Aerosolforscher aus Deutschland plädierten in einem offenen Brief an die Politik für einen Kurswechsel bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie. „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass Drinnen die Gefahr lauert“, zitiert das Deutsche Ärzteblatt aus dem Schreiben.
Im Kampf gegen das Coronavirus SARS-COV-2 sollen Schnelltests bald auf breiter Front zu eingesetzt werden können – auch angesichts anstehender Lockerungen von Alltagsbeschränkungen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Strahlenschutzrecht Das Strahlenschutzrecht wurde durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) von 2017 und eine neue Strahlenschutzverordnung von 2018 neu geregelt. Ziel ist neben der Umsetzung der Euratom-Richtlinie 2013/59 eine Verbesserung des Strahlenschutzes, der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung. Im Folgenden wird die Struktur des neuen Strahlenschutzrechts vorgestellt und auf die wichtigsten Änderungen, die die Medizin und insbesondere die Radiologie betreffen, eingegangen. W. Reiche
Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebsärzte sollen ihre Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes engagiert wahrnehmen und dabei mit anderen betrieblichen Akteuren sowie den Betriebsräten zusammenarbeiten. Sie dürfen sich nicht auf Untersuchungsmedizin reduzieren lassen, sondern sollen sich um die gesundheitsgerechte Gestaltung der Verhältnisse kümmern. Dabei sind auch Veränderungen der letzten Jahre, wie beispielsweise Globalisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel, zu berücksichtigen. Petra Müller-Knöß
Psychische Erkrankungen Burnout ist in der öffentlichen Diskussion sowohl als neue Volkskrankheit beschworen wie auch als Modediagnose abgetan worden. Die DGPPN hat den kontroversen Begriff in ihrem Positionspapier aus psychiatrischer Sicht eingeordnet: ein Burnout-Syndrom für sich erfüllt nicht die Kriterien einer psychischen Erkrankung. Dennoch sind Burnout-Beschwerden medizinisch relevant und sollten ab-geklärt werden. Eine bessere Zusammenarbeit an den Schnittstellen von Betrieb und Gesundheitsversorgung verspricht ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf aufgrund psychischer Erkrankung zu reduzieren. Carlotta Schneller, Mathias Berger und Wolfgang Maier
Das BEM bietet die Chance zu einer Win-win-Situation mit Mehrwert für beide Seiten. Denn Wiedereingliederung und Erhalt der Erwerbsfähigkeit – ggf. unter Anpassung an das Machbare – sind für Mitarbeiter von hoher sozialer Bedeutung. Für das Unternehmen liegt die Bedeutung in der wirtschaftlichen Chance, betriebserfahrene Fachkräfte zu binden, Kosten zu reduzieren (Fehlzeiten, Lohnfortzahlungskosten, Ersatzarbeitskräfte), den sozialen Betriebsfrieden zu stärken und – nicht zuletzt – Rechtssicherheit zu schaffen.
Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Passgenau, modisch, komfortabel
Durch Veränderungen der Lebensumstände und Fortschritte der Medizin hat sich im letzten Jahrhundert der Versorgungsschwerpunkt von den akuten zu den chronischen zur Behinderung führenden Krankheiten verlagert. Damit erlangt die Rehabilitation als spezifische Behandlungsform, in deren Mittelpunkt die Krankheitsauswirkungen und die Vermeidung oder Verminderung einer Behinderung steht, zunehmend an Bedeutung. Wesentliche konzeptionelle und begriffliche Grundlage der Rehabilitation ist das biopsychosoziale Krankheitsmodell und die zugehörige Klassifikation, die ICF. Wesentliches Kennzeichen der Rehabilitation ist die interdisziplinäre Teamarbeit, die das Ziel verfolgt, die Teilhabe am Berufsleben und am Leben in der Gesellschaft wiederherzustellen oder zu verbessern.Hält ein Versicherter oder sein behandelnder Arzt Leistungen der Rehabilitation für erforderlich, findet ein Beratungsgespräch statt und die Krankenkasse prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Danach kann bei Vorliegen der medizinischen Indikation eine Rehabilitationsleistung vom Vertragsarzt verordnet werden. Fällt dem Betriebsarzt eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit eines Betriebsangehörigen auf und hält er eine Rehabilitation für erforderlich, kann er den Versicherten zur Antragstellung motivieren und durch Stellungnahmen und Befunde unterstützen. Nach einer Rehabilitationsleistung kann der Betriebsarzt wesentlich zu einer Verkürzung des Zeitraums bis zur Wiederaufnahme der Arbeit beitragen. Dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt als unabhängigem sozialmedizinischem Begutachtungsdienst der Krankenkassen unter anderem die Aufgabe zu, Verordnungen von Leistungen der Krankenkasse, wenn Zweifel an der Verordnung bestehen, zu prüfen und gegebenenfalls der Krankenkasse Alternativen zu empfehlen.
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