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IM BRENNPUNKT

Ärztliche Präventionsempfehlung als Chance und Herausforderung

Ziel einer Online-Umfrage, die vom Sportärztebund Nordrhein konzipiert wurde, war es, die Einschätzung der über 300 teilnehmenden Ärzte bezugnehmend auf den Nutzen, die Durchführbarkeit im ärztlichen Alltag und die Auswirkungen für die Patienten zu eruieren.

Am 25. Juli 2015 ist das Präventionsgesetz in Kraft getreten. Unter vielen anderen Themen ist darin auch die Möglichkeit der ärztlichen Präventionsempfehlung beschrieben, die von jedem Arzt an jeden Patienten im Rahmen der jeweiligen Untersuchungen abgegeben werden kann. Diese bislang noch nicht näher ausgeführte ärztliche Präventionsempfehlung in schriftlicher Form birgt viele Möglichkeiten im Kontext der Sportmedizin, aber auch bezüglich weiterer Themenfelder wie Ernährung, Entspannung, Suchtberatung etc.

Fast alle Sportärzte beraten ihre Patienten im Sinne der Prävention und der Gesundheitsförderung hinsichtlich einer Bewegungsförderung. Die Spanne ist groß und reicht von Vermittlung in Sportvereine und Fitnessstudios bis hin zu Laktatmessungen.

Die am häufigsten eingesetzten Hilfsmittel zur Bewegungsförderung sind Schrittzähler, das „Rezept für Bewegung“ und der Pulsmesser. Besonders Kooperationen mit anderen Institutionen wie Sportvereinen und Fitnessstudios spielen bei der Bewegungsförderung eine wichtige Rolle.

Somit ist die Resonanz auf eine ärztliche Präventionsempfehlung generell positiv, allerdings mangelt es in der breiten Umsetzung an validen und einheitlichen Standards, vor allem aber auch an ausreichender Zeit für den Patienten und einer angemessenen Vergütung der Beratung. Aus dieser Umfrage wurde ersichtlich, dass die konkrete Umsetzung in der Praxis noch optimiert werden muss, um sowohl eine Zufriedenheit der behandelnden Ärzte wie auch der zu beratenden Patienten zu erlangen.

(Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention)