Unter anderem verpflichtetet das Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese vorausschauende Herangehensweise prägt seither in Deutschland den Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Konkret verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber, die Gefährdungen zu beschreiben, die mit den Arbeitsabläufen in seinem Betrieb verbunden sind. Chemikalien, Krankheitserreger, Gefahrstoffe, Lärm, Stress - die Belastungen können vielfältig sein. Sind die Gefährdungen dokumentiert, können anschließend die Maßnahmen festgehalten werden, die die Beschäftigten vor diesen Belastungen schützen oder die Belastung zumindest minimieren.
Aus Anlass des Jubiläums hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Mitte August eine Pressemitteilung herausgegeben, die hier nachgelesen werden kann:
presseservice.pressrelations.de/pressemitteilung/20-jahre-arbeitsschutzgesetz--1996-eingefuehrte-pflicht-zur-gefaehrdungsbeurteilung-praegend-fuer-den-arbeitsschutz-605904.html (Anm. d. Red.: Link nicht mehr gültig)