Der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“(Kodex) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde am 3. Juli 2019 in der Mitgliederversammlung der DFG beschlossen und ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Er ersetzt die bis dahin geltende Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (Denkschrift), die von einer zehnköpfigen Expertenkommission im Zeitraum von August 2018 bis Februar 2019 grundlegend reformiert wurde.
Ziel des Kodex ist es, den Adressaten – den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen – zu ermöglichen, ihre internen Strukturen, Prozesse und Handlungen an den Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auszurichten. Es soll eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert werden, die weniger von den Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis her gedacht ist, als von dem Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Mit Inkrafttreten des Kodex zum 1. August 2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Für diejenigen Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, die bereits die einschlägigen Regelungen der Denkschrift der DFG „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ rechtsverbindlich umgesetzt haben, besteht eine zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der Leitlinien des Kodex. Die Frist beginnt am 1. August 2019 und endet am 31. Juli 2021.
Auszug aus dem Kodex:
Präambel
Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis. In unterschiedlichen Rollen tragen auch Fachgesellschaften, Fachzeitschriften, Verlage, Forschungsförderer, Hinweisgebende, Ombudspersonen und das Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bei; sie richten ihr Handeln in der – mit öffentlichen wie auch mit nicht öffentlichen Mitteln geförderten – Forschung an den Grundgedanken des Kodex aus.
So erfüllen Hinweisgebende, die einen begründeten Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens anzeigen, eine für die Selbstkontrolle der Wissenschaft unverzichtbare Funktion. Wissenschaftliche Fachgesellschaften fördern gute wissenschaftliche Praxis durch eine gemeinsame Willensbildung ihrer Mitglieder und durch die Festlegung forschungsethischer Standards, auf die sie ihre Mitglieder verpflichten und die sie in der Community etablieren. Herausgeberinnen und Herausgeber von Fachzeitschriften tragen den Anforderungen an qualitativ hochwertige Wissenschaft durch strenge Begutachtungsverfahren Rechnung. Das unabhängige Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ sowie die lokalen Ombudspersonen sind vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und -partner, die Beratung und Konfliktvermittlung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer etwaigen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit anbieten.
Auch Förderorganisationen nehmen eine wichtige Rolle mit Blick auf die Festigung und den Schutz von Standards guter wissenschaftlicher Praxis ein. Durch die konkrete Ausgestaltung ihrer Förderprogramme schaffen sie angemessene Rahmenbedingungen für redliches wissenschaftliches Handeln. Durch eigene Verfahren zur Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens tragen sie ferner dazu bei, Unredlichkeit in der Wissenschaft entgegenzutreten.
Im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs hat die DFG zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis die nachstehenden Leitlinien aufgestellt. Sie bilden den Konsens der Mitglieder der DFG zu den grundlegenden Prinzipien und Standards guter wissenschaftlicher Praxis ab und werden durch diese getragen. Diese Leitlinien bieten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in ihrem Forschungsalltag redlich verhalten müssen, eine verlässliche Richtschnur, um gute wissenschaftliche Praxis als festen und verbindlichen Bestandteil der Forschung zu verankern.
Den kompletten Kodex finden Sie unter:
https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen…