Seit Jahren ist in der Arbeitsmedizin zu beobachten, dass die korrekte Bezeichnung der Personen, die arbeitsmedizinisch betreut werden, ausgesprochen schwerfällt. Gerne wird hierfür die Bezeichnung „Klientin/Klient“, „Probandin/Proband“ oder „Beschäftigte/Beschäftigter“ benutzt oder handelt es sich vielleicht um Kundinnen und Kunden oder Konsumentinnen und Konsumenten unserer Dienstleistung? Stephan Letzel
Zur Diskussion gestellt Die Anforderungen an den Schutz individueller Gesundheitsdaten steigen – nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung. Nur in enger Kooperation und Arbeitsteilung von Arbeitsmedizinern mit IT-Experten und Softwareanbietern können arbeitsmedizinische IT-Systeme etabliert und betrieben werden, die den stetig steigenden Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit, zugleich aber an den Datenschutz und die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gerecht werden. Die zweite und letzte Folge befasst sich mit den Risiken im Datenschutz und technischen Schutzmaßnahmen. Patrick Aligbe et al.
Zur Diskussion gestellt Der Beitrag wurde vom Autor auf Bitten der Projektgruppe (PG) 1 des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundesarbeitsministerium geschrieben, der er seit ihrer Gründung angehört. Die Projektgruppenmitglieder sind der Auffassung, dass es offenbar große Umsetzungsprobleme mit der aktuellen Fassung der ArbMedVV und den ergänzenden Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) gibt und haben angeregt, dass hierzu eine kritische Bestandsaufnahme erfolgen soll. Mit diesem Beitrag wurden die Anregungen mit Zustimmung der PG 1 aufgenommen. Weitere Anregungen von arbeitsmedizinischen Experten, wie von Prof. Kessel, Frau Dr. Karbe-Hamacher und Dr. Nauert sind berücksichtigt worden. Detlef Glomm
Arbeitsweg und Gefährdung 17 Millionen Menschen pendeln jeden Morgen. 8,5 Millionen Arbeitnehmer sind täglich länger als eine Stunde zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrem Zuhause unterwegs. Hinzu kommen noch etwa 1 Million Wochenendpendler. Sie alle macht der Weg von und zur Arbeit mehr oder minder krank und einsam. Betriebsärzte und Arbeitgeber sollten präventiv etwas dagegen tun. Vorgestellt wird die Gefährdungsanalyse GUROM, entwickelt in Kooperation zwischen dem Deutschen Verkehrsrat, der Deutschen Unfallversicherung und der Friedrich-Schiller-Universität Jena (www.gurom.de). Jens-H. Grotewohl und Regina Landgraf
Zur Diskussion gestellt Das Jugendarbeitsschutzgesetz von 1960 erfuhr in verschiedenen Bereichen gewisse Anpassungen (zuletzt im Januar 2015). Änderungen im Bereich „Gesundheitliche Betreuung“, wur-den durch die Arbeitsmedizin wiederholt gefordert, fanden aber keinen Eingang. Somit reflektiert das Gesetz in diesem Bereich im Wesentlichen den Stand von 1960 bzw. hinsichtlich des Untersuchungsumfangs den Stand von 1990, aus dem die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung stammt. Cajus Seyfried
Zur Diskussion gestellt Der Diskussion um die Präventivmedizin mangelt es häufig an Seriosität. Nicht selten unterbleibt eine Unterscheidung zwischen der Gesundheitsförderung und Prävention einer-seits und der Früherkennung von Krebserkrankungen andererseits. Dabei gibt es aufgrund der demo-grafischen Veränderungen dringenden Handlungsbedarf! Johannes Scholl und Michael Schneider
Kommentar Der aktuelle „Stressreport Deutschland (2012)“ der BAuA hat eindringlich deutlich gemacht, dass es bei den psychischen Belastungen keine Entwarnung gibt. Petra Müller-Knöß