Einen Schwerpunkt legt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen dabei auf Alkohol am Arbeitsplatz. Wir zitieren nachstehend von der Website www.aktionswoche-alkohol.de.
Bier und Branntwein als Stärkungsmittel für Arbeiter? Ende des 19. Jahrhunderts war das in vielen Fabriken üblich. Heute gilt: Null Promille am Arbeitsplatz.
Aus guten Gründen: Ab 0,2 Promille im Blut sinken die Konzentration sowie die Kritik- und Urteilfähigkeit, ab 0,8 Promille sind sie stark eingeschränkt und die Sehfähigkeit ist um ein Viertel vermindert. Die Gefahr steigt, Fehler zu machen und sich und andere zu gefährden. Bereits bei 0,3 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko gegenüber dem nüchternen Zustand, bei 1,5 Promille ist es 16 Mal so hoch. Experten schätzen, dass zwanzig bis dreißig Prozent der Arbeits- und Wegeunfälle auf Alkohol zurückzuführen sind.
Alkohol am Arbeitsplatz daher in den meisten Betrieben untersagt. Auch Ausnahmen wie Geburtstage, Ein- und Ausstände sollte es nicht mehr geben. Sie gefährden Menschen, die zu Alkoholproblemen neigen. Es ist Aufgabe der Führungskräfte, mögliche Alkoholprobleme anzusprechen – offen und klar. Das ist ein Gebot der Fürsorge. Ob sie Auffälligkeiten überhaupt wahrnehmen, hängt davon ab:
• ob sie wissen, welche Auffälligkeiten auf Alkoholmissbrauch hinweisen,
• wie ihre eigene Einstellung zu Alkoholkonsum ist,
• ob Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Person Auffälligkeiten decken,
• ob es im Betrieb klare Regelungen zum Umfang mit Alkohol gibt,
• nicht zuletzt: ob sie konfliktbereit sind.
Oft schirmt jedoch das direkte Umfeld die Betroffen ab, kaschiert Fehler und leistet Mehrarbeit, damit die Probleme unentdeckt bleiben. Manchmal wird so lange gedeckt, bis sich das problematische Verhalten verfestigt hat und die betroffene Person so belastend wird, dass jegliche Toleranzschwelle überschritten ist. Das kann Jahre dauern.
Frühe Hilfe ist am besten möglich, wenn alle im Betrieb ein Problembewusstsein haben und es gewürdigt wird, wenn Führungskräfte frühzeitig Auffälligkeiten ansprechen: Das kann zum Beispiel sein, dass Beschäftigte häufig kurz den Arbeitsplatz verlassen, sich häufig ein, zwei Tage krank melden, mehr Fehler machen, sie zunehmend unzuverlässig sind und ihre Arbeitsleistung nachlässt. Auch eine ungepflegte Erscheinung, ein aufgedunsenes, gerötetes Gesicht, Zittern der Hände können Hinweise auf riskanten Alkoholkonsum und Anlass zu einem Gespräch sein.
In vielen Firmen und öffentlichen Verwaltungen ist das heute so. Dort haben sich Arbeitsgeber und Betriebs- und Personalräte auf Dienst- und Betriebsvereinbarungen geeinigt, die Maßnahmen zur Suchtvorbeugung festlegen. Dazu gehören Gespräche zwischen Führungskräften und Betroffenen anhand eines Stufenplanes. Größere Firmen bieten Führungskräften, Betriebsräten und Sozialarbeitern Weiterbildungen an, die den Umgang mit Suchtproblemen im Betrieb und die Suchtvorbeugung thematisieren. Kleinere Firmen informieren über die Gefahren von Alkohol und arbeiten mit Beratungsstellen in ihrer Nähe zusammen.
Zum Weiterlesen:
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). (https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Arbeitsfeld_Arbeitsplatz/Qualitaetsstandards_DHS_2011.pdf)