Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
  • Home
  • Alle Artikel zum Thema Zur Diskussion gestellt

Alle Artikel zum Thema Zur Diskussion gestellt

Zur Diskussion gestellt

Arbeitsmedizinische Betreuung: ­Patient, Klient, Proband oder Beschäftigter – Wovon sprechen wir?

-

Seit Jahren ist in der Arbeitsmedizin zu beobachten, dass die korrekte Bezeichnung der Personen, die arbeitsmedizinisch betreut werden, ausgesprochen schwerfällt. Gerne wird hierfür die Bezeichnung „Klientin/Klient“, „Probandin/Proband“ oder „Beschäftigte/Beschäftigter“ benutzt oder handelt es sich vielleicht um Kundinnen und Kunden oder Konsumentinnen und Konsumenten unserer Dienstleistung? Stephan Letzel

© Foto: LeoWolfert / Thinkstock
Folge 2: Rechtliche, technische und organisatorische Aspekte

Datenschutz in der Arbeitsmedizin

-

Zur Diskussion gestellt  Die Anforderungen an den Schutz individueller Gesundheitsdaten steigen – nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung. Nur in enger Kooperation und Arbeitsteilung von Arbeitsmedizinern mit IT-Experten und Softwareanbietern können arbeitsmedizinische IT-Systeme etabliert und betrieben werden, die den stetig steigenden Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit, zugleich aber an den Datenschutz und die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gerecht werden. Die zweite und letzte Folge befasst sich mit den Risiken im Datenschutz und technischen Schutzmaßnahmen. Patrick Aligbe et al.

© Foto:  GeorgeRudy / Thinkstock
Eine kritische Bestandsaufnahme

Die Umsetzung der ArbMedVV – Chancen und Hemmnisse

-

Zur Diskussion gestellt  Der Beitrag wurde vom Autor auf Bitten der Projektgruppe (PG) 1 des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundesarbeitsministerium geschrieben, der er seit ihrer Gründung angehört. Die Projektgruppenmitglieder sind der Auffassung, dass es offenbar große Umsetzungsprobleme mit der aktuellen Fassung der ArbMedVV und den ergänzenden Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) gibt und haben angeregt, dass hierzu eine kritische Bestandsaufnahme erfolgen soll. Mit diesem Beitrag wurden die Anregungen mit Zustimmung der PG 1 aufgenommen. Weitere Anregungen von arbeitsmedizinischen Experten, wie von Prof. Kessel, Frau Dr. Karbe-Hamacher und Dr. Nauert sind berücksichtigt worden. Detlef Glomm

© Foto:  chat9780 / Thinkstock
©  AlexRaths/Thinkstock
Anmerkungen aus arbeitsmedizinischer Sicht1

Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

-

Zur Diskussion gestellt  Das Jugendarbeitsschutzgesetz von 1960 erfuhr in verschiedenen Bereichen gewisse Anpassungen (zuletzt im Januar 2015). Änderungen im Bereich „Gesundheitliche Betreuung“, wur-den durch die Arbeitsmedizin wiederholt gefordert, fanden aber keinen Eingang. Somit reflektiert das Gesetz in diesem Bereich im Wesentlichen den Stand von 1960 bzw. hinsichtlich des Untersuchungsumfangs den Stand von 1990, aus dem die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung stammt. Cajus Seyfried

©  Jupiterimages/Thinkstock
Warum die Rolle der seriösen Präventivmedizin in Unternehmen aufgewertet werden muss

Praevenire necesse est

-

Zur Diskussion gestellt  Der Diskussion um die Präventivmedizin mangelt es häufig an Seriosität. Nicht selten unterbleibt eine Unterscheidung zwischen der Gesundheitsförderung und Prävention einer-seits und der Früherkennung von Krebserkrankungen andererseits. Dabei gibt es aufgrund der demo-grafischen Veränderungen dringenden Handlungsbedarf! Johannes Scholl und Michael Schneider

© © David Woolley/Thinkstock

Stress am Arbeitsplatz: Wir brauchen eine Anti-Stress-Verordnung

-

Kommentar  Der aktuelle „Stressreport Deutschland (2012)“ der BAuA hat eindringlich deutlich gemacht, dass es bei den psychischen Belastungen keine Entwarnung gibt. Petra Müller-Knöß