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Sicherheit auf hochgelegenen Arbeitsplätzen

Dazu zählen die in den vergangenen Monaten erschienenen, neu gefassten Teile der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121. Diese konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der 2015 aktualisierten Betriebssicherheitsverordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln: Die Technische Regel behandelt die Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln wie Gerüsten, Leitern, Seilen und besonderen Arbeitsmitteln, die ausnahmsweise zum Heben von Personen eingesetzt werden und weist auf notwendige Schutzmaßnahmen hin.

Die TRBS 2121 zum Download unter:
Webcode 272