Das Bundessozialgericht (BSG) gibt seine bisherige Rechtsprechung zu geschlechtsangleichen Operationen bei Transsexualismus auf. Bei der Diagnose und Behandlung eines durch Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks handele es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des § 135 SGB V unterfalle. § 135 SGB V entfalte daher eine Sperrwirkung auch für andere Personen bis zur Vorlage einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).
Die Herausforderungen für die arbeitende Bevölkerung haben sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Neben großen gesellschaftlichen Themen wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und insbesondere der Einführung der Künstlichen Intelligenz (KI), geopolitischen Konflikten und dem Klimawandel, spielt dabei insbesondere die Veränderung der Arbeitswelt eine entscheidende Rolle. Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Themen wie New Work, mobiles Arbeiten sowie virtuelle Führung in aller Munde. Für die Menschen sind diese Änderungen häufig mit einem Anstieg von Unsicherheit, Komplexität und Veränderungsgeschwindigkeit verbunden.
Ein neuer Master-Lehrgang der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) in Kooperation mit der MedUni Wien bietet Arbeitsmedizinern erstmals eine umfassende fachliche Vertiefung auf fachärztlichem Niveau in ihrer Kernkompetenz Arbeitsmedizin, kombiniert mit der bereits in vorherigen Masterlehrgängen bewährten interdisziplinären Kompetenzerweiterung in Organisationsmedizin. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über Arbeitsmedizin und Organisationsmedizin als Bestandteile eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie über Ziele, Inhalte und Struktur des neuen akademischen Weiterbildungsangebots.
In der sich wandelnden Arbeitswelt müssen Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten gewährleisten und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Besonders Klein- und Mittelbetriebe (KMU) haben oft begrenzte Ressourcen für Arbeitsschutzmaßnahmen. Hier setzt das österreichische Modell AUVAsicher an.
Ausgehend von der in Österreich verpflichtenden Qualitätsüberprüfung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wurde im Projekt „Qualitätssicherung in der Arbeitsmedizin“ ein Fragebogen entwickelt, der als Instrument für eine freiwillige Qualitätsüberprüfung für die arbeitsmedizinische Betreuung dienen soll. Der Fragebogen definiert notwendige Struktur- und Prozessvoraussetzungen sowie standardisierte Vorgehensweisen für arbeitsmedizinische Handlungen.
Zwischen dem deutschen und dem österreichischen Berufskrankheitenrecht gibt es viele Ähnlichkeiten. Das erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz wird im Folgenden zum Anlass genommen, die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen in Österreich zu beschreiben und über einige Berufskrankheiten im Speziellen zu berichten.
Grenzüberschreitende Arbeit bringt neue Herausforderungen – auch bei der Meldepflicht von Berufskrankheiten. Welche Regelungen gelten für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und Österreich? Was passiert, wenn Verdachtsfälle in verschiedenen EU-Ländern auftreten? Europäische Verordnungen steuern die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und regeln, welche Pflichten Medizinerinnen und Mediziner bei der Meldung von Berufskrankheiten haben.
Der Anteil psychischer Erkrankungsursachen an den krankheitsbedingten Fehltagen steigt weiter an. Deshalb muss die mentale Gesundheit der Beschäftigten im Fokus des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Arbeitsmedizin bleiben, als wichtiger Faktor in einem ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Dafür tritt auch der ehemalige Skispringer Sven Hannawald auf der Messe „Arbeitsschutz Aktuell“ in Stuttgart ein.
Eine nachhaltige arbeitsmedizinische Beratung in der Reisemedizin gibt Handlungsempfehlungen zum Erhalt der Gesundheit sowie der Vermeidung von Krankheit. Hierdurch werden ärztliche Vorstellungen im Gastland vermieden, was auch das örtliche Gesundheitssystem entlastet. Des Weiteren finden die Aspekte der Wiederverwertbarkeit, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung Berücksichtigung.
Auch bei vergleichsweise einfachen Konzentrationstätigkeiten können die extraauralen Auswirkungen von Lärm unter 80 dB(A) die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dargestellt werden konkrete Auswirkungen anhand des Praxisbeispiels der Sichtprüfung. Diese erfordert ein erhebliches Maß wiederkehrender Konzentration, lässt sich jedoch schwierig anhand aktueller Regelwerke einordnen. Für die Anwendungspraxis werden deshalb Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Die raumakustische Nachweisführung für Büronutzungen erfolgt in der Regel nach den Empfehlungen der DIN 18041. Mit der Einführung der Arbeitsstättenregel ASR A3.7 „Lärm“ im Jahr 2018 werden zusätzliche Anforderungen formuliert, die sich auf die Dimensionierung raumakustischer Maßnahmen auswirken können. Der vorliegende Beitrag fasst praktische Erfahrungen bei der raumakustischen Planung von Großraumbüros zusammen und geht der Frage nach, inwieweit die in der ASR A3.7 beschriebenen Zielkennwerte im Sinne der Schutzziele des Arbeitsschutzes stehen.
„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden“, so dichtet Wilhelm Busch schon vor über 100 Jahren. Und wie bei Musik, so scheiden sich auch bei vielen anderen Geräuschen die Geister. Häufig wird dann von „Lärm“ gesprochen, wobei dieser nicht immer gehörschädigend sein muss. Lärm kann auch physiologische, psychische und soziale Wirkungen auf Menschen haben. In diesen Fällen wird von extraauralen Lärmwirkungen gesprochen. Auch vor diesen Lärmwirkungen sind Menschen bei der Arbeit zu schützen.
