Die jetzt in aktualisierter Fassung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte "Liste der Berufskrankheiten" führt alle Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) auf.
Unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse wurde die Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten am 1. August 2017 um fünf Krankheiten erweitert: Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die baua: Praxis kompakt "Liste der Berufskrankheiten" gibt es im Internetangebot der BAuA unter der Adresse http://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F3.pdf?__blob=publicationFile&v=5