Die Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen soll in Bayern in den kommenden Monaten wie angekündigt langsam und schrittweise um- und durchgesetzt werden.
Eine „möglichst flexible und praktikable Auslegung“ der Vorgaben des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) fordern die Minister und Senatoren für Gesundheit der Länder.
Bereits im vierten Jahr ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)“ nun in Kraft. Der folgende Beitrag skizziert den Stand der Umsetzung und fokussiert dabei die Arbeitswelt. Beate Grossmann
Es wird offenbar, dass sich global die Lebenswelten und die Arbeitswelt mit neuen Marktanforderungen enorm verändern. Diese neuen Anforderungen werden beispielsweise durch Digitalisierung und disruptive Technologien bei einer immer älter werdenden Gesellschaft hervorgerufen. Dadurch fallen zwar...
Impfleistungen durch Betriebs- und Werksärzte
Eines der Ziele des Präventionsgesetztes ist es, die Durchimpfung in der Bevölkerung zu verbessern. Durch die Einbeziehung von Betriebs- und Werksärzten kann der Zugang zu den mehr als 40 Millionen abhängig verbessert werden, so der Tenor eines...
Sehr geehrte Abgeordnete,
für den Verband der Betriebs- und Werksärzte war die Verabschiedung des Präventionsgesetzes ein wichtiger Meilenstein, um in unserem Gesundheitssystem das Thema Prävention stärker zu verankern.
Leider stellen wir fest, dass es bei der Umsetzung keine Fortschritte für...
Gespräch mit der parlamentarischen Staatssekretärin Frau Ingrid Fischbach am 24. Oktober 2016 in Berlin
Jedes Jahr werden im Gesundheitswesen Milliarden ausgegeben, um Menschen zu heilen. Prävention und Gesundheitsförderung hingegen wurden lange Zeit beinahe stiefmütterlich behandelt - bis endlich das Präventionsgesetz in Kraft getreten ist. Die Juni-ASU berichtet aus unterschiedlichen Perspektiven über erste Umsetzungsaktivitäten der neuen Regelungen. Einige Beispiele:
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Am 18. August 1998 ist die “Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, kurz: Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erlassen worden.