Auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice steht als mitversicherter Betriebsweg unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Recht Auf den Wegen von und zur Arbeit ist grundsätzlich nur der direkte Weg versichert. Ein Abweichen von diesem Weg beendet den Unfallversicherungsschutz zumindest solange, wie der direkte Weg nicht wieder erreicht ist. Ausnahmen davon bestehen nur, sofern der Umweg unerheblich oder durch Gefahren des Weges bedingt ist. Dies gilt auch für irrtümliches Abweichen vom direkten Weg. Reinhard Holtstraeter
Auf den Wegen von und zur Arbeit ist grundsätzlich nur der direkte Weg versichert. Ein Abweichen von diesem Weg beendet den Unfallversicherungsschutz zumindest solange, wie der direkte Weg nicht wieder erreicht ist.
Das am 11.04.2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG) bringt Änderungen beim Unfallversicherungsschutz vieler nebenberuflicher Notärztinnen und Notärzte im Rettungsdienst mit sich.
Das Sonderentschädigungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung bietet im Home-office oder bei der Telearbeit keinen Versicherungsschutz rund um die Uhr. Nicht jede Tätigkeit oder jeder Weg, der auch betrieblichen Zwecken dient, ist versichert.
Dank heutiger Kommunikationstechnologien nutzen Selbständige und Arbeitnehmer zunehmend die Möglichkeit, ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise von zu Hause aus zu erledigen.
Quelle: vbg
Berufliche Weiterbildungen sind wichtig, um den eigenen Wettbewerbsvorteil auszubauen und das eigene Know-how zu erweitern. Wie bei der täglichen Arbeit sind Beschäftigte bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme gesetzlich unfallversichert, wenn die Weiterbildung die...
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