Der Mutterschutz ist bei Ärztinnen und Medizinstudentinnen mit ihrer Arbeit vereinbar. Arbeitgeber sollten die jeweilige Situation der Frauen berücksichtigen. Das mahnte der Hartmannbund anlässlich des diesjährigen Frauentags an, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Auch kurze Pausen können bei sitzender Tätigkeit einige der damit verbundenen negativen Stoffwechselwirkungen reduzieren. Das sind wichtige Erkenntnisse einer Metastudie, die jetzt in der Fachzeitschrift "Sports Medicine" veröffentlicht wurden.
Ergonomie Für jede Arbeitsaufgabe gibt es eine günstige Körperhaltung, wobei aus physiologischer Sicht wechselnde Körperhaltungen optimal sind. Wenn es nicht möglich ist, sowohl im Sitzen als auch im Stehen zu arbeiten, dann sollten wenigstens die jeweiligen Sitz- bzw. Stehbedingungen an den Menschen und die auszuführenden Tätigkeiten angepasst sein. Ob es für stehendes Security-Personal keine Alternativen gibt, wäre zu prüfen, und auch die Bewegungsarmut entsprechend den Regeln des königlichen oder päpstlichen Wachpersonals ist nicht unbedingt gesundheitsförderlich. Martin Schmauder
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Das Gesundheitswesen ist eine große und boomende Branche mit über 5,5 Millionen Beschäftigten. Jeder 8. Erwerbstätige ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege, wie in Krankenhäusern, Praxen und Heimen tätig. Die TRBA 250 soll ein sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ermöglichen.
Zum ersten Mal fand Mitte April das Regionalforum Arbeitsmedizin auf Einladung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) in Köln statt. Das Spektrum der Referate reichte von neuen Erkennt nissen über den Zusammenhang von Schichtarbeit und Krebs über Berufskrankheiten und Impfempfehlungen bis hin zu Fragen der Notfall- und Flugreisemedizin, der Psychosomatik oder der Schlafmedizin für Betriebsärzte. Ulrike Hein-Rusinek
Vorwort
Platinsalze sind aufgrund zahlreicher Fallbeschreibungen bekannt als Stoffe mit einem hohen Sensibilisierungspotenzial. Grundsätzlich ist das allergene Potenzial auf halogenierte Platinverbindungen beschränkt und nimmt mit der Zahl der Halogenliganden zu. Die potentesten Allergenformen sind Tetrachloroplatinate und Hexachloroplatinate, die daher ein relevantes arbeitsmedizinisches Problem bei beruflich exponierten Personen darstellen.
Chloroplatinate kommen in der Arbeitswelt heute unter anderem bei der Herstellung von platinhaltigen Katalysatoren sowie in Galvanikbetrieben und Edelmetallscheidereien vor.
Gefährdet sind insbesondere Beschäftigte in der Produktion, die in Arbeitsbereichen mit möglichem direktem Kontakt zu Chloroplatinaten tätig sind. Eine relevante Exposition kann darüber hinaus auch für Handwerker, Reinigungspersonal und Laboranten in solchen Produktionsstätten bestehen.
Die Manifestierung einer Platinsalzallergie wurde, mit Ausnahme der cis-Platinallergie, bislang ausschließlich bei beruflicher Exposition beschrieben (Bernstein et al. 2006). Die Aufnahme erfolgt hauptsächlich über die Atemwege. Es ist aber bisher unklar, ob die Sensibilisierung über die Atemwege oder die Haut erfolgt. Daher sollte neben der Inhalation auch der Hautkontakt vermieden werden.
Überempfindlichkeit gegenüber Platinsalzen entwickelt sich meist verzögert mit einer Latenzzeit von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Bei sensibilisierten Beschäftigten besteht vor allem die Gefahr, ein chronisches Asthma bronchiale (Berufsasthma) zu entwickeln. Besondere Risiken ergeben sich bei Rauchern.
Es gibt derzeit für Chloroplatinate keinen Arbeitsplatzgrenzwert. Daten aus einer Längsschnittstudie in einer Katalysatorfertigung zeigen aber, dass bei der Manifestation einer Sensibilisierung eine Dosis-Wirkungs-Beziehung besteht (Merget et al. 2003). Zudem konnte die Studie belegen, dass die Dauer der fortbestehenden Exposition mit hoher Belastung nach erfolgter Sensibilisierung für die Prognose entscheidend ist. Je früher die Sensibilisierung erkannt und je eher eine Expositionskarenz nach Symptombeginn eingeleitet wird, desto höher ist die Chance auf eine vollständige Rückbildung der Symptome ohne pulmonale Alteration.
Nach orientierenden Schätzungen setzen deutlich über 20 Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Chloroplatinate ein; der potenzielle Kreis der zu Untersuchenden, der nach den neuen Empfehlungen untersucht werden könnte, beträgt mehrere hundert Beschäftigte.
Die Empfehlungen zu Tätigkeiten mit Chloroplatinaten (kurz: Empfehlungen „Chloroplatinate“) wurden als Vorsorgeinstrument entwickelt, da folgende Voraussetzungen vorlagen:
Mit Hilfe der in den Empfehlungen „Chloroplatinate“ genannten Untersuchungsmethoden, unter anderem einem Pricktest, besteht die Möglichkeit, eine Sensibilisierung frühzeitig, d.h. ggf. auch schon vor dem Auftreten erster Symptome, zu diagnostizieren. Es liegt im Ermessen des Arztes zu entscheiden, welche diagnostischen Methoden er heranziehen möchte, um eine mögliche Sensibilisierung zu entdecken.
Die Empfehlungen geben darüber hinaus Hinweise dazu, unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung eines sensibilisierten Mitarbeiters in sog. Low- oder Very-Low-Exposure-Bereichen aus arbeitsmedizinischer Sicht möglich ist.
Es ist prinzipiell bekannt, dass die Prognose bei einem manifestem Berufasthma schlecht ist. Beschwerdefreiheit bei manifestem Berufsasthma tritt nach Expositionskarenz bei maximal der Hälfte der Fälle auf. Hier bietet die Anwendung der neuen Empfehlungen „Chloroplatinate“ dem Betriebsarzt die Möglichkeit, zuverlässige und vor allem frühzeitige Hinweise auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung zu erhalten und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer manifesten Asthmaerkrankung einzuleiten.
Es entspricht der Logik und auch der Tradition der Grundsätze, dass stoffspezifische Grundsätze Vorrang vor der Integration in allgemeinere Grundsätze haben. Es ist vorgesehen, die Empfehlungen „Chloroplatinate“ an geeigneter Stelle mit der nächsten Neuauflage in die DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aufzunehmen.
Die Inhalte der Empfehlungen „Chloroplatinate“ werden hiermit der breiten arbeitsmedizinischen Fachwelt zur Kenntnis gegeben mit der Bitte um kritische Diskussion und Rückmeldung von Hinweisen innerhalb der nächsten 3 Monate nach Veröffentlichung.
Dr. med. Jens Petersen, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Hamburg
Seit dem 01. 01. 2008 müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden, Einstellungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen, z. B. nach der Fahrerlaubnisverordnung sind auch weiterhin umsatzsteuerpflichtig.