Aus diesem Grund bietet die DGAUM erstmals einen Refresher-Kurs am Freitag, 3. März 2017, in Mainz an. Das Programm sowie Infos zur Anmeldung finden Sie unter https://www.dgaum.de/termine/dialogforen/
Dieses Angebot werden wir ab diesem Jahr kontinuierlich mindestens einmal im Jahr anbieten, um allen Inhabern des Zertifikates die Möglichkeit zu geben, diesen wichtigen Kurs zu besuchen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir dann im Laufe der Zeit dazu übergehen werden, nur noch diejenigen Inhaber- und Inhaberinnen des Zertifikates über die DGAUM-Homepage als zertifizierte Gutachter- und Gutachterinnen listen, deren Zertifizierung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Die Rezertifizierung der einmal erworbenen Kenntnisse erfolgt im Rahmen der Teilnahme am Refresherkurs, insofern werden auch alle diejenigen in der Gutachterliste weiterhin aufgenommen, die diesen Kurs innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach dem Erwerb des DGAUM-Zertifikates besucht haben. Mit diesen Regelungen und dem neuen Refresherkurs-Angebot entspricht die DGAUM nicht nur den einschlägigen Forderungen der ärztlichen Berufsordnung, sondern orientiert sich ebenfalls an den Regelungen von Organisationen, deren Aktivitäten in einem ähnlichen Kontext zu sehen sind wie die Tätigkeiten von Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten.
So regelt etwa die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) die Fortbildungspflicht bei deren Zertifizierungen wie folgt: "Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist innerhalb von fünf Jahren die Teilnahme an mindestens einem Qualitätszirkel für Gutachter vorgeschrieben.", vgl.: abd.dermis.net/content/e03abd/e04Gutachtenseminare/e759/index_ger.html (Anm. d. Red.: Link nicht mehr gültig.)