Suchtprävention „Im Rausch, gleichviel ob er betäubend oder erregend wirkt, wird Zeit vorweggenommen, ausgeliehen. Sie wird zurückgefordert.“ Diese Worte Ernst Jüngers, vor etwa 40 Jahren zu Papier gebracht, sind brandaktuell. Projiziert auf die Problematik Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz, wird die „zurückgeforderte Zeit“ greifbar: Zeit, in Gestalt von Ausfallzeiten Betroffener, entsprechender Mehrleistung Dritter und Produktivitätsverlust. Zeit, die verstreicht, bis endlich gehandelt wird. Sie wird besonders verzinst – und von allen zurückgefordert. Jens Demann
Sucht und Arbeitsplatz Betriebsärzte haben eine wichtige Rolle in der betrieblichen Suchtprävention: das Aufgabenspektrum reicht vom Initiieren oder Aktualisieren diesbezüglicher Betriebsvereinbarungen, Koordination und Mitarbeit bei Präventionsangeboten, Beratung von Kollegen und Vorgesetzten bis hin zu Einzelfallbetreuung und Case-Management. Kristin Hupfer