Die REACH-Verordnung definiert sie als abgeleitete Expositionshöhen, unterhalb derer ein Stoff die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt.
Die GESTIS-DNEL-Liste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) basiert auf einer Zusammenstellung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Sie macht DNEL-Werte mit Arbeitsplatzbezug verfügbar, die von Herstellern und Importeuren eigenverantwortlich aufgestellt und von der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) in dieser Form veröffentlicht wurden.
Die GESTIS-DNEL-Liste der DGUV enthält derzeit DNEL-Werte für Arbeitnehmer (lokale und/oder systemische Effekte bei inhalativer Langzeitexposition) zu ca. 4.800 Stoffen. Sind für einen Stoff unterschiedliche DNEL-Werte publiziert, werden sie nebeneinander ausgegeben. Krebserzeugende Substanzen sind mit einem besonderen Hinweis versehen. Gibt es auch einen in Deutschland verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwert, so wird darauf hingewiesen. Ein Link führt ggf. zu weiteren substanzspezifischen Informationen in der GESTIS-Stoffdatenbank.
Der Nutzerkreis erhält damit einen Überblick über bisher publizierte DNEL-Werte, die für die inhalative Langzeitexposition am Arbeitsplatz angegeben wurden. Diese können zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen herangezogen werden, z. B. für die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen.
http://www.dguv.de/medien/ifa/de/gestis/dnel/dnel-stoffliste-2.xlsx