In den letzten Jahren sind die Umgebungs- und Arbeitsgeräusche in Büroräumen nahezu verschwunden. Bürogebäude sind aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gegen Lärm von außen, aus Nebenräumen, von Etagen darüber oder darunter inzwischen gut geschützt, die allgemeinen Umgebungsgeräusche fallen niedrig aus. Bürogeräte sind ebenfalls gesetzlich bedingt immer leiser geworden. Geblieben sind sprechende Personen, die wegen fehlender Umgebungsgeräusche oft an jeder Stelle im Raum gut verstanden werden. Die durch das Absinken der Umgebungs- und Arbeitsgeräte entstandene Ruhe ist zum Problem geworden.
In offenen Bürostrukturen ist Lärm noch immer eine weit verbreitete Quelle von Unzufriedenheit, Belästigung, Störungen und Stress. Die in der Forschung gut dokumentierten Lärmwirkungen wie der „irrelevant speech effect“, also die Störung kognitiver Leistung durch irrelevantes Hintergrundsprechen, finden sich in der Praxis als zentrale Herausforderungen akustischer Gestaltung wieder. Nachfolgend werden fünf Aspekte vorgestellt, die bei der Planung und akustischen Optimierung unbedingt beachtet werden sollten – für mehr Zufriedenheit, Wohlbefinden und Produktivität im Büro.
Im ASU-Schwerpunktheft Klimawandel und Gesundheit (08/2023) wurde gezeigt, wie wichtig es ist, ein weiteres Voranschreiten des Klimawandels zu verhindern und uns an die bereits bestehenden und noch zu erwartenden Folgen des Klimawandels anzupassen. Dies gilt insbesondere auch für den Gesundheitsbereich. Da das ASU-Schwerpunktheft nicht das gesamte Spektrum der für die Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin wichtigen Gebiete im Themenbereich Klimawandel und Gesundheit abdecken konnte, werden in loser Folge weitere aktuelle Themen aus diesem Gebiet aufgegriffen.
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) bewegen sich in der Grünen Branche seit Jahren auf hohem Niveau. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als zuständige Berufsgenossenschaft gewährt Betroffenen, die an einer anerkannten BK leiden, umfassende Leistungen. Fachberaterinnen und -berater der SVLFG begleiten und unterstützen den Personenkreis von der Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen einer BK bis hin zu notwendigen Veränderungen des Arbeitsplatzes. In dieser Rubrik berichten wir in loser Folge, wie BKen in der Grünen Branche durch gezielte Präventionsmaßnahmen verhindert oder gemildert werden und wie Betroffene dank individueller Präventionsmaßnahmen weiter in ihrem Beruf verbleiben können.
Der A+A Kongress hat als zentrale deutsche Gemeinschaftsveranstaltung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine europäische und internationale Ausstrahlung. Gemeinsam mit ihm findet alle zwei Jahre die Internationale A+A Fachmesse in Düsseldorf statt – das nächste Mal vom 4. bis 7. November 2025. Zu den prägenden Themen des letzten Kongresses zählten künstliche Intelligenz und ihre Einsatzmöglichkeiten, die Folgen des Klimawandels sowie nachhaltige Strategien im Arbeitsschutz. Erfolgreiche Anwendungsbeispiele aus der Praxis des Arbeitsschutzes wurden vorgestellt und diskutiert. In lockerer Folge stellt das ASU-Magazin eine Auswahl der aktuellen Beiträge des A+A Kongresses vor und möchte auf diese Weise gemeinsam mit dem Kongressveranstalter Basi (Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) eine interdisziplinäre Diskussion anregen.
Crowdsourcing Projekt „Reden Sie mit!“ – Praxisnahe Forschungsprioritäten für Arbeitsmedizin in Österreich
Bäckerasthma in Zeiten gesetzlicher Änderungen und der neuen S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“
Hohes Niveau asbestassoziierter Todesfälle: Früherkennungsprogramme und ihre ambivalente Wirkung (Interview)
Neue Empfehlungen zur Lungenfunktionsprüfung – Praxisrelevante Aspekte für die Arbeitsmedizin
Ein gesundes Arbeitsumfeld ist heute nicht mehr nur ein Luxus, sondern eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens und die Motivation der Mitarbeitenden. Dies gilt besonders bei der Einführung von Systemen, die durch künstliche Intelligenz (KI) unterstützt werden. Um Gesundheitsrisiken proaktiv zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Arbeitsbedingungen sorgfältig analysieren und gestalten. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet sich hier als Instrument an. Miriam Rexroth, Ivon Ames
Die gutachterliche Beurteilung des Bewegungsapparates ist in hervorragender Weise durch gezielte Anamnese und mit den einfachen klinischen Mitteln der körperlichen Untersuchung möglich. Im Folgenden soll ein fokussierter, zielgerichteter Untersuchungsablauf vorgestellt werden, der bei zeitlich begrenzter Ressource einen raschen Überblick über Funktionsbeeinträchtigungen erlauben soll. Hans-Christian Pelger
Im folgenden Artikel sollen einige neurologische Fallkonstellationen aus dem Blickwinkel der Tätigkeit im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Integration in den Arbeitsmarkt beleuchtet und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ausgesprochen werden. Philipp Fischer