabläufe gezielt verbessert werden.
Die Zusammenarbeit von Mensch und Roboter ermöglicht die Kombination der jeweiligen Stärken von beiden. Die Interaktion ist allerdings nicht immer intuitiv, sicher und angenehm. Eine Roboterbewegung, die eine verbesserte Körperhaltung des Beschäftigten zu ermöglicht, unterstützt die Personalisierung der Arbeitsstation. Dadurch könnten sich positive Effekte auf Akzeptanz und Effektivität einstellen und es kann sogar ein größerer Personenkreis in die Tätigkeit einbezogen werden.
KI-gestützte Bildanalyse wird eingesetzt, um die dermale Exposition gegenüber Gefahrstoffen zu quantifizieren und somit bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dabei wird verglichen, wie leistungsstark Modelle performen, wenn die Bilder zuvor vorverarbeitet worden sind. Der Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Forschungsergebnisse und die sich daraus ergebenden Perspektiven für zukünftige Forschung.
Aus Perspektive des Arbeitsschutzes ist künstliche Intelligenz als Produktions- und Arbeitsmittel im Betrieb inklusive potenziell verbundener Gefährdungsfaktoren zu betrachten. Doch KI kann auch gerade dafür eingesetzt werden, komplexe Arbeitsumgebungen einfacher und besser zu erschließen und Risiken zu ermitteln. Für beide Aspekte gibt es aber noch wenig konkrete Handlungsempfehlungen. Bis dahin hilft es, sich an bestehenden Anknüpfungspunkten mit grundsätzlich vorhandenen Kriterien zu orientieren.
Gewaltprävention am Arbeitsplatz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Hier bietet die Helios Arbeitsmedizin interdisziplinäre Beratung an, um Unternehmen bei der Prävention und Nachsorge von Gewaltereignissen zu unterstützen. Das Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie entwickelt auf den Betrieb zugeschnittene Konzepte, die eine sichere Arbeitsumgebung fördern und Mitarbeitenden sowie Führungskräften professionelle Hilfe bieten. Im folgenden Interview stellen Maria Helbig und Paul Bäcker das Konzept der Helios Arbeitsmedizin zum Thema Gewalt und Gewaltprävention vor.