Recht Am 31. 10. 2013 ist die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ in Kraft getreten. Mit Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl) ist somit der im Februar 2013 begonnene Geschäftsgang zur Novellierung der ArbMedVV abgeschlossen. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen (Synopse) kann der Internetpräsenz http://www.sicherheitsrecht-bayern.de/Novellierung-ArbMedVVentnommen werden. Nachfolgend wird lediglich die neue Fassung der ArbMedVV wiedergegeben. Patrick Aligbe