Vorgestellt werden daher unter anderem der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie innovative Rehabilitationsangebote, die den Übergang zwischen Reha und Arbeitsleben nachhaltiger gestalten sollen. Denn Rehabilitationsleistungen sind nicht mehr nur die dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung, sondern durch die zunehmende Verzahnung ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitswelt.
Zudem werde jetzt das aktive Zugehen auf die Versicherten und deren Ärzte sowie auf die Arbeitgeber gefordert, damit die richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt eingeleitet werden. Das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz eröffne neue Möglichkeiten der Beratung und Untersuchung im Betrieb sowie der engeren Verzahnung von präventiver und kurativer Medizin. Das Gesetz setze auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in Prävention und Gesundheitsförderung.
Das Vergaberecht zur Beschaffung von Reha-Leistungen durch die Träger der Rentenversicherung werde durch das 2016 in Kraft getretene Vergaberechtsmodernisierungsgesetz neu geregelt. Zukünftig sei ein zweistufiges Reha- Vergabeverfahren erforderlich. Die Zulassung von Einrichtungen zur Leistungserbringung müsse auf der Grundlage transparenter Kriterien im Wege eines offenen Ausschreibungsverfahrens stattfinden, die Auswahl einer Einrichtung für den Einzelfall anhand von sachbezogenen Kriterien wie beispielsweise der Qualität der Einrichtung oder dem berechtigten Wunsch des Versicherten erfolgen.
Im Interview beschreibt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Erfahrungen mit den neuen Präventionsleistungen. Betriebsärzte könnten jetzt direkt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Hervorzuheben sei auch die gemeinsame Erklärung „Starke Partner für gesundes Leben und Arbeiten“ zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit dem Ziel, die Zusammenarbeit von Unfall- und Rentenversicherung bei der Beratung von Unternehmen durch gemeinsame Handlungsfelder zu koordinieren.
Das Reha-Zentrum Bad Salzuflen hat das Präventionsprogramm Gesundheitsförderung und Selbstregulation durch individuelle Zielanalyse seit 2009 als Rahmenkonzept der Rentenversicherung für die Präventionsleistungen in der Praxis umgesetzt und erprobt. Die Ergebnisse der vierjährigen begleitenden Evaluation des Programms werden vorgestellt.
Diese und weitere Beiträge geben einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Angebote der Deutschen Rentenversicherung. Das Heft vermittelt anschaulich und praxisnah, was aus der 1889 von Otto von Bismarck eingeführten Invaliditäts- und Altersversicherung geworden ist. Denn über fast 130 Jahre hinweg sind in Anpassung an die verschiedenen zeitlichen Gegebenheiten bis heute viele Änderungen erfolgt.