Zum Thema nichtionisierende Strahlung (NIS) besteht ein Bedarf für umweltmedizinische Beratungsstrukturen, doch gibt es nur wenig systematisches Wissen dazu. Beobachtungen sollten ernst genommen, medizinisch abgeklärt und umweltbezogene Faktoren systematisch miteinbezogen werden. Der folgende Beitrag stellt ein in die Grundversorgung eingebettetes Versorgungskonzept in der Schweiz vor: Ein Ärztenetzwerk aus umweltmedizinisch geschulten Konsiliarärztinnen und -ärzten führt auf Zuweisung umweltmedizinische Beratungen durch. Eine Koordinationsstelle an einem universitären Hausarztinstitut operiert als Backoffice und sichert Qualität und nötige Forschung. Edith Steiner
Viele Universitäten und Hochschulen entwickeln innovative Konzepte für ihre Angebote im Bereich der allgemeinen Prävention und Gesundheitsförderung für Studierende, um deren Inanspruchnahme zu erhöhen (Schweighart et al. 2023; Letzel 2018). Digitale Präventionsangebote können die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Studierende an Universitäten und Hochschulen unterstützen. Im Rahmen eines Pilotprojekts erarbeitete das Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung (IASV) am Universitätsklinikum Tübingen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), das Format einer onlinebasierten arbeitsmedizinischen Vorsorge für Studierendengruppen für den Vorsorgeanlass Gefährdung durch regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation. Katja Witzel et al.
Krebserzeugende und keimzellmutagene (erbgutverändernde) Stoffe sind in Deutschlands Betrieben weit verbreitet.
Die Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) werden die Medizin des 21. Jahrhunderts prägen. KI-Systeme ermöglichen eine zunehmende Unterstützung menschlicher Ressourcen im Gesundheitswesen und in vielen weiteren Bereichen der modernen Arbeitswelt. Von der Nutzung neuer Technologien kann die Arbeitsmedizin, zum Beispiel im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, profitieren. Johannes Wittmann
Im Epidemiologischen Bulletin 14/2023 hat die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut die aktuellen Empfehlungen für Reiseimpfungen veröffentlicht. Bei Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefahren ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Reisenden gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Pflicht.
Bei der Einführung neuer Technologien in die Fertigung können in der arbeitsmedizinischen Vorsorge die individuelle Gesundheitssituation der Beschäftigten und arbeitsbedingte Belastungsfaktoren erfasst werden. Die individuelle und gruppenbezogene Auswertung der so generierten Erkenntnisse ermöglicht die Beurteilung der Wirksamkeit technischer und individueller Schutzmaßnahmen und schafft die Grundlage für deren Weiterentwicklung. Das gilt auch für Gefährdungen, die nicht im Anhang der Verordnung arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) genannt sind. Horst Mann et al.
UV-Strahlung ist die krebserzeugende Einwirkung, der die meisten Beschäftigten in Deutschland am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ein erhöhtes arbeitsbedingtes Krebsrisiko ist derzeit nur für die natürliche (solare) UV-Strahlung wissenschaftlich belegbar. Die künstliche und natürliche UV-Exposition wird im deutschen Arbeitsschutz unterschiedlich behandelt, wobei die wissenschaftliche Datenbasis nicht die Ursache dieser Ungleichbehandlung ist.Vorschläge für den Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Exposition gegenüber künstlicher und natürlicher optischer Strahlung wurden bereits in der ASU im Jahr 2019 und in den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022) publiziert. Hans Drexler
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist seit 2008 durch die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gesetzlich verankert. Die inhaltliche Weiterentwicklung hat aus praktischer wie aus wissenschaftlicher Sicht einen hohen Stellenwert für das Fachgebiet. Die aktuellste Entwicklung liegt nun mit der Arbeitsmedizinischen Regel Nr. 3.3 (AMR 3.3) vor. Stephan Schlosser
Zur aktuellen Thematik über die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge und die neue AMR 3.3 führt ASU ein Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Kraus (TK), dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), und Dr. Wolfgang Panter (WP), dem Präsidenten des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).
Die arbeitsmedizinische Vorsorge gibt Betriebsärztinnen und Betriebsärzten ein Instrument in die Hand, mit dem sie arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorschlagen können. So kann arbeitsmedizinische Vorsorge individuelles Leid verhindern, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranbringen. Mit der neuen Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ eröffnet sich den Betriebsärztinnen und -ärzten ein ganzheitlicher Ansatz, um die arbeitsmedizinische Vorsorge besonders effektiv zu gestalten. Hella von Oppen, Brigitte Hoffmann
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wurde durch die „Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (ArbMedVV) und ihre Aktualisierungen 2013 und 2019 weiterentwickelt und mehr präventiv ausgerichtet. Allerdings bleibt sie in der Praxis oft noch eng auf ihre jeweiligen Anlässe fokussiert – und damit hinter...
