Seit kurzer Zeit gelten neue Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Darauf weist der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit Bezug auf eine Bekanntmachung des Bundesarbeitsministeriums im Gemeinsamen Ministerialblatt hin.
Die Änderungen der Arbeitsmedizinischen Regel 2.1 wurden zuvor vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beschlossen.