Der technische Fortschritt erlaubt in vielen Jobs das Arbeiten von fast überall und zu jeder Zeit. Rund 68 Prozent der Arbeitnehmer checken auch nach Feierabend berufliche E-Mails oder führen Telefonate mit Geschäftspartnern, so eine Umfrage des randstadkorrespondenten (Q4 2015). Auf Dauer kann dieses permanente Erreichbarsein enormen Stress verursachen. Bereits 59 Prozent empfinden diese Verschmelzung von Privat- und Berufsleben als Belastung.
Die Einführung neuer mobiler und flexibler Arbeitsformen ist oftmals Bestandteil einer Digitalstrategie, die auch das Thema Arbeitsschutz umfassen sollte. Die Mehrheit der Arbeitnehmer (69 Prozent) in Deutschland ist jedoch der Auffassung, dass ihr Unternehmen noch über keine Digitalstrategie verfügt, wie eine andere Studie gezeigt hat (Randstad Arbeitsbarometers Q4 2016).
Klaus Depner ist Manager Health & Human Safety bei Randstad Deutschland und Experte für alle Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Unternehmen. Anlässlich des Welttags für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz am 28. April 2017 berichtet er im Interview, wo die Tücken bei der Digitalisierung liegen, und fordert ein Umdenken beim Arbeitschutz.
Ortsunabhängiges und flexibles Arbeiten klingt erst einmal toll. Warum soll hier ein Risiko für die Gesundheit bestehen?
Klaus Depner: Flexibles Arbeiten wird häufig mit einer höheren Work-Life-Balance in Verbindung gebracht. Schließlich kann man sich die Zeit weitestgehend frei einteilen. Wer aber rund um die Uhr auf seine Arbeit zugreifen kann, wird es schwer haben, ein Ende zu finden und Ruhezeiten einzuhalten. Verschiedene Studien haben aufgezeigt, dass digitales und mobiles Arbeiten dazu führen, dass Arbeitnehmer auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten ihrer Tätigkeit nachgehen, es findet eine Entgrenzung und Verlängerung der Arbeitszeit statt. Dabei ist die Verschmelzung von Beruflichem und Privatem auf Dauer für beide Parteien ungesund - auf regelmäßige und ständige Überlastung folgen vermehrt krankheitsbedingte Ausfälle, die aufgefangen werden müssen.
Was sind die Folgen für den Arbeitnehmer?
Klaus Depner: Wenn hohe Anforderungen zu Überforderung führen, können psychische Ermüdung, ermüdungsähliche Zustände oder eine völlige Erschöpfung eintreten. Typische Symptome sind dann zum Beispiel innere Unruhe, Schlafstörungen, Antriebslosigkeit und das Gefühl, mit allem überfordert zu sein.
Was können Unternehmen tun, damit es nicht dazu kommt?
Klaus Depner: Wichtig ist, dass Unternehmen betriebliche Regelungen für flexibles und mobiles Arbeiten aufsetzen, um ihre Mitarbeiter vor Stress, Überforderung oder psychischer Ermüdung zu schützen. Auch im Zuge der Digitalisierung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten vermieden wird. Das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere dessen Grundgedanke der Prävention, gilt unverändert und darf bei Arbeit 4.0 nicht ausgeklammert werden.
Wie kann das in der Praxis aussehen?
Klaus Depner: Hauptansatzpunkt ist, dafür zu sorgen, dass der Arbeitsschutz, insbesondere die Ruhe- und Pausenzeiten, eingehalten werden. Zwei wichtige Ansatzpunkte für solche Regelungen bestehen in der Reduzierung der Dauer und Intensität von einwirkenden Faktoren sowie der Verteilung von Arbeits- und Pausenzeiten. Wer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verhindern möchte, dass die Mitarbeiter auch in der Freizeit E-Mails beantworten, kann zum Beispiel auf Systeme zurückgreifen, die eine Weiterleitung von E-Mails in Abwesenheitszeiten verhindern. Zudem sollten sie darauf achten, dass ihre Mitarbeiter auf die "Digitalisierungsreise" mitgenommen werden. Ein solcher Changeprozess verlangt nach Verständlichkeit und Transparenz in der Kommunikation in Richtung der Mitarbeiter. Statt über Überforderungen sollten die Arbeitnehmer Schritt für Schritt an die mit der Digitalisierung verbundenen neuen Herausforderungen herangeführt werden. Das schafft Vertrauen und stärkt die Bindung ans Unternehmen.
(Pressemitteilung von Randstad Deutschland vom 24.04.2017)