Seit dem 01. 01. 2008 müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden, Einstellungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen, z. B. nach der Fahrerlaubnisverordnung sind auch weiterhin umsatzsteuerpflichtig.