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WEITERE MELDUNGEN

Sicher und gesund arbeiten dank Unterweisung

Auf dieses Wissen, Können und Wollen zielt die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung der Beschäftigten im Betrieb, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei mit Handlungshilfen und einem Online-Lernmodul.

Informieren, trainieren, motivieren

"Eine gelungene Unterweisung ist keine trockene Belehrung, sondern eine lebendig gestaltete Fortbildung", erklärt Christian Reinke, Präventionsexperte der BGW. Die Beschäftigten werden über mögliche Gefährdungen bei ihrer Arbeit aufgeklärt, erhalten Raum zum Ausprobieren und Trainieren und bekommen zugleich das Bewusstsein für sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten vermittelt.

Die möglichen Methoden reichen von Vorträgen über Diskussionen und Gruppenarbeiten bis hin zu praktischen Übungen. "Dabei lassen sich je nach Situation verschiedene Medien einbinden", so Reinke. "Diese können das persönliche Vermitteln der Unterweisungsinhalte aber nicht ersetzen, sondern nur ergänzen", fügt er hinzu.

Unterweisungsthemen

Inhaltlich kann es um ganz unterschiedliche Aspekte gehen, etwa den Umgang mit Arbeitsmitteln und geräten, den Hautschutz, das ergonomische Arbeiten oder das Verhalten bei Notfällen. Ausgewählt werden die Unterweisungsthemen vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin. "Unabhängig davon sollten Beschäftigte auch von sich aus Bescheid sagen, wenn sie Informations oder Schulungsbedarf haben, um ihre Tätigkeit sicher und gesund auszuführen", rät der Experte der BGW.

Unterweisungsanlässe

Eine Erstunterweisung muss grundsätzlich immer dann stattfinden, wenn etwas neu ist: etwa eine Tätigkeit, Geräte oder Arbeitsabläufe. Weiter können situationsabhängige Unterweisungsanlässe hinzukommen, zum Beispiel nach Unfällen oder Beinaheunfällen. Weil man manches Gelernte wieder vergisst, sind Unterweisungen in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen. Stattfinden müssen sie grundsätzlich mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens alle sechs Monate. "Meist sind allerdings mehrere kleine Unterweisungen über das Jahr verteilt sinnvoller als ein oder zwei besonders umfangreiche", merkt Reinke an.

Gewusst wie

Tipps zur Planung und Umsetzung von Unterweisungen gibt die BGW unter anderem in ihrer Broschüre "Unterweisen im Betrieb - ein Leitfaden". Diese lässt sich unter www.bgw-online.de, Suchbegriff: 04-07-004, aus dem Internet herunterladen und von Mitgliedsbetrieben der BGW auch als gedrucktes Heft bestellen. Ferner bietet die Berufsgenossenschaft unter www.bgw-lernportal.de ein frei zugängliches Online-Lernmodul zum Thema an.

Menschen mit Behinderungen unterweisen

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen finden bei der BGW spezielle Handlungshilfen für die Unterweisung von Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Medien in Leichter Sprache mit dem Trickfilmhelden Nils als Identifikationsfigur, zahlreichen Farbillustrationen und spielerischen Elementen unterstützen eine besonders anschauliche und leicht verständliche Unterweisung.

Das Portfolio ist kürzlich überarbeitet und um das Thema Brandschutz erweitert worden. Weitere Informationen zu diesen Angeboten gibt die Berufsgenossenschaft unter www.bgw-online.de/unterweisung-werkstaetten. Einen Überblick gibt dort die Broschüre "Unterweisen leicht gemacht - Unterweisungsmaterialien für Werkstätten".

(Pressemitteilung der BGW vom 10.01.2018)

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