Gemeinsame Stellungnahme von DGAUM und VDBW Arbeitsmedizinische Vorsorge folgt künftig noch stärker einem ganzheitlichen Prinzip. So sieht es die im Dezember veröffentlichte neue arbeitsmedizinische Regel (AMR) vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) vor. Ziel ist es, das Präventionspotenzial der Arbeitswelt in Deutschland besser zu nutzen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt der Erhalt der Gesundheit und damit der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunehmend an Bedeutung. Eine zentrale Rolle spielt hierbei eine gute betriebliche Präventionsarbeit. Ziel ist, krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden und es den Beschäftigten zu ermöglichen, lange beruflich tätig sein zu können. Der Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) begrüßen dies ausdrücklich.
Siehe auch https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/diskussionspapier-des-ausschu… (Kurzversion) und https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfA… (ungekürzte Fassung)
Vorbemerkung
Es ist ein Gewinn für die Arbeitsmedizin, wenn sie sich ein Positionspapier gibt, um...
Digitalisierung Das 21. Jahrhundert ist geprägt von neuen, zukunftsweisenden Technologien und dem Einsatz von Digital Health, Künstlicher Intelligenz und Big Data in steigendem Umfang. Besonders im Gesundheitswesen können neue Dimensionen der Diagnostik und Therapie, zum Beispiel durch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz, erreicht werden. Auch die moderne Arbeitsmedizin bietet für technologische Innovationen viele interessante und vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Johannes Wittmann
Schon das Cover mit einem dicken roten Balken und den Worten „DGUV Empfehlungen“ markiert die Abkehr vom früher seriösen anthrazit-grauen, später seriös dunkelblauen Bucheinband der 1971 erstmals erschienenen „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“...
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist selten präventiv und beratend organisiert. Die entscheidenden Rechtsgrundlagen, das Arbeitssicherheitsgesetz und die Arbeitsmedizin-Vorsorgeverordnung, werden nicht konsequent befolgt.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. setzt sich dafür ein, eine ganzheitliche Vorsorge durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu stärken.
Dieser Flyer, soll inhaltliche Vorschläge anbieten sowie zum Austausch und zur Diskussion anregen.
Mitglieder des VDBW erhalten den Flyer mit...
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. setzt sich dafür eine ganzheitliche Vorsorge durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu starten.
Fragen zur Zukunft und Weiterentwicklung der Arbeitsmedizin an Expertinnen und Experten des Faches, gestellt von Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel (SL), Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz doi:10.17147/asu-1-182131
Mit einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm klären die Gastro-Liga und die Stiftung LebensBlicke auch im diesjährigen Darmkrebsmonat März über die Bedeutung einer frühzeitigen Vorsorge auf.
Die Stiftung LebensBlicke hat mit Frau Bärbel Bas, amtierende Präsidentin des Deutschen Bundestages, eine prominente Botschafterin für die Darmkrebsprävention gewinnen können.
Arbeitsschutz Holz als nachwachsender Rohstoff nimmt weltweit einen immer größeren Stellenwert ein, neue Verarbeitungsschritte unterschiedlichster Holzarten sind Herausforderungen für den ganzheitlichen Arbeitsschutz und die moderne Arbeitsmedizin. Der Umgang mit kanzerogenen Holzstäuben ist eine Aufgabe, für die es eine Vielzahl geeigneter Maßnahmen gibt. Die Vermeidung berufsbedingter Krebserkrankungen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Gegenwart und Zukunft. Johannes Wittmann
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Beschäftigten, die im Freien arbeiten, haben die Sonnenstrahlung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterweisen.
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir stellen ein gemeinsames Positionspapier der DGAUM und des VDBW zum Thema „ganzheitliche Vorsorge“ zur Diskussion. Wir sind überzeugt, dass dies ein wichtiges, strategisches Zukunftsthema für unsere betriebsärztliche Tätigkeit ist. Das präventive...
Arbeitsmedizinische Vorsorge In der aktuellen Fassung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt als Auslöseschwelle für die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen ein Luftgrenzwert von 75 µg/m3. Da dieser Wert nicht gesundheitsbasiert ist, kann bei dessen Einhaltung eine Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten mit einer entsprechenden Exposition nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) diskutiert daher aktuell, wie die Auslöseschwelle für Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Blei angepasst werden kann1. Stephan Letzel