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IM BRENNPUNKT

Neue Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Die Änderungen der Arbeitsmedizinischen Regel 2.1 wurden zuvor vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beschlossen.

http://www.sv-lex.de/aktuelles/nachrichten/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=347233&cHash=cabbd7dea5113752422e6c67e1780804